Ausländer in Deutschland 1/2003, 19.Jg., 30. Mai 2003

Institutionen

Integrations-
förderung unter einem Dach

Die neuen Aufgaben des Bundesamtes in der Abteilung 3 "Integration"

Mit Beginn des Jahres 2003 wurden dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge eine Fülle neuer Aufgaben im Bereich der Förderung der Integration von Aussiedlern und Ausländern übertragen. In der neuen Abteilung 3 "Integration" des Bundesamtes werden damit erstmals eine Vielzahl von Programmen gebündelt, die bislang in der Zuständigkeit verschiedener Ressorts lagen. Die neuen Aufgaben sollen hier kurz beschrieben werden.


Untergebracht in einer ehemaligen Kaserne:
das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge

Förderung der sprachlichen, gesellschaftlichen und sozialen Integration

- Sprachkurse für ausländische Arbeitnehmer und deren Familienangehörige

Ziel der vom Bundesamt geförderten Sprachkurse ist die Vermittlung und Verbesserung der sprachlichen Kompetenz, um die soziale und berufliche Integration von ausländischen Arbeitnehmern und deren Familienangehörigen zu fördern. Die Sprachkursförderung erfolgt in einem öffentlich-rechtlichen Zuwendungsverfahren, dessen Grundlage die modifizierten Förderichtlinien des Sprachverbandes bildet. Die Zielgruppe umfasst alle ausländische Arbeitnehmer, die im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung und einer gütigen Arbeitserlaubnis sind, sowie deren Familienangehörigen.

- Gemeinwesenorientierte (Modell) Projekte für Zuwanderer

Im Rahmen von Projektförderungen zielt das Konzept der geförderten Maßnahmen auf die soziale und gemeinwesenorientierte Integration im Wohnumfeld und in der Gesellschaft. Maßnahmeziele sind hierbei u.a. die Vermittlung von Werten und Normen der Aufnahmegesellschaft, die präventive Arbeit mit Jugendlichen, die Entschärfung sozialer Konflikte, Kontaktpflege und Akzeptanzsteigerung zwischen Einheimischen und Migranten, Aufbau kommunaler Netzwerke. Nach den Fördergrundsätzen sind insbesondere Projekte zu fördern, die aus kommunalen Netzwerken heraus initiiert werden, um eine optimale Koordination und Synergieeffekte zu erzielen.

- Gewährung von Zuschüssen zur Ausländersozialberatung (ASB) 

Träger der Ausländersozialberatung sind die freien Wohlfahrtsverbände, die ein flächendeckendes Netz von Beratungsstellen zur gezielten Beratung und Betreuung der Zuwanderer in das Gesellschaftssystem der Bundesrepublik, sicherstellen. Mit den gemeinsamen Zuschüssen von Bund und Ländern werden Personal- und Sachkosten finanziert , um die im staatlichen Interesse liegenden Aufgaben der Wohlfahrtsverbände zu unterstützen.

- Ausgewählte Projektmaßnahmen für Ausländer

Zielgruppe dieser Maßnahmen sind Ausländer, deren Aufenthalt rechtmäßig und auf Dauer in der Bundesrepublik angelegt ist. Insbesondere werden Maßnahmen gefördert, die darauf abzielen, das Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht zu erläutern, Ghettoisierung zu bekämpfen, Froschungsvorhaben sowie Öffentlichkeitsarbeit in diesem Themenbereich zu unterstützen. Die Maßnahmen sollen darüberhinaus eine möglichst hohe Flächendeckung erzielen, sich jedoch in einem finanziell niedrigen Rahmen bewegen. 

- Seminarveranstaltungen für ausländische Frauen 

Zielgruppe der Fördermaßnahmen sind zugewanderte Frauen mit einem auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus, die sich bislang überwiegend der Familie gewidmet und deshalb keine ausreichenden Deutschkenntnisse erworben haben. Ziel ist es, für diesen Personenkreis ein niederschwelliges Bildungsangebot darzureichen, um sie zum Erlernen ausreichender deutscher Sprachkenntnisse, zur beruflichen Bildung und zur Arbeitsaufnahme zu motivieren.

- Multiplikatorenseminare zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz

Diese Fördermaßnahmen zielen auf die Personengruppe von Kursleiter und Mulitplikatoren. Sie sollen unter dem Stichwort "Erwerb interkultureller Kompetenz" in Seminaren über Fragen der beruflichen und sozialen Integration von Ausländern in Deutschland sowie über politische, wirtschaftliche, kulturelle Hintergründe und Entwicklungen in den Herkunftsländern informieren.

Nationale Zentralstelle zur Verwaltung des Europäischen Flüchtlingsfonds

Der EFF basiert auf einer Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 28.9.2000 und stellt einen ersten Schritt zu einem gemeinsamen Asylsystem in der EU dar. Bis zum Jahre 2004 soll zu eine ausgewogene Verteilung der finanziellen Beslastungen der Mitgliedstaaten der EU erfolgen. Nach einem jährlich neu festgelegten Schlüssel werden die Fördermittel an Projekte für Flüchtlinge und Vertriebene verteilt, die sich auf die Aufnahmebedingungen, die Integration für Personen mit Bleiberecht sowie die freiwillige Rückführung von Personen aus dem Hoheitsgebiet der Bundesrepubik Deutschland beziehen.

Aufgaben bei der Aufnahme und Verteilung jüdischer Immigranten

Jedes Jahr stellen ca. 14.- 20.000 jüdische Immigranten aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion über ihre jeweilige Botschaft einen Aufnahmeantrag in die Bundesrepublik Deutschland. Hinzu komen noch Umverteilungen innerhalb der Bundesrepubilk. Das Bundesamt verteilt die Anträge nach einem festgelegten Schlüssel an die Zentralstelle der Bundesländer, nimmt deren Entscheidungen entgegen und leitet sie an die Botschaften im Ausland weiter.


Autor: Dr. Manfred Werth, isoplan

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