Ausländer in Deutschland 4/1999, 15.Jg., 20. Dezember 1999

RECHT

Aktuelle Urteile und Publikationen


Kündigung wegen Rassismus

 

Berlin. Rassistisches Verhalten am Arbeitsplatz rechtfertigt die fristlose Kündigung eines Auszubildenden. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 01.07.1999 entschieden. Das BAG hat damit ein Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichtes aufgehoben. Hintergrund des Urteils war der Fall eines bei der Berliner Stadtreinigung (BSR) beschäftigten Lehrlings. Der angehende Mechaniker hatte im 1997 ein Blechschild mit der Aufschrift "Arbeit macht frei - Türkei schönes Land" an der Werkbank eines jungen Türken angebracht und mit dem Zusatz "Döner" versehen. Der damals 17jährige war schon vorher negativ aufgefallen. Gemeinsam mit anderen Beschäftigten soll er im Betrieb mehrmals neonazistische Lieder gesungen haben. Das BAG spricht von einer besonders schwerwiegenden Pflichtverletzung. Der Jugendliche hätte die Rechtswidrigkeit seines Tuns "ohne weiteres" erkennen müssen. Eine Abmahnung, die in der Regel einer Kündigung vorausgeht, sei daher nicht nötig gewesen. Die Vorinstanz hatte die Kündigung für unwirksam erklärt und auf die Jugend des Auszubildenden verwiesen (2AZR 676/98). Für die BSR war der Rechtsstreit wegen der vielen ausländischen Beschäftigten ein "grundsätzlicher Fall".

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Schwer-
behinderten-
recht

 

Kassel. Auch Ausländer, die nur aufgrund einer Duldung in Deutschland leben, können Vergünstigungen des Schwerbehindertenrechts in Anspruch nehmen, wenn sie "auf unabsehbare Zeit" in Deutschland bleiben. So entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem am 01.09.1999 verkündeten Urteil. Es gab damit der Klage einer in Berlin lebenden Kosovo-Albanerin statt, die 1992 bei einer Granatenexplosion beide Beine verloren hatte. Die 34jährige Frau war 1992 nach Berlin gekommen. Das Land sprach in der folgenden Zeit immer wieder Duldungen aus, weil die Frau in ihrer Heimat nicht angemessen medizinisch versorgt werden könne. 1996 beantragte sie bei den Versorgungsbehörden die so genannten Nachteilsausgleiche "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) und "B" (Notwendigkeit ständiger Begleitung). Dies wurde abgelehnt, weil das Schwerbehindertengesetz einen rechtmäßigen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland verlange. Nach Ansicht des BSG waren diese Voraussetzungen jedoch erfüllt (AZ: B 9 SB 1/99).

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Ausländerklausel in Versicherung unwirksam

 

München. Das Oberlandesgericht in München hat eine Ausländerklausel in den Versicherungsverträgen zur Auslandsreise-Krankenversicherung für unwirksam erklärt. Eine Versicherung dürfe Angehörigen von Staaten der EU nicht den Versicherungsschutz vorenthalten, den sie einem deutschen Staatsangehörigen gewähre, urteilte das Gericht Ende Oktober 1999. Die schlechtere Behandlung von ausländischen Staatsangehörigen durch eine Ausländerklausel habe keinen sachlichen Grund und sei daher "willkürlich" (Az.: 29 U 2875/99).

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Kriminal-
prävention

 

Wiesbaden. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat eine Länder-Bund-Projektsammlung "Kriminalprävention in Deutschland" vorgelegt, in der auf 560 Seiten ausgewählte Dokumente aus dem "Infopool Prävention" abgedruckt sind. Die Datenbank kann auch als volltext-recherchierbare Datenbankanwendung bezogen werden. Beschrieben werden Projekte und Institutionen, die unter anderem in den Bereichen Fremdenfeindlichkeit, Jugendkriminalität oder Sucht tätig sind. Erwähnt wird auch AiD.

Bezug: Bundeskriminalamt, Fachbereich KI 16 - Kriminalprävention, Thaerstr. 11, 65193 Wiesbaden.

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"Dunkle Schatten"

 

Düsseldorf. Mit einer 1999 erschienenen CD-ROM "VS-info NRW 99" stellt das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) als erste deutsche Verfassungsschutzbehörde Jahresberichte, Broschüren und weitere Veröffentlichungen der interessierten Öffentlichkeit in digitalisierter Form zur Verfügung. Eine Suchmaschine ermöglicht eine systematische Volltextrecherche in allen Veröffentlichungen seit 1978. Die Bereitstellung der Daten im RTF-Format macht ferner eine problemlose Textverarbeitung möglich. Über eingerichtete "links" kann zudem das jeweils aktuelle Internet-Angebot des Verfassungsschutzes aufgerufen werden. Zu den Inhalten gehören unter anderem aktuelle Broschüren zum Rechtsextremismus sowie zum islamischen Extremismus in NRW. Die CD-Rom bietet auch alle Materialien der von Bund und Ländern gemeinsam konzipierten Aufklärungskampagne gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus ("Fairständnis-Kampagne") sowie zwei Computerspiele "Dunkle Schatten", die aktuelle rechtsextremistische Tendenzen aufgreifen und unter anderem in Datennetzen und Mailboxen spielen.

Kontakt: Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen - Abt. Verfassungsschutz -, PF 103013, 40021 Düsseldorf, Tel.: 0221/871 - 2821, Fax: - 2980,
eMail: info@mail.verfassungsschutz.nrw.de, Internet: www.verfassungsschutz.nrw.de.

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Ratgeber in Asylfragen

 

Hildesheim. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat eine Publikation von Karin Loos herausgegeben: "Die soziale und rechtliche Situation von Flüchtlingen". Vermittelt werden die aktuellen rechtlichen Grundlagen der Asylgesetzgebung und - ganz konkret - das notwendige Wissen für die Durchführung von Asylverfahren. Gedacht ist sie auch als Ratgeber für die Beratungs- und Unterstützungsarbeit (mit Hinweisen zur Rechtsdurchsetzung, Muster, Checklisten und Adressen). Die Publikation ist als Ausgabe 4/99 (Heft 62, Juli 1999) der Zeitschrift "Flüchtlingsrat " erschienen und kann für 15 DM plus Versandkosten bezogen werden.

Bezug: Niedersächsischer Flüchtlingsrat, e.V. Lessingstr. 1, 31135 Hildesheim

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Netzwerk Anti-
diskriminierung NRW

 

Duisburg. "Natürlich haben wir alle Vorstellungen davon, daß Menschen vor dieser Art von Herabsetzung und Diffamierung geschützt werden sollen. Das reicht aber nicht aus. So wenig es ausreichen würde, wenn der Straßenverkehr nur durch Appelle und allgemeine Vorstellungen geregelt wäre. Ohne Straßenverkehrsordnung gäbe es mehr Verkehrsunfälle. Wie aber steht es um die soziale Verkehrsordnung?" In Anlehnung an diesen Gedanken der Ausländerbeauftragten von Berlin, Barbara John, fördert Nordrhein-Westfalen (NRW) seit 1997 neue Ansätze in der Bekämpfung von Rassismus und Alltagsdiskriminierung. Rund 20 Initiativen und Projekte zwischen Aachen und Bielefeld arbeiten heute zusammen in einem "Netzwerk für Chancengleichheit, gegen Diskriminierung ethnischer Minderheiten in NRW".

Eine Selbstdarstellung sowie Rundbriefe können bezogen werden beim Anti-Rassismus Informations-Centrum e.V. (ARIC-NRW), Niederstr. 5, 47051 Duisburg, Tel./Fax: 0203-284873, eMail: aricnrw@cww.de .

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Ausländer-
recht@privat

 

Auf seiner privaten homepage hat Alfons Wiedmann, Mitarbeiter einer Ausländerbehörde und AiD-Leser, Informationen zum Ausländerrecht zusammengestellt. Neben Erläuterungen zu einzelnen Rechtsgebieten wurden ein Diskussionsforum und links zum Thema eingerichtet: www.info4alien.de .

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Liebe ohne Grenzen

 

Hamburg. Seit 1998 haben ausländische Lesben und Schwule aus Nicht-EU-Staaten unter Ausschöpfung des landesrechtlichen Spielraums die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen legal in Hamburg zu bleiben, um hier mit ihrer/m deutschen Partner/in zu leben. Zwar besteht kein Rechtsanspruch auf eine Aufenthaltsgenehmigung, und gleichgeschlechtliche Paare werden nach wie vor nicht Ehepaaren gleichgestellt, aber es besteht ein Anspruch auf eine Ermessensentscheidung im Rahmen einer Einzelfallprüfung bei der Hamburger Ausländerbehörde. Zu den Voraussetzungen dieser Erleichterungen für binationale gleichgeschlechtliche Paare informiert Farid Müller, Abgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen in der Hamburger Bürgerschaft in Faltblättern und anderen Materialien.

Kontakt: Farid Müller, GAL-Fraktion, Rathausmarkt 1, 20095 Hamburg, Tel.: 040/42831-1997, Fax: -2660, eMail: fmueller@gal-fraktion.de   .


Autor: Ekkehart Schmidt, isoplan

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