Ausländer in Deutschland 4/1999, 15.Jg., 20. Dezember 1999

LESERBRIEFE

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Solidaritätszuschlag für die Türkei

 

Ihr engagiertes Statement zur Erdbebenkatastrophe in der Türkei im Editorial von AiD 3/99 ermutigt mich, Ihnen einen Vorschlag für das "MEHR", welches Katastrophen dieses Ausmaßes verlangen, zu unterbreiten. Dazu sende ich Ihnen den Kommentar von Metin Fakioglu - Redakteur beim Hessischen Rundfunk (siehe unten) der es einfach verdient, wirklich ernsthaft diskutiert zu werden.

Werner Staubach, Hessisches Landesinstitut für Pädagogik, Fulda

Zitat: " Das Ausmaß der Katastrophe im Nordwesten der Türkei hat alle überrascht (...) Ein solch außergewöhnliches Erdbeben bedarf außergewöhnlicher Maßnahmen. Um eine dauerhafte Hilfe zu gewährleisten, sollte die Bundesregierung deshalb auf ein Instrument zurückgreifen, das sich beim Aufbau Ost bewährt hat. Der Solidaritätszuschlag, den die Bürger türkischer Herkunft hierzulande zahlen, sollte meiner Meinung nach für mehrere Jahre in die Westtürkei umgeleitet werden."


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Deutsche im Ausland

 

In den AiD-Artikeln veröffentlichen sie des öfteren auch wertvolle Literaturtipps. Im Heft 3/99 beispielsweise zum Thema "Deutsche im Ausland" oder "Japaner in Deutschland". In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf die Veröffentlichungen der Ausländerbeauftragten des Senats hinweisen, die auch zu diesen Themen Publikationen bereithält ("Deutsche im Schmelztiegel der USA" und "Japan an der Spree").

John Röhe, Büro der Ausländerbeauftragten des Senats, Berlin

Mit Interesse haben wir Ihren Artikel in Heft 3/99 über deutsche Auswanderer gelesen. Ich möchte Sie als Ergänzung darauf hinweisen, daß neben dem Raphaels-Werk auch das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland bundesweit staatlich anerkannte Beratungsstellen zur Auswandererberatung unterhält.

Dr. Helga Dickow, Referat Wanderung, Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland

Ich arbeite seit 1995 als Fachberaterin für Deutsch für die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen in Nowosibirsk. Ihr Infodienst hat mir in dieser Zeit gute Dienste geleistet und interessante, wertvolle Informationen über Deutschland in diese entfernte Ecke der Welt gebracht.

Katja Meuß, Nowosibirsk

Zu dem in AiD 3/99 angesprochenen Thema "Deutsche im Ausland" fand ich zwei Berichte im Schlesischen Wochenblatt, die Sie vielleicht verwenden können. Gerade die "Schlesier" mit deutschen und polnischen Pässen agieren als Arbeitsmigranten über die Grenze nach Deutschland, was bewirkt, daß sie und ihre Familien in Schlesien bleiben. Auf ausdrücklichen Wunsch der polnischen Behörden entsendet die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen seit Jahren zahlreiche Deutschlehrer/innen nach Polen, um u.a. auch im Oppelner Schlesien den Deutschunterricht und deutschsprachigen Fachunterricht in Grundschulen, Gymnasien und Lyzeen weiter zu entwickeln. Die deutschen Lehrkräfte führen die Schüler an meist bilingualen Sekundarschulen bis zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, Stufe II, das u.a. als Nachweis für die zum Studium an deutschen Hochschulen erforderlichen Deutschkenntnisse dient. Die deutschen Lehrkräfte berichten begeistert von dem ihnen in Polen und den anderen Staaten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa gezeigten Interesse an Deutschland und der enormen Lernbereitschaft der Schüler. Hier gibt es also ein lohnendes Betätigungsfeld für voll ausgebildete aber noch nicht festangestellte Lehrkräfte.

Walter Schmidt, Abteilungspräsident, Bundesverwaltungsamt, Köln


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Multikulturelle Literatur

 

Zu Ihrem Text "Literarische Wanderer in neuen Sprachheimaten" (AiD 3/99): Im kommenden Sommer habe ich vor, einen Kurs über multikulturelle Literatur in der Bundesrepublik im Rahmen unserer Sommerschule anzubieten. Wichtiger Bestandteil des Kurses wird natürlich eine Übersicht über die Lage der verschiedenen Gruppen, die den Weg in die Bundesrepublik gefunden habe. Wäre es möglich, an den vollständigen Text des oben genannten Beitrags zu kommen?

Leroy T. Hopkins, Department of Foreign Languages, Millersville University


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Ausländische Beschäftigte im Öffentlichen Dienst

 

Jetzt, da ich mich mit einer Bitte an Sie wenden möchte, will ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen zunächst mein Kompliment auszusprechen für Ihren Informationsdienst, den ich regelmäßig lese. Die AiD-Hefte sind informativ und praxisnah. Für jeden, der sich beruflich oder ehrenamtlich mit "Ausländern" bzw. mit Fragen zu ihrer politischen und sozialen Integration befaßt, bieten sie immer wieder wertvolle Informationen und Anregungen. Gleichzeitig ist die journalistische und gestalterische Qualität nach meinem Empfinden nahezu perfekt. Und nun zu meinem Anliegen: Ich interessiere mich für das Thema "ausländische Beschäftigte im Öffentlichen Dienst bzw. in der Kommunalverwaltung". Können Sie mir - zwecks Informations- und Erfahrungsaustausch - Städte und Gemeinden nennen, die gezielte Versuche unternommen haben oder unternehmen, um Migranten und Migrantinnen in höheren Positionen der Verwaltung einzustellen? Da sich unser Ausländerbeirat der Stadt Gießen mit diesem Thema beschäftigt, wäre es sehr nützlich zu wissen, welche konkreten Maßnahmen diesbezüglich ergriffen wurden und welche Erfolge oder Mißerfolge erzielt wurden.

Sadullah Gülec, Ausländerbeirat Gießen


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Keine Deutschkurse für Flüchtlinge

 

Zum Artikel bezüglich Sprachförderung (AID 3/99): Es gibt in der BRD eine Gruppe von Ausländern, die sehr gerne an einem geförderten Intensiv Deutschkurs teilnehmen würden, es aber wegen der momentanen Vorgaben nicht dürfen. Es handelt sich um Flüchtlinge, bei denen unanfechtbar die Voraussetzungen des § 51 Abs 1 AuslG festgestellt wurden. Realitätsfremd wird unter Hinweis auf § 70 AsylVfG davon ausgegangen, daß der Aufenthalt dieser Personen nur von "vorübergehender Natur" sei und deswegen Integrationsmaßnahmen nicht wünschenswert sind. Anfragen beim Ausländerzentralregister, dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge, und der Grenzschutzdirektion Koblenz im Jahr 1998 ergaben, daß keine Statistiken über eine freiwillige/ zwangsweise Ausreise eines § 51 Flüchtlings in einen aufnahmebereiten Drittstaat geführt werden. Auf welcher Basis begründet sich der Ausdruck "vorübergehend"? In meiner täglichen Praxis erlebe ich immer wieder wie lang "vorübergehend" sein kann. Beispielsweise ist eine Tamilin aus dem genannten Flüchtlingskreis so "vorübergehend" in Deutschland anwesend, daß sie ab Dezember diesen Jahres eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommen kann...Und dies ist beileibe kein Einzelfall.

Nach unanfechtbarer Anerkennung der Voraussetzungen nach § 51 Abs 1 AuslG wird ein Reiseausweis nach dem Abkommen vom 28.7.51 (GFK) ausgestellt, der mit einer zwei Jahren gültigen Aufenthaltsbefugnis versehen ist. Nach Passvorlage beim Arbeitsamt kann eine Arbeitsberechtigung (unbefristet und unbeschränkt) erteilt werden. Nur nützt diese wenig, wenn ein potentieller Arbeitgeber nach den Deutschkenntnissen eines möglichen Arbeitnehmers frägt. Sind diese nicht vorhanden, so bleibt der Flüchtling weiter auf den Bezug von Sozialhilfeleistungen angewiesen. Dabei hätte sich die Kosten schätzungsweise schon dann amortisiert, wenn durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Intensiv Deutschkurs sich ca. drei Monate früher eine Arbeitsstelle finden lässt.

Derzeit sind mehrere Verfahren beim Bundessozialgericht anhängig. Einzelne Sozialgerichte wie das Sozialgericht Aachen am 13.5.97, das Sozialgericht Münster am 6.11.97 oder das Landes Sozialgericht Nordrhein Westfalen am 28.1.99 sprachen sich zugunsten einer Sprachförderung für Konventionsflüchtlinge aus. Gegen alle Urteile wurden Rechtsmittel eingelegt.

Seit beinahe zwei Jahren versuche ich, Bundestagsabgeordnete unterschiedlichster Parteien auf die Problematik der dringend notwendigen Sprachförderung für Flüchtlinge nach § 51 Abs 1 AuslG aufmerksam zu machen, um eine baldige Änderung der Richtlinien zu erreichen. Manche Fraktionen antworteten nicht einmal; von anderen erhielt ich zumindest Lippenbekenntnisse. Nachwievor fehlt die baldige, praktische Umsetzung und das geht eindeutig zu Lasten dieser benachteiligten, ignorierten Gruppe von Ausländern mit einem Bleiberecht in Deutschland.

Klaus Hackenberg, Beratungsstelle für ausländische Flüchtlinge Kempten


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