Ausländer in Deutschland 3/2001, 17.Jg., 30. September 2001

RECHT

Aktuelle Gesetzesänderungen, Urteile und Publikationen

*) Diese Beiträge wurden im Druck-Exemplar nicht veröffentlicht!


Islam-Unterricht in Berlin - bald auch in Erlangen?


Bald nicht mehr nötig? Außerschulischer Koranunterricht in Berlin

Berlin. "Zwar gibt es in einigen Bundesländern islamischen Religionsunterricht, es fehlt aber ein dem Grundgesetz entsprechender bekenntnisorientierter Unterricht, der in Übereinstimmung und Beteiligung mit den Religionsgemeinschaften erarbeitet werden muss" - so der Bericht der Süssmuth-Kommission. Nun darf die Islamische Föderation in Berlin nach den Sommerferien an zwei Grundschulen erstmals islamischen Unterricht erteilen. Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht am 29. August 2001 entschieden und damit einen seit 1980 andauernden Rechtsstreit zwischen der 1998 als Religionsgemeinschaft anerkannten Föderation und dem Land Berlin beendet (Az: VG 27 A 253,01). In einer ersten Stellungnahme bedauerte der Schulsenator Berlins, Klaus Böger, nach Angaben der Nachrichtenagentur afp die Entscheidung, kündigte aber an, sie "selbstverständlich" zu akzeptieren. Auch in anderen Städten beantragen Verbände die Erteilung islamischen Religionsunterrichts, so kürzlich auch die Islamische Religionsgemeinschaft Erlangen, die einen entsprechenden Schulversuch vorschlägt. Eine Dokumentation dieses Antrags sowie der Endbericht einer entsprechenden Bedarfsstudie sind erhältlich beim Ausländer/innenbeirat Erlangen, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, Tel.: 09131-862406. AiD hat mehrfach zum Thema berichtet, so unter anderem in den Ausgaben 2/95 und 2/99.

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Kommissions- vorschlag zur EU-Migrations-
politik

 

Brüssel. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam am 1. Mai 1999 sind die Asylpolitik, der freie Personenverkehr, die Visapolitik, Regelungen über das Überschreiten der Außengrenzen der EU, die Einwanderungspolitik und die Rechte von Drittstaatsangehörigen Zuständigkeitsbereiche der Gemeinschaft geworden. Die Europäische Kommission hat nun am 11. Juli 2001 einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit vorgelegt. Mit diesem rechtlich-administrativen Instrument wird sich, so heißt es in dem Papier, "die Steuerung der Migrationsströme entscheidend verbessern lassen, denn erstmals werden gemeinsame Kriterien sowie ein einheitliches, vereinfachtes und transparentes Verfahren festgelegt". Vorgeschlagen wird die Einführung eines neuen Dokuments, das sowohl für den Aufenthalt als auch für die Erwerbstätigkeit gilt. Ferner schreibt die vorgeschlagene Richtlinie die Rechte der Drittstaatsangehörigen fest, die in der EU erwerbstätig sind. Gleichzeitig hat die Kommission einen "offenen Koordinierungsmechanismus" vorgeschlagen, der es erlauben soll, die einzelstaatlichen Entwicklungen in der Migrationspolitik zu verfolgen. Wie das für Justiz und Inneres zuständige Kommissionsmitglied António Vitorino erklärte, "werden die Rechtsinstrumente, die bereits vorgeschlagen worden sind oder in naher Zukunft vorgeschlagen werden, und deren Anwendung nach wie vor ausschließlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, keinen gemeinschaftlichen Mehrwert entfalten, wenn letztere sie nicht im Sinne einer Annäherung ihrer migrationspolitischen Konzepte auf der Grundlage einiger gemeinsamer Prinzipien einsetzen". Ohne eine solche Annäherung, so Vitorino weiter, "wäre es illusorisch zu glauben, dass es je eine echte Asyl- und Einwanderungspolitik geben wird, wie sie im Amsterdamer Vertrag vorgesehen ist". Es gilt jedoch als unwahrscheinlich, dass es im EU-Ministerrat eine Einigung zur Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Öffnung des Arbeitsmarktes für Drittstaatsangehörige geben wird, da dieser der einstimmigen Billigung durch die Mitgliedstaaten bedarf.

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EU-Richtlinie zu Flüchtlingen gebilligt

 

Brüssel. Die Richtlinie der Europäischen Union (EU) zum zeitweiligen Schutz für Flüchtlinge im Fall eines sogenannten Massenzustroms kann in Kraft treten. Die Richtlinie ist am 20. Juli 2001 vom Rat der EU endgültig verabschiedet worden. Der für Innen- und Justizpolitik zuständige portugiesische EU-Kommissar Antonio Vitorino begrüßte dies. Die Richtlinie sei ein Auftakt für eine ganze Reihe von Initiativen im Asylbereich. Um die Richtlinie hatte es Streit zwischen den EU-Mitgliedstaaten gegeben. Der nun verabschiedete Kompromiss sieht vor, dass solchen Flüchtlingen unter bestimmten Umständen bis zu drei Jahren Schutz in der EU gewährt werden kann und dass sie auch Asyl beantragen dürfen. Sie werden Zugang zum Arbeitsmarkt haben und erhalten eine soziale Grundsicherung. Unterschiedliche Regelungen soll es jedoch bei der Familienzusammenführung geben. Der Rat beschloss, den Nachzug der "Kernfamilie" aus Eltern, Ehegatten und minderjährigen Kindern verbindlich einzuführen. Die einzelnen EU-Staaten dürfen über diese Regelung hinausgehen und auch weiter entfernten Verwandten oder nichtehelichen Lebenspartnerinnen und -partnern die Einreise gestatten.

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Bleiberecht für erwerbstätige Balkanflüchtlinge

 

Berlin. Zum Beschluss der Innenministerkonferenz, seit längerem erwerbstätigen Flüchtlingen aus dem ehemaligen Jugoslawien ein Bleiberecht im Bundesgebiet einzuräumen, erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen, Marieluise Beck, am 11. Mai 2001: "Endlich findet die beachtliche Integrationsleistung vieler Flüchtlinge aus dem Kosovo und aus anderen Teilen der Bundesrepublik Jugoslawien ihre rechtliche Anerkennung. Hiermit kommen die Innenminister einer Forderung der Ausländerbeauftragten von Bund, Ländern und Kommunen nach. Die Bundesländer sollten nun für eine schnelle und großzügige Umsetzung des Beschlusses sorgen. Unnötige Härten, die nach einer langjährigen Integration in Deutschland durch eine erzwungene Rückkehr in das Herkunftsland entstehen würden, sind dabei zu vermeiden. Bei der Umsetzung der Regelung muss etwa berücksichtigt werden, dass Flüchtlinge aus Jugoslawien einschließlich des Kosovo in den letzten zwei Jahren aufgrund ausländerrechtlicher Entscheidungen ihren Arbeitsplatz verloren haben. Hier muss vor Ort im Einzelfall mit Augenmaß entschieden werden. Dies gilt auch für die humanitären Härtefälle, die in dem IMK-Beschluss nicht ausdrücklich geregelt werden, wie etwa Alleinerziehende, die keiner Arbeit nachgehen konnten. Insbesondere darf die heutige Regelung bei diesen Personen keinesfalls zu einem erhöhten Ausreisedruck führen. Die weitere Duldung von Minderheiten aus dem Kosovo trägt schließlich ihrer hohen Gefährdung Rechnung."

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Neues Staatsangehörig- keitsrecht - eine Bilanz

 

Frankfurt/M. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat im Juli 2001 eine Dokumentation des Fachgesprächs "Das neue Staatsangehörigkeitsrecht - eine erste Bilanz" am 23.11.2000 in Berlin vorgelegt. Die Tagung wollte Impulse geben für eine anstehende zweite Reformstufe, indem sie Härten benennt und Lösungsvorschläge anbietet. Die Broschüre versammelt zehn Texte von Experten und Praktikern. Bilanziert wird die Reform aus Sicht des Gesetzgebers, der Verwaltung, der Wohlfahrtsverbände, Selbstorganisationen und Medien. Der Paritätische hat die schwierige Diskussion um die Reform kritisch begleitet und über 50 Schulungsprogramme für MultiplikatorInnen aus der sozialen Arbeit und MigrantInnen durchgeführt. Die 58-seitige Dokumentation kann beim Paritätischen (gegen die Zusendung eines mit 1,50 DM frankierten und adressierten stabilen DIN A4-Umschlags) bestellt werden.

Bezug: DER PARITÄTISCHE, Heinrich-Hoffmann-Str. 3, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/6706-0, Fax: -204, sky@paritaet.org 

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IT-Fachkräfte schaffen Arbeitsplätze

 

Berlin. "Das Sofortprogramm der Bundesregierung in der Informationstechnik (IT) hat sich bewährt, wesentliche Impulse gegeben, um den Arbeitsmarkt in diesem Bereich anzukurbeln und zugleich die gegenwärtige Zuwanderungsdiskussion erst ermöglicht." Dieses Fazit zog der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium (BMA), Gerd Andres, anlässlich der Präsentation des ersten Zwischenberichts zum Stand des "Sofortprogramms von Bundesregierung und Information und Kommunikations- (IuK)-Wirtschaft zur Deckung des IT-Fachkräftebedarfs in Deutschland" Anfang Juli 2001 in Berlin. Von der Green Card würden viele profitieren, sagte Andres. Die Nutznießer seien Unternehmen, die ausländische Spitzenkräfte einstellen, Arbeitsuchende im IT-Bereich, die durch ausländische Computerspezialisten einen Arbeitsplatz bekommen, Arbeitslose, die mit Unterstützung der Bundesanstalt für Arbeit (BA) qualifiziert werden, Studenten, die gut ausgebildet werden und nicht zuletzt die über 50.000 Jugendlichen, die bereits einen Ausbildungsplatz in der Kommunikations-Branche erhalten haben, so Andres weiter. Auch die Green Card-Inhaber selbst schaffen neue Arbeitsplätze in Deutschland. Mit einer eingestellten IT-Kraft entstehen - laut einer in München vorgelegten Studie - durchschnittlich zwei bis drei zusätzliche Arbeitsplätze. Sowohl Arbeitgeber als auch IT-Bewerber äußerten sich sehr zufrieden mit der Regelung. Über 80 Prozent der in der Studie befragten Greencard-Unternehmen rechnen mit einer Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Der Zwischenbericht gibt auch Aufschluss über die vereinbarte Aus- und Fortbildungsinitiative, beispielsweise über die Zusage der IT-Branche, zusätzliche Ausbildungsplätze anzubieten.

In den ersten 11 Monaten (Stand 22. Juni 2001) wurden über 8.000 Arbeitserlaubnisse für IT-Fachkräfte erteilt, darunter 20,7 Prozent der Erlaubnisse für indische Bewerber und 14 Prozent für Bewerber aus Russland, Weißrussland, der Ukraine und den Baltischen Staaten. Für Andres ist die Green Card-Regelung "ein hervorragendes Beispiel für die schnelle und unbürokratische Reaktion der Bundesregierung". Doch sei die Green Card nur ein Baustein. "Vorrangig geht es darum, das inländische Arbeitskräftepotenzial im IT-Bereich zu vergrößern und über Aus- und Weiterbildung zu verbessern", betonte er. Schwerpunkt der Vereinbarungen zur Green Card seien deshalb Anstrengungen der Wirtschaft, des Bundes und der Länder sowie der Bundesanstalt für Arbeit zur Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie zur Vermittlung inländischer Bewerber. Die kurzfristige und im Verfahren erheblich vereinfachte Zulassung von IT-Experten aus Ländern außerhalb der EU unterstütze und flankiere die Maßnahmen hierzulande.

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Änderung der Gleich- behandlungs- richtlinie

 

Berlin. Wie die Pressestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) mitteilte, haben die Arbeits- und Sozialminister der EU am 11. Juni 2001 in Luxemburg eine politische Einigung über die Änderung der Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Beschäftigung und Beruf erzielt. Hierzu erklärt der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Gerd Andres: "Die Bundesregierung hat sich die gleichberechtigte Teilhabe der Frauen in Beruf und Gesellschaft zum Ziel gesetzt. Die geänderte Richtlinie eröffnet den Weg, um dieses Ziel auch europaweit zu erreichen. Von einer hohen Erwerbsbeteiligung der Frauen und dem Recht, am Arbeitsplatz nicht diskriminiert zu werden, profitieren nicht nur die Beschäftigten selbst, sondern auch die Wirtschaft und das System der sozialen Sicherheit." Mit der Gleichbehandlungsrichtlinie haben die Mitgliedstaaten im Jahr 1976 ein grundlegendes Prinzip des Gemeinschaftsrechts - die Gleichbehandlung von Männern und Frauen - verankert. Damit wurde eine bis heute andauernde intensive Diskussion über die Beseitigung von nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlungen angestoßen, die inzwischen über den Bereich des Arbeitslebens und über die Geschlechterfrage hinaus in alle gesellschaftlichen Bereiche hineinreicht. In den zurückliegenden 25 Jahren sind - nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs - erhebliche Fortschritte bei der Beseitigung von Ungleichbehandlungen zwischen Männern und Frauen erzielt worden. Mit der jetzigen Einigung wird die Gleichbehandlungsrichtlinie von 1976 präzisiert und an diese Fortentwicklung angepasst. Neben der Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erfolgt eine Anpassung an die im vergangenen Jahr verabschiedeten Richtlinien 2000/43/EG (Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft) und 2000/78/EG (Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf). Mit der Präzisierung der Gleichbehandlungsrichtlinie werde, so Andres weiter, "der europarechtliche Rahmen für ein diskriminierungsfreies Miteinander der Bürger um ein wesentliches Element erweitert".

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Trotzdem Ausweisung

 

Ein wegen Drogenhandels verurteilter Ausländer darf auch dann ausgewiesen werden, wenn er schon seit seiner Kindheit in Deutschland gelebt hat. Dabei ist es unerheblich, dass er mit einer deutschen Frau verheiratet ist und mit dieser ein Kind hat (Az: 4 K 555/00 MZ). Über ein entsprechendes Urteil berichtete die tageszeitung am 09.08.01 mit Bezug auf eine Meldung der Deutschen Presseagentur.

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Rechtsanwälte erwarten Steuerstraf- verfahren gegen Ausländer

 

München. Nach Anfang September 2001 veröffentlichten Recherchen der Presseagentur Reuters müssen in Deutschland lebende Türken und Griechen nach Einschätzung von Rechtsanwälten in Kürze verstärkt mit Strafverfahren rechnen, wenn sie in ihrer Heimat erzielte Zinserträge nicht versteuert haben. Einer möglichen Strafe können sie den Anwälten zufolge durch eine Selbstanzeige entgehen. Nach Informationen des Dortmunder Steuerstrafverteidigers Carsten Kuhlmann gibt es allein bei der Oberfinanzdirektion Münster ausreichende Erkenntnisse, um rund 3.000 Strafverfahren gegen türkische Steuersünder einzuleiten. Die Finanzbehörde selbst gibt dazu - mit Hinweis auf die offenen Verfahren - keine Auskunft. Ihre Kenntnisse schöpfen die Behörden unter anderem aus bereits länger zurückliegenden Durchsuchungen. "Mitte der neunziger Jahre wurden nicht nur die deutschen Geldinstitute von Steuerfahndern durchsucht, sondern auch die türkische Nationalbank", sagt Kuhlmann. Der Steuerstrafverteidiger Markus Füllsack aus Sindelfingen kennt aus seiner Praxis bereits eingeleitete Verfahren auch gegen griechische Anleger. Oft seien Beträge in Höhe von einer halben Million DM nach Griechenland transferiert und die dort erzielten Zinsen nicht versteuert worden. Strafverteidiger Peter Feldhausen in Düsseldorf bestätigt gegenüber Reuters, dass vor allem griechische Gastronomen hohe Beträge überwiesen hätten. Der Strafrechtler sagt, er wisse aus seiner eigenen Praxis, dass die Fahndungsstellen mit der Auswertung der gefundenen Belege sehr beschäftigt seien. Viele Steuersünder müßten schon bald mit einem Verfahren rechnen. Kuhlmann warnt: "Wer seine in der Türkei erzielten Zinsen verschwieg, sollte nicht warten, bis das Finanzamt danach fragt." Denn die Selbstanzeige schütze nur dann vor der Strafe, wenn sie vor einer Entdeckung der Hinterziehung durch die Behörden erstattet werde. Zudem erfolge dann kein Eintrag in das Vorstrafenregister, und auch die Aufenthaltsgenehmigung bleibe erhalten, ergänzt Füllsack. Die Anleger sollten zunächst prüfen, ob die verschwiegenen Zinserträge vom Sparerfreibetrag gedeckt seien. Liegen die Zinsen unterhalb dieses Freibetrags von 3.000 DM, müßten sie nicht versteuert werden; eine Selbstanzeige sei mithin überflüssig. Die hinterzogene Steuer muss innerhalb eines Monats nachgezahlt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung des neuen, geänderten Steuerbescheids. "Wird nicht innerhalb der gesetzten Frist gezahlt, ist die Selbstanzeige wirkungslos", sagte Füllsack. Wer seine Zinsen im Heimatland versteuert habe, kann nach Kuhlmanns Aussage diese Zahlungen auf seine Steuerpflicht in Deutschland anrechnen lassen. (F.A.Z. vom 05.09.01)


Autor: Ekkehart Schmidt-Fink, isoplan (für die gesamte Recht-Seite)

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