Ausländer in Deutschland 3/2001,17.Jg., 30. September 2001

STATISTIK


Die Zahl der Einbürgerungen steigt rapide

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Einbürgerungen von Ausländern in Deutschland 1994 - 2000

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes wurden nach vorläufigen Ergebnissen rund 186.700 ausländische Personen im Verlauf des Jahres 2000 eingebürgert. Das sind 43.400 oder fast ein Drittel (+30 %) mehr als 1999 (143.300). 1999 betrug die Zunahme der Einbürgerungen gegenüber 1998 34 %.

Von den 186.700 im Jahr 2000 eingebürgerten Ausländern erwarben 73.200 oder 39,2 % die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grund der seit dem 1. Januar 2000 geltenden Neufassung des § 85 AuslG; diese Anspruchseinbürgerung mit verkürzter Mindestaufenthaltsfrist von 8 Jahren sowie die Miteinbürgerung der ausländischen Ehegatten und minderjährigen Kinder waren mit dem Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 eingeführt worden.

62.300 Ausländer (33,4 %) sind auf Grund der Übergangsregelung in § 102a AuslG nach den vor dem 1. Januar 2000 geltenden Einbürgerungsregelungen der §§ 85 und 86 AuslG (alte Fassung des Ausländergesetzes: u.a. Mindestaufenthaltsfrist von 15 Jahren) eingebürgert worden. Weitere 48.950 Ausländer (26,2 %) erhielten nach den Bestimmungen des seit dem 1. Januar 2000 geltenden neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) die deutsche Staatsangehörigkeit; darunter waren 20.200 in Deutschland geborene ausländische Kinder unter 10 Jahren, die auf Grund des durch das Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes eingeführten § 40b StAG eingebürgert wurden.

"Das neue Staatsangehörigkeitsrecht greift", so kommentierte Bundesinnenminister Otto Schily Anfang Juli 2001 in Berlin. "Verkürzte Einbürgerungsfristen und verbesserte Ausnahmeregelungen sorgen dafür, dass Menschen ausländischer Herkunft, die auf Dauer in Deutschland leben wollen, das neue Staatsangehörigkeitsrecht in Anspruch nehmen." Die Steigerung der Einbürgerungen zeige, dass die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts 1999 mehr als fällig war.

Frühere Staatsangehörigkeiten

Im Jahr 2000 wurden 82.800 Personen mit ehemaliger türkischer Staatsangehörigkeit eingebürgert. Damit stellten die Türken mit 44,4 % mit Abstand den größten Anteil aller Einbürgerungen; der Anteil der türkischen Staatsangehörigen an allen in Deutschland lebenden Ausländern betrug 2000 rund 27 %. Die nächst größere Gruppe von Eingebürgerten waren 14.400 Personen mit ehemals iranischer und 9.800 Personen mit ehemals jugoslawischer Staatsangehörigkeit.

Die Ausländerstatistik muss künftig anders gelesen werden

Seit 1998 hat mindestens eine halbe Million ehemals ausländischer Bürger die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen, wobei unterstellt ist, dass im laufenden Jahr mindestens die gleiche Zahl an Einbürgerungen vollzogen wird wie im Jahr 2000. Diese Personen, die sicherlich zu den am besten integrierten Migranten zu zählen sind, erscheinen nicht mehr in der Ausländerstatistik, eben weil sie nicht mehr Ausländer, sondern Deutsche sind. In der Kategorie "Ausländer" bleiben damit tendenziell die weniger weit integrierten Migranten zurück, und dieser Effekt wird sich mit dem Anstieg der Einbürgerungszahlen weiter verstärken.

In einer repräsentativen Untersuchung zur Mediennutzung[1] und Integration der türkischen und türkischstämmigen Bevölkerung in Deutschland, die im Juni in Berlin vorgestellt wurde, bezeichneten sich in der Stichprobe 15,9 % als Deutsche türkischer Herkunft und weitere 8,9 % als Personen mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit. Wenn die Auswahl der Befragten repräsentativ war, dann bedeutet dies, dass bereits jede vierte türkischstämmige Person in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat.

Aus diesen Zahlen folgt:

(1) Die Ausländerstatistik weist nur unvollständig - und in Zukunft immer weniger - die Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger mit ausländischer Herkunft aus; zu den Personen mit ausländischem Pass muss ein steigender Anteil von Eingebürgerten "hinzugedacht" werden, wenn man von Migranten und deren Familienangehörigen spricht.

(2) Zunehmende Einbürgerungen führen zu dem paradoxen Effekt, dass sie einerseits ein höheres Maß an erfolgreicher Integration bzw. Integrationsbereitschaft signalisieren, dass andererseits Ausländer in der Statistik verbleiben, die tendenziell weniger weit integriert sind. Ein Beispiel: in der Bildungsstatistik - beim Besuch weiterführender Schulen und bei Schulabschlüssen - schneiden ausländische Jugendliche in der Regel schlechter ab als Deutsche. Würden die ehemals ausländischen, inzwischen eingebürgerten Schüler den Ausländern zugerechnet, würden sie mit Sicherheit die Erfolgsquoten verbessern. Vergleichende Statistiken zwischen Deutschen und Ausländern müssen künftig mit noch mehr Vorsicht interpretiert werden.


[1] Umfrage zur Mediennutzung und Integration der türkischen Bevölkerung in Deutschland; Auftraggeber: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung; Durchführung: GfK-Fernsehforschung, Nürnberg; GöfaK Medienforschung, Potsdam.

Autor: Martin Zwick, isoplan

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Vier Prozent aller Ehen sind ausländisch- deutsch

 

Wiesbaden. Im Mai 2001 lebten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 19,5 Millionen Ehepaare (1991: 19,5 Millionen), davon 17,4 Millionen Ehepaare, bei denen beide Partner einen deutschen Pass besaßen (1991: 17,9 Millionen) und 1,3 Millionen Ehepaare, bei denen beide Partner einen ausländischen Pass hatten (1991: eine Million). Bei weiteren 806.000 Ehepaaren (1991: 553.000) hatte der eine Partner eine ausländische und der andere Partner die deutsche Staatsangehörigkeit. Somit lebten in rund vier Prozent der Ehen deutsche und ausländische Eheleute zusammen (1991: drei Prozent). Angaben über weitere binationale Paare, das heißt auch zu Paaren unterschiedlicher ausländischer Staatsangehörigkeiten liegen nicht vor. Die Angaben sind Ergebnisse des Mikrozensus 2000, der jährlichen Haushaltsbefragung zu den Lebensverhältnissen in Deutschland. (esf)


Autor: Ekkehart Schmidt-Fink, isoplan

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