Integration in Deutschland 3/2006, 22.Jg., 30. September 2006

EINBÜRGERUNG

Europäische Einbürgerungs-
verfahren im Vergleich

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„Weniger Einbürgerungen – Zahl fällt auf den niedrigsten Stand in Deutschland seit 1998“, so titelte die Süddeutsche Zeitung am 21.07.2006. Dieser im ersten Moment überraschend erscheinende Rückgang stellt sich jedoch bei genauerem Hinsehen als eine schrittweise Annährung an die Einbürgerungszahlen vor Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes dar.

Dieses hatte in erster Linie durch die Änderungen in Bezug auf in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern und die großzügigeren Ausnahmenregelungen in Punkto Doppelstaatsbürgerschaft für einen Höchststand im Jahr 2000 gesorgt (vgl. AiD 3/01). Doch nicht nur die statistischen Daten sind von Interesse – die politische Diskussion um eine einheitliche europäische Integrationspolitik, die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Einbürgerungsregelungen und die damit verbundene Frage nach der Sinnhaftigkeit von Testverfahren legen es nahe, einen Blick auf die europäischen Nachbarn zu werfen. In Anlehnung an eine 1995 erschienene Synopse liefert AiD eine aktualisierte und erweiterte Matrix, die einen vergleichenden Überblick über die Einbürgerungsverfahren der Länder Deutschland, Frankreich, Schweiz, Großbritannien, Niederlande, Schweden, Italien, Spanien und Polen bietet.

Im Vergleich zeigt sich, dass in einem Teil der betrachteten Länder sowohl der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Abstammung (ius sanguinis) als auch durch Geburt im Inland (ius soli) möglich sind. Ausländer, die legal und dauerhaft in einem europäischen Land leben, können grundsätzlich einen Antrag auf Einbürgerung stellen, sobald gewisse Anforderungen erfüllt sind, z.B. die Anerkennung der Rechtsordnung, die Fähigkeit zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts sowie die gesellschaftliche Integration, für die Indikatoren wie Sprachkenntnisse und länderspezifische Kenntnisse der Gesellschaft, Kultur, Politik und Geschichte herangezogen werden. Erhebliche Unterschiede zeigen sich in der Art und Weise, wie diese gesellschaftliche Integration überprüft wird. Die Bandbreite der Methoden reicht dabei von einem völligen Verzicht auf derartige Verfahren, z.B. in Italien, über Einbürgerungsinterviews in Form eines persönlichen Gespräches wie beispielsweise in Spanien bis hin zu Einbürgerungstests nach niederländischem Vorbild, welche einen standardisierten Fragebogen vorsehen. Unterschiede existieren auch in der von den Ländern geforderten Aufenthaltsdauer, bevor eine Einbürgerung beantragt werden kann. Während sich Frankreich, Großbritannien, die Niederlande, Polen und Schweden mit einer Aufenthaltsdauer von 5 Jahren begnügen, sehen Italien und Spanien die doppelte Zeitspanne vor. Die Schweiz liegt mit geforderten 12 Jahren Aufenthaltsdauer an der Spitze, während sich Deutschland mit 8 Jahren im Mittelfeld befindet. 

Florian Raber

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