Ausländer in Deutschland 2/2002, 18.Jg., 30. Juni 2002

RECHT

Aktuelle Gesetzesänderungen, Urteile und Publikationen

*) Diese Beiträge wurden im Druck-Exemplar nicht veröffentlicht!


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Urteile im Lichtenhagen-
Prozeß gesprochen

 Schwerin. Zehn Jahre nach dem Brandanschlag auf das Asylbewerberheim in Rostock-Lichtenhagen ist am 17. Juni 2002 das vorläufig letzte Urteil gesprochen worden. Das Landgericht Schwerin verhängte gegen drei Täter Bewährungsstrafen zwischen 12 und 18 Monaten. Die drei Angeklagten wurden wegen Mordversuchs und schwerer Brandstiftung für schuldig befunden. "Sie haben jeder mindestens einen Brandsatz Richtung Heim geworfen", sagte der Vorsitzende Richter Horst Heydorn. Die Angeklagten hätten aber nicht zu den Haupttätern unter rund 400 Angreifern gehört, die 1992 unter dem Beifall tausender Schaulustiger Steine und Molotowcocktails gegen das von Vietnamesen bewohnte Haus warfen. In früheren Prozessen waren mehr als 40 Angreifer verurteilt worden; nur drei mussten Haftstrafen absitzen. Die zuletzt Angeklagten hätten sich bereitwillig in die Masse vor dem Heim eingereiht. "Sie wollten Furcht und Schrecken verbreiten", sagte Heydorn. Dafür hätten sie auch die Gefährdung von Menschenleben in Kauf genommen. Bei der Strafbemessung müsse jedoch die lange Zeit zwischen der Tat und dem Prozessbeginn Ende 2001 berücksichtigt werden, sagte Richter Heydorn. Alle drei Männer seien zwar auch nach Lichtenhagen mehrfach straffällig geworden. Doch sehe das Gericht für alle eine "günstige Sozialprognose".

Zu dem Urteil erklärte der Vorsitzende des Rostocker Vereins Diên Hông e.V., Nguyen do Thinh, der im August 1992 gemeinsam mit anderen Vietnamesen und Deutschen im Sonnenblumenhaus dem Tode entkam und als einer der Nebenkläger seit November 2001 in diesem Prozeß auftrat: "Ich begrüße die heutige Entscheidung ausdrücklich: Denn es wurde deutlich, dass auch die Angeklagten wegen versuchten Mordes verurteilt worden sind. Das bedeutet unter anderem, dass bei ähnlichen Ausschreitungen applaudierende und anfeuernde "Zuschauer" wegen Beihilfe zum versuchten Mord zur Verantwortung gezogen werden können. Das ist für mich ein wichtiges und präventives Signal, damit potenzielle Nachahmungstäter abgeschreckt werden. Denn rassistische Anfeuerungsrufe sind kein belangloses Delikt! Trotzdem bleibt meine Frage: Ob je die politischen Hintergründe und bundesweiten Auswirkungen der rassistischen Ausschreitungen geklärt werden?".

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Urlaubskassen von Bauarbeit-
nehmern

Wiesbaden. Portugiesische Bauunternehmen müssen nicht in die Urlaubskassen des deutschen Baugewebes einzahlen, wenn sie Beschäftigte auf deutsche Baustellen entsenden. Das hat das Arbeitsgericht Wiesbaden am 17. Mai 2002 entschieden. Die Verbesserungen für die portugiesischen Arbeitnehmer seien so gering, dass sie in keinem Verhältnis zum aufwendigen Urlaubskassenverfahren stünden. Die gemeinsame Urlaubskasse im Baugewerbe ermöglicht es Bauarbeitnehmern, ihren Urlaubsanspruch auch dann bei ihrem aktuellen Arbeitgeber geltend zu machen, wenn sie dort erst kurze Zeit beschäftigt sind. Mit dieser Rechtsprechung orientiert sich das Gericht an einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 25. Oktober 2001 (vgl. AiD 4/01). Darin hatte der EuGH befunden, die hiesigen Gerichte müssten prüfen, ob die deutschen Bestimmungen die soziale Situation der betroffenen ausländischen Arbeitnehmer im Vergleich zu deren Heimatland verbesserten. Die Anwendung des deutschen Gesetzes müsse den Arbeitnehmern - und nicht den deutschen Firmen - einen Vorteil bringen. (Az.: 7 Ca 2536/97 und 7 Ca 2634/98)

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Kopftuch-Urteil

Lüneburg. Am 13. März 2002 ist vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg der Versuch gescheitert, einen Streit um das Kopftuchtragen einer Lehrerin in einer Hannoveraner Schule mit einem Vergleich zu beenden. Das Gericht hatte vorgeschlagen, die muslimische Lehrerin Iymen Alzayed könnte ihr Kopftuch im Lehrerzimmer, nicht aber in der Klasse, tragen. Dies wurde sowohl vom niedersächsischen Kultusministerium als auch von der Lehrerin abgelehnt. Mit diesem Urteil hat sich das Land Niedersachsen in zweiter Instanz gegen Iymen Alzayed durchgesetzt: Muslimische Lehrerinnen dürfen in Niedersachsen im Unterricht kein Kopftuch mehr tragen. Noch im Oktober 2000 hatte das Verwaltungsgericht Lüneburg das Land Niedersachsen zunächst dazu verpflichtet, die Lehrerin einzustellen, obwohl sie in der Schule ein Kopftuch tragen wollte. Das ständige Tragen eines Kopftuches auch im Unterricht sei allein kein Eignungsmangel, erklärten damals die Richter. Dies hatte die Schulbehörde Lüneburg nicht hinnehmen wollen und deshalb Berufung eingelegt. Ihrer Ansicht nach verstößt das Kopftuch bei einer Lehrerin gegen das Gebot der Neutralität bei Beamten im Dienst. In einem ähnlichen Fall in Baden-Württemberg hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim bereits im Juni 2001 ebenso entschieden (vgl. AiD 2/01). Das Lüneburger Urteil wurde vom Islamrat für Deutschland sowie vom Zentralrat der Muslime bedauert und kritisiert. Mitte Mai 2002 hat Alzayed Revision gegen das Urteil eingelegt. Wenige Tage zuvor, am 14. Mai, war eine vom Kultusministerium abgewiesene Beschwerde einer deutschen Muslimin im Kreis Hildesheim bekannt geworden. Sie darf künftig wegen ihrer Kopfbedeckung nicht mehr als Betreuerin einer Grundschule arbeiten.

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Asyl schützt nicht vor Ausweisung

Neustadt/Weinstraße. Ein anerkannter Asylbewerber kann ausgewiesen werden, wenn er straffällig geworden ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt Ende April 2002 nach Informationen der Deutschen Presseagentur. Allerdings müsse die Ausländerbehörde vor der Abschiebung ins Herkunftsland prüfen, ob der Person dort Gefahren für Leib und Leben drohten. Das Gericht gab der Klage eines Asylberechtigten teilweise statt. Der Mann aus Sri Lanka war wegen Schleppertätigkeit zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die Ausländerbehörde verlängerte seine Aufenthaltserlaubnis nicht, wies ihn aus und drohte mit Abschiebung. Das Verwaltungsgericht bestätigte zwar die Rechtmäßigkeit der Ausweisung. Die Abschiebungsandrohung sei aber fehlerhaft, da die Behörde nicht prüfte, ob ihm im Herkunftsland noch Gefahren drohten. Sie muss dies nun nachholen oder den Kläger in ein anderes Land abschieben lassen. (Az.: 8 L 2688/01)

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Schleierzwang kein Asylgrund

Koblenz. Ein im Heimatland bestehender Zwang, als Frau einen Schleier zu tragen, begründet keinen Asylanspruch in Deutschland. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz Ende Mai 2002. In der Begründung hieß es, eine fremde Rechtsordnung müsse sich nicht an der weltanschaulichen Neutralität und Toleranz des Grundgesetzes messen lassen. Das Asylrecht habe nicht die Aufgabe, die Grundrechte nach deutschem Standard in anderen Ländern durchzusetzen. Die afghanische Klägerin hatte erklärt, sie fürchte eine geschlechtsspezifische Verfolgung, weil sie das Tragen eines Schleiers als Beschränkung ihrer persönlichen Freiheit ablehne. Der Schleierzwang sei mit deutschen Grundrechten zwar nicht vereinbar, ein Menschenrechtsverstoß, der eine Asylgewährung rechtfertigen würde, liege darin aber nicht, erklärte das Gericht. Einer Muslimin sei es zumutbar, die allgemein geltenden Kleidervorschriften zu beachten. (Az.: 6 A 10217/02.OVG)

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Mehr Straftaten 2001 - weniger ausländische Tatverdächtige

Berlin. Die Gesamtzahl polizeilich erfasster Straftaten ist im Jahr 2001 erstmals seit 1995 wieder leicht gestiegen. Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden genau 6,3 Millionen Delikte registriert, 1,6 Prozent mehr als 2000. Erneut rückläufig war der Anteil der Nichtdeutschen an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen. Die Aufklärungsquote blieb mit 53 % Prozent auf dem Niveau des Vorjahres. Bei der Gewaltkriminalität sind unterschiedliche Trends zu verzeichnen: Bei Mord und Totschlag setzte sich die rückläufige Tendenz der letzten Jahre fort: die Fallzahlen gingen um 4,7 % zurück. Auch die Zahl der Raubdelikte hat sich weiter verringert um minus 3,9 %. Eine Zunahme von 2,9 % war jedoch bei Körperverletzungen zu verzeichnen. Am stärksten stiegen die erfasste Wirtschaftskriminalität (plus 23,1 %) und die Computerkriminalität (plus 39,9 %) an. Beim Missbrauch von Schusswaffen weist die Statistik eine Abnahme um 21,9 % im Vergleich zum Vorjahr aus.

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Organisierte Kriminalität in Baden-
Württemberg

Stuttgart. In Baden-Württemberg sind im vergangenen Jahr 61 Ermittlungsverfahren gegen Syndikate der organisierten Kriminalität eingeleitet worden. Mit 27 Verfahren dominierte der illegale Rauschgifthandel. Innenminister Thomas Schäuble, der die Jahresbilanz am 8. April 2002 in Stuttgart vorstellte, zeigte sich insbesondere besorgt aufgrund des mit 61 % "extrem" hohen Anteils ausländischer Tatverdächtiger aus 28 Ländern. Bei ihnen dominierten Italiener und Türken. Schäuble berichtete beispielhaft von einer international agierenden Bande, der allein in Stuttgart mehr als 160 Personen angehören sollen. Sie habe unter anderem Banküberfälle durchgeführt. Auch im Rotlichtmilieu habe die Polizei schlimme Verbrechen registriert.

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Einreise wird erschwert

Berlin. Für Bürger aus 22 Ländern wird die Einreise nach Deutschland künftig nur nach besonderen Überprüfungen möglich sein. Bundesinnenminister Otto Schily setzt damit den außenpolitisch wohl heikelsten Teil der Anti-Terror-Gesetze um, berichtete das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" Anfang Juni 2002. Das Bundesministerium des Inneren habe in einer vertraulichen Verwaltungsvorschrift eine entsprechende Liste in Absprache mit dem Auswärtigen Amt erstellen lassen. Genannt sind neben nahöstlichen Staaten wie Ägypten, Iran oder Saudi-Arabien auch Afghanistan, Pakistan und Nordkorea. Dem Drängen von Experten, auch den Nato-Partner Türkei auf die Liste zu nehmen, weil von dort immer wieder Radikale einreisen würden, habe Schily aus außenpolitischen Gründen nicht nachgegeben, heißt es. Geplant seien Anfragen bei den deutschen Geheimdiensten. Auch werde überlegt, von Reisewilligen bereits bei der Antragstellung in der deutschen Botschaft Fingerabdrücke zu nehmen. 

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Politisch motivierte Straftaten 2001

Berlin. Die Zahl politisch motivierter Straftaten hat im Verlauf des Jahres 2001 nach Angaben des Bundesministeriums des Inneren deutlich abgenommen. Insbesondere im Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" ist eine stark rückläufige Tendenz erkennbar. Während im ersten Quartal monatlich rund 1.500 politisch motivierte Straftaten von rechts erfasst wurden, waren es im vierten Quartal nur noch rund 800 Meldungen pro Monat. Nach Angaben von Bundesinnenminister Otto Schily weise vor allem die rechtsextremistische Gewalt einen rückläufigen Trend auf. Insgesamt wurden 2001 rund 26.500 politisch motivierte Straftaten registriert. Im einzelnen handelt es sich dabei um: 14.725 Straftaten "Politisch motivierte Kriminalität - rechts", 4.418 Straftaten "Politisch motivierte Kriminalität - links", 1.020 Straftaten bei politisch motivierter Ausländerkriminalität und 6.357 Sonstige Straftaten. Im Bereich "Politisch motivierte Kriminalität - rechts" wurden 3.391 Fälle fremdenfeindlich motivierter Straftaten und 1.629 antisemitische Straftaten registriert. In 303 Fällen sind sowohl fremdenfeindliche als auch antisemitische Motivationselemente erkennbar.

Die Gesamtzahl der Propagandadelikte, wie etwa das Verbreiten von Propagandamaterial oder das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen beträgt 14.730. Dies entspricht rund 55 % des Gesamtaufkommens politisch motivierter Straftaten. In 12.562 Fällen liegen Anhaltspunkte vor, die auf eine extremistische Gesinnung des Täters hinweisen. Davon entfallen 10.054 auf den Bereich "politisch motivierte Kriminalität - rechts", 1.985 auf den Bereich "politisch motivierte Kriminalität - links" und 511 auf den Bereich "politisch motivierte Ausländerkriminalität".

Die Gesamtzahl extremistischer Straftaten im Jahr 2001 liegt mit 12.562 Fällen deutlich unter der des Vorjahres mit 19.915. Insbesondere die Anzahl rechtsextremistischer Straftaten (2001: 10.054; 2000: 15.951) war rückläufig. Doch auch die Anzahl der linksextremistischen Straftaten (2001: 1.985; 2000: 3.173) und die der ausländerextremistischen Straftaten (2001: 511; 2000: 791) ist gesunken. Zu beachten ist dabei jedoch, dass aufgrund einer veränderten Erfassungs- und Bewertungskriterien eine direkte Vergleichbarkeit nur bedingt möglich ist. 2.368 der gemeldeten Straftaten, d.h. knapp 10 %, sind dem Bereich der Gewaltdelikte zuzuordnen. Hierbei weist der Bereich "Politisch motivierte Ausländerkriminalität" für das Jahr 2001 insgesamt 144 Gewaltdelikte aus. Davon handelt es sich in 62 Fällen um Angriffe gegen Personen. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr mit 41 Angriffen gegen Personen einen deutlichen Anstieg.

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Opfer rechter Gewalt sind meistens Migranten

Berlin. Opfer rechter Gewalt sind weiterhin überwiegend Menschen mit Migrationshintergrund. Nach Angaben der Nachrichtenagentur ap erhielten im vergangenen Jahr 151 Opfer Entschädigungen aus dem Härtefallfonds, von denen lediglich 29 Deutsche waren. Diese Zahlen wurden genannt in einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der PDS.

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Weitere EU-Richtlinie gegen Diskriminierung

Frankfurt/Main. Die Europäische Union (EU) hat Anfang Juni 2002 eine weitere Antidiskriminierungs-Richtlinie angenommen. Die "Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG" präzisiere und aktualisiere eine seit 1976 bestehende Richtlinie zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Sie enthalte die Definitionen von unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung, Belästigung und sexueller Belästigung. Daneben verdeutliche sie den Anwendungsbereich für mögliche Ausnahmeregelungen und unterstreiche die "Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Förderung des Gleichstellungsgrundsatzes". Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung kündigte an, diese Richtlinie in der nächsten Wahlperiode in deutsches Recht umzusetzen - zusammen mit der Richtlinie 2000/78/EG (Allgemeiner Rahmen für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf) und den arbeitsrechtlichen Inhalten der Richtlinie 2000/43/EG (Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft).

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Bekämpfung von illegaler Beschäftigung

Berlin. Der Bundestag hat am 22. März 2002 das Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit verabschiedet. Das Gesetz soll zu weiteren spürbaren Verbesserungen bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Leistungsmissbrauch führen. Kern des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs sind bessere Möglichkeiten der Zusammenarbeit aller an der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit beteiligten Behörden und Regelungen zur Stärkung der Selbstregulierung der Wirtschaft.

Bundesarbeitsminister Walter Riester sagte: "Illegale Beschäftigung und Leistungsmissbrauch schädigen die Volkswirtschaft in erheblichem Umfang und verhindern die Schaffung von Arbeitsplätzen. Jeweils 10.000 Arbeitsplätze, die aufgrund von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit nicht zustande kommen, bedeuteten im vergangenen Jahr einen Beitragsausfall für die Sozialversicherung in Höhe von rd. 111 Millionen Euro. Mit unserem Gesetz drängen wir Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung weiter zurück."

Die wichtigsten neuen Regelungen sind:

- Im Baubereich wird die Haftung des Hauptunternehmers für die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Subunternehmer eingeführt. Damit sollen die Selbstregulierungskräfte der Wirtschaft gestärkt werden. Hauptunternehmer werden sich in eigenem Interesse in Zukunft sorgfältiger ansehen, wen sie als Subunternehmer für sich tätig werden lassen.

- Wer gegen die Vorschriften über illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit verstößt, muss mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge für die Dauer von bis zu drei Jahren rechnen. Der drohende Ausschluss von der Vergabe soll manchen Unternehmer zum Umdenken veranlassen.

- Die Zusammenarbeit aller Behörden, die an der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung beteiligt sind, wird verbessert. Bestehende Hindernisse in der Zusammenarbeit werden abgebaut. Mitwirken bei der Bekämpfung illegaler Beschäftigung werden in Zukunft auch die Sozialhilfeträger und die für die Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Behörden. Sie werden in den Informationsfluss mit einbezogen. Wer als Sozialhilfeempfänger bei Schwarzarbeit erwischt wird, wird dem Sozialhilfeträger in Zukunft gemeldet. Auch im Steuerrecht müssen die Finanzbehörden die Bekämpfungsbehörden von den Verhältnissen des Steuerpflichtigen unterrichten, soweit die Kenntnis für die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung erforderlich ist.

- Die Bußgeldrahmen werden erhöht und die Straftatbestände erweitert. Bei illegaler Beschäftigung von Ausländern wird der Bußgeldrahmen auf 500.000 Euro erhöht. Illegale Ausländerbeschäftigung wird bereits dann zur Straftat, wenn mehr als fünf Ausländer illegal beschäftigt werden. Auf eine bestimmte Dauer kommt es nicht mehr an.

- Wenn bei illegaler Beschäftigung Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden, schreibt das Gesetz vor, dass das gezahlte Arbeitsentgelt als Nettoarbeitsentgelt anzusehen ist. Damit wird die Abwicklung aufgedeckter Fälle erleichtert.

In einem Entschließungsantrag hatte die die CDU/CSU Kritik an der geplanten Generalunternehmerhaftung geäußert. Riester wies diese zurück.

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Rechtsstellung binationaler Paare

Hinweise zur Rechtsstellung von binationalen Paaren gibt eine Anfang 2002 in der 12. aktualisierten Auflage erschienene Informationsbroschüre "Ehen zwischen Deutschen und Ausländern", die von der Ausländerbeauftragten des Berliner Senats, Barbara John, herausgegeben wurde. Das Heft informiert über grundsätzliche Fragen der Eheschließung zwischen Deutschen und Nicht-Deutschen, ob im Ausland oder in Deutschland. Dazu zählen das Eherecht, das Aufenthaltsrecht und das Staatsangehörigkeitsrecht. Neu ist ein Kapitel zur eingetragenen Lebenspartnerschaft, die gleichgeschlechtlichen binationalen oder ausländischen Paaren eine Ehepartnern vergleichbare Rechtsstellung, vor allem einen gesicherten Aufenthalt ermöglicht. Die Broschüre nennt auch Berliner Hilfs- und Beratungsstellen, an die sich Ratsuchende wenden können.

Bezug: Ausländerbeauftragte des Senats, Potsdamer Straße 65, 10785 Berlin, Tel.: 030/9017-2357 oder -2381, Fax: 030/2625407, Auslaenderbeauftragte@auslb.verwalt-berlin.de

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Rechtliche Fragen der Arbeitsaufnahme

 Die Ausländerbeauftragte des Berliner Senats hat Anfang 2002 eine aktualisierte Fassung der Broschüre "Die Arbeitsgenehmigung - Arbeitsberechtigung und Arbeitserlaubnis" herausgegeben. Die Broschüre gibt rechtliche Hinweise zur Arbeitsaufnahme in Deutschland und erläutert insbesondere, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um in den Besitz der jeweiligen Arbeitsgenehmigung zu kommen.

Bezug: Ausländerbeauftragte des Senats, Potsdamer Straße 65, 10785 Berlin, Tel.: 030/9017-2357 oder -2381, Fax: 030/2625407, Auslaenderbeauftragte@auslb.verwalt-berlin.de

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