Ausländer in Deutschland 1/2002, 18.Jg., 31. März 2002

ÄLTERE MIGRANTEN

*) Diese Beiträge wurden im Druck-Exemplar nicht veröffentlicht!


Neue Wege in der Pflege

Zur Notwendigkeit kulturkompetenter Pflege

Mit dem Thema "Interkulturelle Kompetenz in der Altenarbeit" befaßt man sich in Deutschland verstärkt seit den 90er-Jahren. Manche Konzepte, Projekte und Weiterbildungsangebote wurden entwickelt und erprobt. Heute spricht man von "kulturkompetenter", "kultursensibler", "interkultureller" oder auch "transkultureller Pflege". So innovativ diese Schlagworte auch klingen - umgesetzt ist bislang wenig. In der Pflegepraxis wird kaum auf die Bedürfnisse älterer MigrantInnen eingegangen, obwohl deren Zahl stetig steigt.

"Die immer wieder erhobene Forderung an das Altenhilfesystem, sich auf die Bedürfnisse und die Pflege älterer Migrantinnen und Migranten vorzubereiten, scheint weitgehend folgenlos geblieben zu sein", diagnostizieren 2001 Eva Kaewnetara und Hans Uske vom QUATRO-Projekt "Älter werden in Deutschland". Die Praxis der ambulanten und stationären Altenhilfe, die Aus- und Weiterbildung der Pflegekräfte sowie die Altensozialarbeit seien über das Stadium von Modellprojekten kaum hinausgekommen. Weder könne von einer Implementation in den Alltag der Institutionen die Rede sein noch von einer angemessenen Problemsicht der dort tätigen Akteure. Häufig begegne man einer Abwehrhaltung, die sich verschiedener Gegenargumente bedient.

So ist die Vorstellung weit verbreitet, alte MigrantInnen seien bereits genügend versorgt. Ferner denkt man, die Alten seien in der Familie noch gut aufgehoben. Mit dem Ideal von familiärer Pflege haben die MigrantInnen sich in den Augen vieler Akteure der Altenhilfe etwas bewahrt, das bei den Deutschen abhanden gekommen sei. "Wer für Konzepte einer Öffnung der Altenhilfe für MigrantInnen wirbt, wird daher", so Kaewnetara und Uske, "häufig mit dem Argument konfrontiert, mit der vorgeschlagenen Lösung (Öffnung des Altenhilfesystems für MigrantInnen) das Problem erst geschaffen zu haben." Statt den funktionierenden Familienzusammenhang sich selbst zu überlassen, so heißt es, würden institutionelle Gebilde geschaffen, die letzlich zu dessen Auflösung führen. Tatsächlich aber leben - unabhängig davon - immer mehr alte MigrantInnen alleine. Ihre Kinder können und wollen nicht mehr alle Aufgaben der Pflege übernehmen.

Ein weiteres Gegenargument verweist auf die erwartete Rückkehr vieler MigrantInnen. Schließlich heißt es oft auch, das Problem stelle sich noch nicht. Dass der Bedarf steigt, sollte jedoch längst unstrittig sein. Gab es 1995 in Deutschland noch 360.000 Ausländer dieser Altersklasse, so waren es 2000 bereits 624.000. Für 2010 wird ihre Zahl auf 1,3 Millionen geschätzt, für 2030 auf 2,9 Millionen. Bei diesen Prognosen zu beachten sind zudem die Ergebnisse einer 1998 von der Hamburger Sozialbehörde veröffentlichten Studie "Älter werden in der Fremde". Festgestellt wurde, dass nur 18 % der ausländischen, aber 41 % der deutschen Befragten das reguläre Rentenalter (65 Jahre) erreichten. Knapp 40 % aller befragten älteren MigrantInnen mußten ihre Arbeit aus Krankheitsgründen aufgeben.

Mit Blick auf den Bedarf spezialisierter Altenpflegedienste darf allerdings nicht übersehen werden, dass nach Erhebungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft 1998 nur 0,5 Millionen der über 1,5 Millionen ausländischen Rentenbezieher in Deutschland lebten. 1 Million liessen sich ihre Rente an den heimatlichen Altersruhesitz überweisen. Während dies auf 90 % der spanischen und rund 80 % der italienischen Senioren zutraf, blieben fast 80 % der türkischen Rentenbezieher in Deutschland. Viele von ihnen pendeln jedoch zwischen Deutschland und der Heimat.

2000 gab es 1,9 Millionen Leistungsempfänger (Deutsche und Ausländer) in der Pflegeversicherung. Da das Risiko der Pflegebedürftigkeit nur rund 5 % der Menschen unter, aber 32 % der Menschen über 80 Jahren betrifft, ist zur Zeit noch von einem geringen Pflegebedarf von MigrantInnen auszugehen. Bisher sind die älteren MigrantInnen bei der Nutzung von Diensten und Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege deutlich unterrepräsentiert. Die ambulanten und stationären Regeleinrichtungen sind aber auch kaum auf die speziellen Bedürfnisse dieser Zielgruppe vorbereitet. Noch ist die Frage strittig, ob MigrantInnen überhaupt eine bessere Versorgung brauchen. In einer Expertise zum 6. Familienbericht 2000 heißt es, dass man unter den Mitarbeitern in den Regeleinrichtungen oft auf zwei scheinbar einander widersprechende gedankliche Strategien treffe, die beide zur Ausgrenzung von MigrantInnen führen. Entweder werden die kulturellen Unterschiede zwischen Deutschen und MigrantInnen betont. Aus dieser Sicht benötigt man für den Umgang mit älteren MigrantInnen entweder migrationsspezifische soziale Dienste neben den Regeleinrichtungen oder man müsse sich selbst "kulturelle Hintergrundkenntnisse und kulturimmanente Interventionsstrategien" erarbeiten, um mit ihnen adäquat arbeiten zu können. Andere gehen dagegen davon aus, dass kulturelle Unterschiede nicht wirklich relevant sind. Vorhandene - und als kulturell zu verstehende - Handlungsweisen seien vor allem als Antwort auf soziale Ausgrenzung zu verstehen. So wird der Erwerb interkultureller Kompetenz häufig mit dem Argument abgelehnt, alle Klienten sollten gleich behandelt werden. "Während die erste Position in die Gefahr gerät, mit kulturellen Schablonen zu operieren und die MigrantInnen einer ‚ganz anderen' Kultur zuzuordnen, wird bei der zweiten das Kind mit dem Bade ausgeschüttet", schreiben Kaewnetara und Uske.

Ihnen zufolge ist die Voraussetzung für kulturkompetente Pflege nicht das schablonenhafte Erlernen von kulturellem Wissen nach dem Motto "Wie pflege ich einen Muslim?". Hier besteht die Gefahr, dass Pfleger aus einer paternalistischen Haltung heraus genau zu wissen glauben, was der einzelne Mensch für sein Wohlergehen benötigt. Nötig seien schlicht Sensibilität und die Fähigkeit zur Kommunikation unter Beachtung der besonderen gegenseitigen Beziehungen zwischen Pfleger und Patient. Die Klienten sollten stärker nach ihren eigenen Vorstellungen und Lösungsideen befragt werden. Kulturelle Gemeinsamkeiten, nicht die Unterschiede, sollten im Vordergrund stehen. Differenzierende Bedürfnisse bei der Hygiene, bei Tabugrenzen und Höflichkeitsregeln oder auch andere Formen der Schmerzäußerung, des Krankenbesuchs und der Sterbebegleitung sollten natürlich besprochen werden. Falls für diesen Mehraufwand im "Minutentakt" der Betreuung Zeit bleibt.

Auf dem Weg zu einer interkulturellen Öffnung von Diensten und Einrichtungen der Altenpflege ist der Schritt von der Theorie zur Praxis noch nicht so einfach. Die Ergebnisse einer Bedarfs- und Bestandsanalyse in der Dortmunder Nordstadt zeigen, dass die sozialen Dienste zwar grundsätzlich für ältere MigrantInnen offen sind, für den Umgang mit dieser Zielgruppe aber meist noch unzureichend vorbereitet sind. Das zeigt sich auch daran, dass Angebote und Dienste mit MitarbeiterInnen ausländischer Herkunft stärker in Anspruch genommen werden. Die meisten pflegebedürftigen MigrantInnen werden hier - wie auch in Hamburg - von Familienangehörigen gepflegt. Pflegende Angehörige sind jedoch aufgrund von Informationsdefiziten und fehlender Unterstützung oft überfordert. Dies kann kaum aufgefangen werden durch bestehende Unterstützungsansätze auf Seiten von MigrantInneneinrichtungen, Migrationssozialdiensten und anderen interkulturell orientierten Einrichtungen.

Im Zuge einer interkulturellen Öffnung anzustreben ist daher zunächst die Kooperation und Vernetzung dieser meist unstrukturiert und unkoordiniert nebeneinander existierenden Angebote. Weitere Ziele sind der Abbau von Zugangsbarrieren, die Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Altenhilfeeinrichtungen, die Förderung der interkulturellen Kompetenz der MitarbeiterInnen der Altenhilfe, die Qualifizierung muttersprachlichen Personals, die Schaffung bedarfsgerechter Dienste und Angebote für ältere MigrantInnen. Ergänzend sind zielgruppenorientierte Unterstützungs- und Beratungsangebote für pflegende Angehörige aufzubauen, so Gesprächskreise oder Pflegekurse mit Übersetzungsmöglichkeiten. Dies alles vor dem Hintergrund eines - praxisorientierten - kultursensiblen Pflegeleitbildes.


Autor: Ekkehart Schmidt-Fink/ Martin Zwick, isoplan

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Fremdsprachige Broschüren zur sozialen Sicherung

 

Die aktuelle Neuauflage der seit 1997 vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung herausgegebenen Broschüre "Soziale Sicherung im Überblick" ist seit 2001 auch in Englisch ("Security at a Glance"), Französisch ("La protection sociale - vue d'ensemble"), Spanisch ("Seguridad social en resumen") und Türkisch ("Sosyal Güvenlik") erhältlich. Die 90-seitige Broschüre ermöglicht einen zusammenfassenden Überblick über das System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Behandelt werden unter anderem die Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung, die Bereiche Arbeitsförderung, Arbeitsrecht und Erziehungsgeld, die Rehabilitation behinderter Menschen, Wohngeld und Sozialhilfe. Die Broschüren können kostenlos bezogen werden, am einfachsten online über www.bma.bund.de (esf)

Bezug: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung; Information, Publikation, Redaktion, Postfach 500, 53105 Bonn, Tel.: 0180/5151510, Fax: -11, info@bma.bund.de, www.bma.bund.de

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Pflege-
versicherung im Ausland?

 

Eine seit der Einführung der sozialen Pflegeversicherung häufig gestellten Fragen lautet: "Gibt es die Leistungen der Pflegeversicherung im Ausland?" Auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit (www.bmgesundheit.de) wird diese Frage ausführlich beantwortet. Danach gilt aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 05. März 1998 in der Rechtssache Molenaar (C-160/96), wonach das Pflegegeld der sozialen Pflegeversicherung als "Geldleistung bei Krankheit" im Sinne der Verordnung (EWG) 1408/71 zu qualifizieren ist, gilt folgendes:

- Pflegegeld kann auch bei Wohnsitznahme oder längerem Aufenthalt in Ländern der EU bzw. des EWR (also auch in Norwegen, Island oder Lichtenstein) bezogen werden.

- Bezugsberechtigt können nur Personen sein, die - trotz Auslandsaufenthalt - auch noch Versicherte bzw. mitversicherte Familienangehörige in der sozialen Pflegeversicherung sind. Bezugsberechtigt bei Pflegebedürftigkeit sind insbesondere Rentner, die nur eine deutsche Rente beziehen, und deren mitversicherten Familienangehörigen.

- Die allgemeinen Leistungsvoraussetzungen, z.B. Feststellung der Pflegebedürftigkeit, müssen ebenso wie bei Versicherten in Deutschland gegeben sein.

- Exportiert wird nur das Pflegegeld, mit dem der Pflegebedürftige die Pflege selbst sicherstellt, nicht die sogenannten Pflegesachleistungen, die nur im Inland von den dort zugelassenen Pflegeeinrichtungen erbracht werden können.

Vom Bundesgesundheitsministerium wird ferner darauf hingewiesen, wie wichtig es im eigenen Interesse bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit ist, den Antrag auf Pflegegeld bei der Pflege- bzw. Krankenkasse in Deutschland zeitig zu stellen. Denn: Leistungen gibt es erst ab Antragstellung. Auch die amtlichen deutschen Vertretungen nehmen von Personen, die sich im Ausland aufhalten, entsprechende Anträge entgegen.

Versicherte der deutschen sozialen Pflegeversicherung, die sich im EU-Ausland aufhalten, haben wie bisher im Rahmen der sogenannten Sachleistungsaushilfe Anspruch auf diejenigen Pflegesachleistungen, die nach dem Recht des Aufenthaltsstaates vorgesehen sind. Ein doppelter Leistungsbezug, also sowohl Pflegesachleistungen im Aufenthaltsland als auch Pflegegeld aus Deutschland, ist jedoch ausgeschlossen.

Bei Aufenthalt in Ländern die nicht zur EU und zum EWR gehören, können Pflegebedürftige das Pflegegeld nur bei einem befristeten Aufenthalt von bis zu sechs Wochen weiterhin in Anspruch nehmen. (esf/BMG)

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"Riester-Rente": Wer Rente im Ausland genießt, muss Zulagen zurückzahlen

 

Ab 2002 unterstützt der Bund erstmals durch Zulagen sowie steuerliche Vergünstigungen den Aufbau einer zusätzlichen (freiwilligen) privaten Altersvorsorge, die die Leistungen aus der gesetzlichen Rente ergänzen soll: die "Neue Rente", auch als Riester-Rente bekannt. Wer allerdings jetzt schon plant, seinen Lebensabend im sonnigen Süden zu verbringen, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er in diesem Fall nicht von der "Neuen Rente" profitieren wird - zumindest nicht nach der aktuellen Rechtslage. Der Grund: Die Riester-Rente muss, anders als die gesetzliche Rente, in voller Höhe in Deutschland versteuert werden. Wer aber als Rentner ins Ausland umzieht, entzieht sich der deutschen Steuerpflicht. Konkret heißt das, dass alle staatlichen Fördermittel à la Riester zurückgezahlt werden müssen. Wer also heute schon davon ausgeht, im Alter seinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, sollte auf jeden Fall andere Formen der privaten Alterssicherung wie festverzinsliche Wertpapiere, Aktien oder Investmentfonds wählen. Auch Grenzgänger müssen auf die staatlichen Vorteile verzichten. Denn, wer in Deutschland lebt und im Ausland arbeitet, bekommt keine staatlichen Zulagen, weil er in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig ist. Und wer als Deutscher im Ausland lebt, aber hier arbeitet, geht ebenfalls leer aus, weil er sein Einkommen nicht in Deutschland versteuert. (hjk)

Informationen zur Neuen Rente: http://www.bma.de/de/neuerente/frame.asp
Bürgertelefon des BMA: 0800/15 15 15-0 (Montag bis Donnerstag 8-20 Uhr zum Nulltarif)

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Haushaltshilfen aus EU-Beitritts-
ländern

 

Familien, die pflegebedürftige Angehörige betreuen, können künftig für bis zu drei Jahre Haushaltshilfen aus den EU-Beitrittsländern Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn einstellen. Das sieht eine Verordnung vor, der der Bundesrat am 1. Februar 2002 zugestimmt hat. Die Erstzulassung ist bis zum 31. Dezember 2002 möglich, bzw. hängt vom Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes ab. Für die Einreise ist jedoch in jedem Fall ein Visum erforderlich. Das Visumverfahren ist vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung durchzuführen. Es ist nicht möglich, ohne Visum eine Aufenthaltsgenehmigung für diesen Zweck in Deutschland zu erhalten. Für die Erteilung des Einreisevisums ist es erforderlich, dass zuvor eine Arbeitserlaubnis für eine Beschäftigung in Deutschland erteilt oder zugesichert wurde. Der Haushaltshilfe wird dann nach der Einreise durch die Ausländerbehörde am Wohnort eine Aufenthaltsbewilligung erteilt. Für die ausländischen Kräfte werden nur Tätigkeiten zugelassen, die nicht als "Pflegearbeiten" im Sinne der Pflegeversicherung (Grundpflege) anzusehen sind. Damit sollen die Interessen arbeitsloser ausgebildeter Pflegekräfte in Deutschland geschützt werden. Alle Haushalte, in denen ein pflegebedürftiger Angehöriger der Pflegestufe I, II oder III entsprechend der Definition des 11. Buches des Sozialgesetzbuches betreut wird, sollen Haushaltshilfen sozialversichert in Vollzeit beschäftigen können. Die Hilfskräfte werden nach einer in Kürze erwarteten arbeitsgenehmigungsrechtlichen Verordnung im Rahmen von Vermittlungsabsprachen mit osteuropäischen Arbeitsverwaltungen zugelassen. Die für die Vermittlung zuständige Bundesanstalt für Arbeit wird mit Inkrafttreten dieser Verordnung auf ihrer Internetseite (www.arbeitsamt.de) ein ausführliches Merkblatt sowie die erforderlichen Formulare bereitstellen. (esf/BMI)

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Sprachkurse für ältere und berufsunfähige MigrantInnen in Rostock

 

Am 14. Januar 2002 hat der Verein Diên Hông seinen ersten Sprachkurs "Leben in Deutschland" für ältere und berufsunfähige Migrantinnen und MigrantInnen in der Hansestadt Rostock gestartet. Zugewanderten, die dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, werden Integrationshilfen durch sechzehnwöchige Sprachkurse angeboten. Erfahrungsgemäß nehmen daran besonders jüdische EmigrantInnen sowie SpätausssiedlerInnen ab 60 Jahren teil. Diesen Zugewanderten stehen aufgrund ihres Alters in der Regel keine staatlichen Regelangebote der Sprachförderung zur Verfügung.

Die Kurse umfassen 320 Stunden und finden an drei Wochentagen mit bis zu fünf Unterrichtsstunden statt. Das Curriculum wurde eigens für diesen Personenkreis entwickelt. Außer Deutsch stehen auch die Vermittlung landeskundlicher Kenntnisse sowie Exkursionen zu Ämtern, Behörden und Beratungsstellen auf dem Programm. Die TeilnehmerInnen entrichten je Monat einen Unkostenbeitrag von 5 Euro€ je Person. Die Finanzierung der Kurse erfolgt durch das Landesversorgungsamt Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischer Sozialfonds und des Landes Mecklenburg-Vorpommern. (esf)

Kontakt: Diên Hông e.V., Bereich politische und allgemeine Weiterbildung, Eva Hanne, Waldemarstr. 31, 18057 Rostock, Tel.: 0381 / 128 63 36, Fax: 0381 / 768 99 71, e-mail: dienhongrostock@aol.com

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