Ausländer in Deutschland 3/2002, 18.Jg., 30. September 2002

INSTITUTIONEN

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Aufgaben-
bündelung

Die Aufgaben des neuen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge


Türkische Schülerin in der Ausbildung

Portrait  
Dr. Albert Schmid

Der Präsident des Bundesamtes, Dr. Albert Maximilian Schmid, Staatssekretär a.D., ist seit dem 3. Juli 2000 Präsident des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge. Der 1945 in Laaber bei Regensburg geborene Schmid hat einen abwechslungsreichen Lebenslauf. Nach Abschluss des Jura-Studiums arbeitete er von 1972 bis 1978 als Bürgermeister der Stadt Regensburg. Anschließend war er bis 1982 als beamteter Staatssekretär des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau tätig. Von 1984 - 1990 kehrte er aus der hohen Politik zurück in die Kommunalpolitik, war von 1984 - 2000 als Markt- und Kreisrat sowie als Rechtsanwalt tätig, ehe er 1990 in den Bayerischen Landtag gewählt wurde. Von 1992 - 1994 war der Jurist Vorsitzender und von 1994 - 1995 Geschäftsführender Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion, als der er bis 30.06.2000 unter anderem als Mitglied im Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur tätig war. Dr. Schmid ist verheiratet und hat zwei Töchter. (esf)

 

Bundesinnenminister Otto Schily hat am 9. Juli 2002 das neue Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) offiziell ins Leben gerufen. Schily enthüllte bei einem Besuch in Nürnberg das Namensschild der neuen Behörde. Die Aufgaben des BAMF sind im Zuwanderungsgesetz geregelt, das Bundespräsident Rau Ende Juni unterschrieben hat und das in Teilen bereits am 1. Juli 2002 in Kraft getreten ist.

Schily erklärte dazu in Nürnberg: "Das Zuwanderungsgesetz reformiert das gesamte Ausländerrecht grundlegend: Aufenthalt, Erwerbstätigkeit und Integration von Ausländern werden neu geregelt. Es weist dem Bund eine Reihe von Aufgaben zu, die dem bisherigen Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) und dem künftigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unter der Führung von Dr. Albert Schmid übertragen werden. Künftig wird das Nürnberger Bundesamt als Schaltstelle die wesentlichen fachlichen und steuerungspolitischen Aufgaben in Zuwanderungs- und Integrationsfragen ausüben. Damit steht das Bundesamt, dessen Tätigkeit bisher auf den Flüchtlingsbereich beschränkt war, vor einer grundlegenden Neuausrichtung. Die bisherige Arbeit des BAFl hat sich durch hohe Fachkompetenz und Effizienz ausgezeichnet. So ist es dem BAFl trotz reduzierter Ressourcen gelungen, die Qualität und Quantität der Entscheidungen spürbar zu heben. Dies ist nicht zuletzt auf die Tatkraft und das Engagement seiner Mitarbeiter zurückzuführen. Ich bin überzeugt, dass das Bundesamt auch seinen neuen zuwanderungs- und integrationspolitischen Aufgaben hervorragend nachkommen wird."

Bereits zum 1. Juli 2002 sind einige Bestimmungen des Zuwanderungsgesetzes in Kraft getreten, durch die dem Bundesamt neue Aufgaben übertragen werden. Hierzu gehören die Entwicklung von Grundstrukturen und Lerninhalten für die Integrationskurse, die vom Bund zu finanzieren sind, auch weitere Vorbereitungsmaßnahmen, die sicherstellen sollen, dass zum 1. Januar 2003 ein flächendeckendes Netz von Integrationskursen angeboten werden kann. Damit hat das Bundesamt erste Zuständigkeiten für die künftige Schwerpunktaufgabe der Integrationsförderung erhalten. Um dies auch nach außen hin kenntlich zu machen, wird es diese Aufgaben bereits unter seinem neuen Namen, als Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wahrnehmen.

Mit dem 1. Juli 2002 ist auch die Weisungsungebundenheit der Einzelentscheider aufgehoben worden. Zugleich wird das Amt des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten aufgelöst. Das Bundesamt wird Rahmenrichtlinien entwerfen und Kontrollmechanismen entwickeln, die eine einheitliche Entscheidungspraxis sichern.

Neben der verbleibenden Aufgabe der Durchführung des Asylverfahrens wird das Bundesamt mit dem allgemeinen Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2003 für weitere Aufgaben zuständig sein, die bislang vom Bundesverwaltungsamt wahrgenommen werden. Es handelt sich dabei um

- die Führung des Ausländerzentralregisters,

- die Verteilung der jüdischen Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion sowie

- die Abwicklung der nach den Rückkehrförderprogrammen bewilligten Mittel.

Durch diese Aufgabenbündelung sind erhebliche sachliche und personelle Synergieeffekte zu erwarten; beispielsweise wird die zentrale Erfassung und Auswertung migrations- und integrationsstatistischer Daten eine erheblich verbesserte Arbeitsgrundlage in zuwanderungspolitischen Fragen bieten.

Mit der Integrationsförderung wird dem Bundesamt zum 1. Januar 2003 ein umfassender und wichtiger Aufgabenkomplex übertragen. Dieser umfasst im Einzelnen:

- die Durchführung der vom Bund zu finanzierenden Integrationskurse für Ausländer und Spätaussiedler,

- die fachliche Zuarbeit für die Bundesregierung auf dem Gebiet der Integrationsförderung,

- die Erstellung von Informationsmaterial über Integrationsangebote von Bund, Ländern und Kommunen und

- die Erarbeitung eines bundesweiten Integrationskonzepts.

Des Weiteren wird dem Bundesamt im Bereich der Arbeitsmigration die Koordinierung der Informationen zwischen den Ausländerbehörden, der Bundesanstalt für Arbeit und den deutschen Auslandsvertretungen obliegen.

Das Zuwanderungsgesetz sieht auch vor, dass beim Bundesamt ein Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration eingerichtet wird. Der Zuwanderungsrat hat - ähnlich dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung - die Aufgabe, jährlich ein Gutachten zur Migrationslage in Deutschland und zu deren absehbarer Entwicklung vorzulegen. Er wird aus sieben Mitgliedern bestehen, die über besondere Kenntnisse im Bereich der Bevölkerungswissenschaft, der Arbeitsmarktpolitik, der Migration oder der Integration verfügen. In diesem Gremium werden auch die Länder und Kommunen vertreten sein. Der Zuwanderungsrat wird durch ein neu einzurichtendes Generalsekretariat in seiner Arbeit unterstützt (vgl. weiterer Text auf dieser Seite).

Ferner wird das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung organisatorisch an das Bundesamt angegliedert. Es wird nun primär Migrations- und Integrationsforschung betreiben. Um den besonderen Stellenwert, den die Migrationsforschung künftig einnimmt, zu verdeutlichen, wird eine Umbenennung in "Bundesinstitut für Bevölkerungs- und Migrationsforschung" erfolgen. Das Institut berät und unterrichtet die Bundesregegierung als wissenschaftliche Einrichtung, wird aber auch das Bundesamt und den Zuwanderungsrat durch Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Migrations- und Integrationsforschung unterstützen.

Kontakt: 
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg; Postanschrift: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 90343 Nürnberg, Tel.: 0911/943-0, Fax: 943-4000, info@bafl.de, www.bafl.de


Autor: Ekkehart Schmidt-Fink, isoplan

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Schily benennt erste Mitglieder des Zuwanderungs-
rates

 

Berlin. Das Zuwanderungsgesetz sieht vor, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen weisungsunabhängigen Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration - kurz Zuwanderungsrat - zu bilden (vgl. weiterer Text auf dieser Seite). Bundesinnenminister Schily hat am 16. September 2002 vier Persönlichkeiten vorgestellt, die er auf Grund ihrer ausgewiesenen Sachkunde und Erfahrung in diesem Themenkomplex in den Zuwanderungsrat, der sich aus sieben Mitgliedern zusammensetzt, berufen hat: Prof. Dr. Rita Süßmuth, Prof. Dr. Klaus Bade, Dr. Gerd Landsberg und Prof. Dr. Gert Wagner.

Als Vorsitzende bestimmte Schily Rita Süßmuth, MdB, die als Vorsitzende der "Unabhängigen Kommission Zuwanderung" wertvolle Grundlagenarbeit für das verabschiedete Zuwanderungsgesetz geleistet hat und, so Schily, "durch ihre weiteren Aktivitäten die erforderlichen umfassenden Kompetenz besitzt, die dem Zuwanderungsrat gestellten Aufgaben auch mit der gebotenen politischen Neutralität zu erfüllen". Klaus Bade habe sich unter anderem als Leiter des Instituts für Migrationsforschung und interkulturelle Studien für die Mitgliedschaft qualifiziert. Gerd Landsberg vertritt als geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes die kommunalen Interessen. Gert Wagner hat sich als Abteilungsleiter und Forschungsdirektor des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung durch seine Arbeit an sozial- und arbeitsmarktpolitischen Analysen sowie als Fachgutachter für Wirtschafts- und Sozialpolitik ausgezeichnet.

Zur Besetzung der drei weiteren Plätze im Zuwanderungsrat hat Schily den Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes, die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und die Innenministerkonferenz der Länder um Entsendung je eines Vertreters gebeten.


Autor: Ekkehart Schmidt-Fink, isoplan

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