Ausländer in Deutschland
4/1999, 15.Jg., 20. Dezember 1999
STATISTIK / RECHT |
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Jahr 2000: mehr deutsche und weniger ausländische Kinder |
In den ersten Jahren des bevorstehenden neuen Jahrhunderts werden in Deutschland jeweils rund 100.000 Kinder mehr mit deutscher Staatsangehörigkeit, dafür aber keine mit ausländischer Nationalität geboren werden. Der Grund dafür ist nicht etwa eine sprunghaft angestiegene "Zeugungsbereitschaft" deutscher Frauen und Männer oder eine plötzlich aufgetretene Müdigkeit bei ausländischen Paaren, sondern das neue Staatsangehörigkeitsrecht. Es tritt am 1. Januar 2000 in Kraft. Das alte Recht (jus sanguinis), nach dem ein in Deutschland geborenes Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erhält, wenn mindestens ein Elternteil Deutscher ist, wird ergänzt durch das Prinzip jus soli, nach dem der Erwerb der Staatsangehörigkeit allein vom Ort der Geburt abhängt. Bessere und schnellere soziale Integration der hier Geborenen ist das politische Ziel der Reform. Sie hat aber auch Konsequenzen für die Statistik, wie ein Blick auf die Geburtenzahlen der letzten Jahre zeigt. |
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Über vier Jahrzehnte ist die Zahl der Ausländer in Deutschland kontinuierlich gestiegen, zuletzt auf über 7,3 Mio. Personen nichtdeutscher Herkunft. Hauptfaktor dieser Entwicklung war über lange Zeit die Migration: Die Zahl der Zuzüge übertraf die der Fortzüge - von wenigen Jahren abgesehen - deutlich. Seit den 80er-Jahren hat aber der natürliche Bevölkerungszuwachs bei den Auländern stärker an Bedeutung gewonnen. Während immer weniger deutsche Kinder geboren werden, stieg die Zahl ausländischer Kinder zuletzt auf über 100.000 pro Jahr. Die 2. Generation der Ausländer ist bereits in die Familiengründungsphase hochgewachsen. So kommt es, daß rund zwei Drittel der hier lebenden ausländischen Kinder unter 18 Jahren auch in Deutschland geboren sind (siehe Tabellen und Grafiken). Aber: Sie haben nicht die gleichen Rechte und Chancen wie ihre deutschen Altersgenossen. |
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Das neue Staatsangehörigkeitsrecht wird diesen Zustand ändern. Die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck, erwartet, dass im kommenden Jahr etwa 100.000 Kinder von Ausländern mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten werden. Hinzu könnten rund 700.000 Kinder bis zu zehn Jahren kommen, die - allerdings nur im Jahr 2000 - nachträglich einen Antrag auf Einbürgerung stellen können. So wird es in wenigen Jahren völlig normal sein, daß Kinder türkischer, kroatischer oder vietnamesischer Eltern, die hier geboren sind, zum Beispiel mit ihren deutschen Schulkameraden die Klassenfahrt nach London antreten können - was heute wegen der eingeschränkten Freizügigkeit für Nicht-EU-Staatsangehörige außerhalb der Schengen-Länder eben noch keine Selbstverständichkeit ist. |
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Autor: Martin Zwick, isoplan Quellen der Grafiken: Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen |
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Informationen zur Einbürgerung |
Bochum/Berlin/Saarbrücken. Informationsmaterialien zur Einbürgerung und zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes (in Kraft ab dem 01.10.2000) sind erstellt worden: a) in deutscher und türkischer Sprache: vom Aktionsbüro Einbürgerung im Paritätischen Wohlfahrtsverband NRW sowie vom isoplan-Institut; b) in deutsch: vom Büro der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfragen und von der Ausländerbeauftragten des Senats von Berlin. Bezug: Aktionsbüro Einbürgerung im Paritätischen NRW, c/o IFAK e.V., Engelsburger Str. 168, 44793 Bochum, Tel.: 0234-9621012, Fax: - 683336, eMail: abe@ifak.ruhr.de. Die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen, Tel.: 01888 / 527-2307, Internet: www.einbuergerung.de sowie www.bundesauslaenderbeauftragte.de. Die Ausländerbeauftragte des Senats von Berlin, Potsdamer Str. 65, 10785 Berlin, Tel.: 030/9017-2357, Fax: 030/2625407, eMail: John.Roehe@auslb.verwalt-berlin.de. Isoplan-Institut, Mobilität und Integration, Martin-Luther-Straße 20, 66111 Saarbrücken, Tel.: 0681/93646-31, Fax: -11, eMail: aid@isoplan.de. |
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Autor: Ekkehart Schmidt, isoplan |
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