Ausländer in Deutschland 3/2002, 18.Jg., 30. September 2002

RECHT

Aktuelle Gesetzesänderungen, Urteile und Publikationen

*) Diese Beiträge wurden im Druck-Exemplar nicht veröffentlicht!


Gewalt in der Ehe auch nach türkischem Recht Scheidungsgrund

Koblenz. Gewalt weist in Deutschland wie in der Türkei auf eine zerrüttete Ehe hin. Dies geht aus einem am 5. Juli 2002 bekannt gewordenen Urteil des Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) hervor. Das türkische Zivilgesetzbuch nenne als Voraussetzung der Scheidung eine schwerwiegende Störung der ehelichen Verhältnisse. Das weitere Zusammenleben müsse für einen der Ehepartner unerträglich geworden sein. Bei Gewalttätigkeiten sei diese Voraussetzung regelmäßig erfüllt, betonten die Richter nach Angaben der Zeitung Dünya-Deutschland. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Berufung eines türkischen Staatsangehörigen zurück. Dieser hatte sich gegen die vom Familiengericht Mainz ausgesprochene Scheidung seiner Ehe gewandt. Das Familiengericht hatte dem entsprechenden Antrag der Ehefrau stattgegeben, da diese mehrfach von ihrem Mann körperlich misshandelt worden war. Der Ehemann hatte dagegen eingewandt, nach türkischem Recht lägen die Voraussetzungen für eine Scheidung nicht vor. Dem folgte das OLG nicht. Vielmehr betonten die Richter, auch nach türkischem Recht sei eine Ehe zerrüttet, wenn einer der Ehepartner gewalttätig geworden sei. Denn in der Regel hätten die Konflikte zwischen den Eheleuten damit eine Intensität erreicht, die auch nach türkischem Recht eine Scheidung rechtfertige (Az.: 11 UF 89/01).

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Städtetag: Zuwanderungs-
gesetz nicht bis 2003 umsetzbar

Berlin/Köln. Das Zuwanderungsgesetz ist nach Einschätzung des Deutschen Städtetags kaum rechtzeitig in die Praxis umsetzbar. Es fehlten noch die notwendigen Rechtsverordnungen und Finanzierungen, kritisierte Städtetags-Präsidentin Petra Roth Anfang August 2002 in Köln. Die Ausländerbehörden hätten zu wenig Zeit, um sich auf ihre neuen Aufgaben vorzubereiten. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2003 in Kraft. Das Bundesministerium des Inneren (BMI) wolle die Rechtsverordnungen erst nach der Bundestagswahl veröffentlichen, sagte die Frankfurter Oberbürgermeisterin. Da diese zum Teil vom Bundesrat gebilligt werden müssten, bleibe bis zum 1. Januar 2003 zu wenig Zeit für die Schulung der Mitarbeiter der Ausländerbehörden. Außerdem fehlten Finanzmittel, um das Personal in den Behörden aufzustocken. Künftig müssten die Ausländerbehörden Ausländer auch bei einem Arbeitsplatzwechsel beraten. Große Städte rechneten allein durch diese Vorschrift mit bis zu einem Drittel mehr Besuchen in den Behörden. Zudem müssten sie prüfen, wer zur Teilnahme an Integrationskursen berechtigt oder verpflichtet sei. Die Haushaltsmittel für die Integrationskurse seien nicht ausreichend, kritisierte Roth. Ungeklärt sei auch die Finanzierung von begleitenden Angeboten zu den Kursen wie Alphabetisierung, Kinderbetreuung oder Übernahme der Fahrtkosten. Roth bemängelte, dass bereits länger in Deutschland lebende Zuwanderer keinen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an Integrationskursen hätten. Das BMI wies die Kritik an der schleppenden Umsetzung indessen zurück. (esf)

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Anforderungen für Sprachtests präzisiert

Kassel. Als erstes Oberverwaltungsgericht Deutschlands hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Anforderungen an Sprachkenntnisse bei Einbürgerungen definiert. Nach der Anfang August 2002 verkündeten Entscheidung muss sich ein Antragsteller nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich in der deutschen Sprache äußern können. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2000 müssen Ausländer ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Die Länder haben geregelt, welche Anforderungen sie an die Sprachfähigkeiten stellen und wie sie überprüft werden. In Hessen wird lediglich das Leseverständnis geprüft. (esf)

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Mehr Rechte für EU-Ausländer

 Frankfurt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von mit EU-Bürgern verheirateten Ausländern aus Drittstaaten gestärkt. Wer mit einem Staatsangehörigen eines EU-Landes verheiratet sei, der in einem anderen Mitgliedstaat lebe, dürfe von diesem Staat nicht an der Grenze zurückgewiesen werden, auch wenn er kein gültiges Visum habe. Das entschieden die Luxemburger Richter am 25. Juli 2002 nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Voraussetzung sei, dass die betreffende Person ihre Identität nachweisen könne. Auch dürften einem mit einem EU-Bürger verheirateten Ausländer die Aufenthaltspapiere nicht deshalb verweigert werden, weil er illegal eingereist sei. Zwar dürfe ein Staat für eine illegale Einreise Sanktionen verhängen, doch wäre eine Verweigerung der Aufenthaltspapiere und erst recht eine Ausweisung unverhältnismäßig. Damit verstößt ein belgischer Erlass von 1997, der solche Maßnahmen ermöglichte, gegen Gemeinschaftsrecht. EU-Bürger hätten das Recht, sich innerhalb der Gemeinschaft frei zu bewegen. Würden ihren Ehegatten Restriktionen auferlegt, komme das einer Einschränkung der Freizügigkeit gleich, so der EuGH (Aktenzeichen C-459/99). (esf)

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Schily verbietet Al-Aqsa e.V.

 Berlin. Bundesinnenminister Otto Schily hat den in Aachen ansässigen Spendensammelverein Al-Aqsa e.V. verboten. Das Verbot wurde am 5. August 2002 vollzogen. Im Rahmen des Vollzugs wurden im Vereinslokal und in Wohnungen von Vorstandsmitgliedern des Vereins mehr als 150 Umzugskartons mit Schriftgut sowie Computertechnik beschlagnahmt, die nun von den Sicherheitsbehörden ausgewertet werden. Parallel wurden Konten bei verschiedenen Geldinstituten in Köln und Aachen mit Kontoständen von insgesamt 340.000 Euro sichergestellt. Rechtsgrundlage für das Verbot sind die §§ 3 und 14 des Vereinsgesetzes. Der Al-Aqsa e.V. befürwortet nach Einschätzung Schilys Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange, er unterstütze eine Vereinigung außerhalb des Bundesgebietes, die zahlreiche Mordanschläge zu verantworten habe und richte sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung. "Unter dem Deckmantel angeblicher humanitärer Vereinsziele unterstützt der Al-Aqsa e.V. mit den von ihm gesammelten Spenden Gewalt und Terror im Nahen Osten", begründete Schily das Verbot. Der Verein habe so genannten "Märtyrerfamilien" in Palästina, insbesondere Angehörigen von Selbstmordattentätern, finanzielle Unterstützung zugesagt. "Dies ist geeignet und darauf angelegt, potenziellen Attentätern die Sorge um die materielle Zukunft ihrer Angehörigen zu nehmen", so Schily weiter. Der Al-Aqsa e.V. fördere damit die Bereitschaft zu solchen Attentaten. Der Verein habe außerdem gesammelte Spendengelder teilweise über unverdächtig erscheinende Hilfseinrichtungen der palästinensisch-islamistischen Terrororganisation HAMAS zukommen lassen. Das Verbot ist der erste Anwendungsfall der durch das Sicherheitspaket II neu eingeführten Verbotsgründe im Vereinsgesetz.

Al-Aqsa protestierte gegen das Vereinsverbot. Der Vorsitzende, Mahmoud Amr, sagte nach Angaben der "taz" vom 6. August 2002: "Wir werden sicher juristisch gegen das Verbot angehen." Schließlich sei Al-Aqsa "eine allein auf humanitäre Hilfe ausgelegte Organisation", die "keinerlei Kontakte zur Hamas" habe. Sein Verein habe sowohl das Bundesinnenministerium wie auch das NRW-Landesinnenministerium mehrmals zu Gesprächen eingeladen. Allerdings habe man niemals eine Antwort erhalten. Kritik am Vereinsverbot äußerte auch die Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ). Bundesvorstandsmitglied Dieter Hummel nannte es gegenüber der taz "eine Form von Sippenhaft", wenn Angehörige von Selbstmordattentätern keine finanzielle Hilfe erhalten dürfen. (esf)

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Bilanz der BKA-Antiterror-
Aktivitäten

 Berlin. Bundesinnenminister Otto Schily hat am 4. September 2002 in einer Pressekonferenz gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundeskriminalamts, Dr. Ulrich Kersten, eine positive Bilanz der Arbeit des Bundeskriminalamtes (BKA) gezogen. Dabei standen Maßnahmen und Erfolge bei der Bekämpfung des islamistischen Terrorismus und der Organisierten Kriminalität im Vordergrund. "Seit Regierungsantritt im Jahr 1998 haben wir unsere Sicherheitsbehörden kontinuierlich verstärkt", sagte Schily. Trotz notwendiger Haushaltskonsolidierungen habe man die Finanzmittel für das BKA, den Bundesgrenzschutz (BGS), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und für den Zivil- und Katastrophenschutz erhöhen können. Ferner habe man sich bereits vor dem 11. September dafür eingesetzt, das sogenannte Religionsprivileg abzuschaffen. "Nach dem 11. September haben wir außerdem die Sicherheitsstrukturen unseres Landes mit einer Reihe umfangreicher gesetzlicher und administrativer Maßnahmen gezielt ausgebaut. Dabei haben wir gesetzliche, operative und präventive Maßnahmen sorgfältig aufeinander abgestimmt", erklärte Schily. "Es ist uns mit den Sicherheitspaketen I und II gelungen, die Aufklärungsarbeit im Vorfeld erheblich zu verbessern. Wir haben gute Einsichten in die Reisebewegung Verdächtiger, können Finanzströme verfolgen und Identitätswechsel nach vollziehen. Insbesondere sind durch eine Überprüfung der Infrastruktursysteme, beispielsweise im Luftverkehr, deutliche Sicherheitsgewinne erzielt worden." Nach Angaben Schilys werden In Deutschland derzeit insgesamt 72 Ermittlungsverfahren mit islamistisch-terroristischem Hintergrund geführt. Allein 50 davon durch das BKA. Es ist dabei seit dem 11. September über 23.600 Hinweisen und Spuren nachgegangen.

Der Aufforderung des BKA an deutsche Unternehmen, über ihre arabischen Mitarbeiter Auskunft zu geben, sind allerdings nur wenige Firmen nachgekommen. Die Behörde hatte im Rahmen der Fahndung nach islamistischen Terroristen im Oktober 2001 etwa 4.000 Firmen gebeten, die Daten von Mitarbeitern aus arabischen oder islamischen Ländern herauszugeben. 212 Firmen hätten geantwortet und Daten geschickt, teilte das BKA Anfang August 2002 mit. Bei den Unternehmen habe es sich um solche aus dem "sicherheitsrelevanten Bereich" gehandelt. Eine solche Anfrage bei nichtöffentlichen Einrichtungen habe es in den letzten Jahren in dem Umfang nicht gegeben; die Maßnahme sei den Ermittlungen wegen der Anschläge vom 11. September geschuldet. Mit einer Rasterfahndung habe das nichts zu tun, hieß es. Voraussetzung der Erhebung sei, dass die Unternehmen die Daten freiwillig mitteilten. Es sei jedoch das gute Recht der Firmen, nicht zu antworten. Trotz der geringen Resonanz halte das BKA die Methode nach wie vor für eine Möglichkeit, an wichtige Daten heranzukommen. Allerdings müssten künftig Aufwand und Ziel gegeneinander abgewogen werden, hieß es. (esf)

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Rente für Aussiedler

 Berlin. Seit Ende des 2. Weltkrieges sind Millionen Vertriebene, Flüchtlinge, Aussiedler und Spätaussiedler aus den Ländern Osteuropas in die Bundesrepublik Deutschland gekommen. Die Rentenansprüche dieser Personen regelt das Fremdrentengesetz. Ziel ist die Eingliederung der betroffenen Menschen in die gesetzliche Rentenversicherung. Aufgrund der politischen Veränderungen in den Ländern Osteuropas Anfang der 1990er-Jahre und der deutschen Einheit wurden umfangreiche Änderungen des Fremdrentengesetzes notwendig. Es gilt heute fast ausschließlich für Aussiedler und Spätaussiedler. Die Landesversicherungsanstalten haben zur Erläuterung dieser als besonders kompliziert geltenden Thematik als Heft 5/2002 ihrer Informationsreihe Rentenversicherung eine Broschüre "Rente für Aussiedler" (ISSN 0173-6930) herausgegeben. Von Bedeutung ist die 24-seitige Broschüre insbesondere deshalb, weil ab 2002 alle Versicherte, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlen (vor allem Arbeitnehmer, deren Ehegatten, versicherungspflichtige Selbständige, nicht erwerbstätige Pflegepersonen, Wehr- und Zivildienstleistende), Anspruch auf eine staatlich geförderte betriebliche oder private Altersvorsorge erwerben. Zu diesen Fragen beraten die Landesversicherungsanstalten. Dort ist auch die Broschüre erhältlich. (esf)

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EU einig über Flüchtlingsschutz

 Kopenhagen. Die Innenminister der 15 EU-Staaten haben sich auf gemeinsame Regeln zum Flüchtlingsschutz verständigt. So sollen Flüchtlinge, die in ihrer Heimat von anderen Tätern als dem Staat verfolgt werden, künftig EU-weit Schutz finden. Auch drohende Folter oder Todesstrafe sollen von allen Mitgliedstaaten in gleicher Weise als Fluchtgrund anerkannt werden, erklärten Diplomaten am Rande der informellen Ratssitzung in Kopenhagen Mitte September 2002. Mit den gemeinsamen Grundsätzen wollen die Minister ein Weiterreisen von Asylbewerbern innerhalb der EU unterbinden. Die Unterschiede bei der Anerkennung von Asylbewerbern würden Probleme schaffen, hieß es. So bekämen nach Angaben der dänischen Ratspräsidentschaft etwa in Deutschland, Italien oder Frankreich weniger als 20 % aller Bewerber den Asylstatus zuerkannt, während der Anteil der Anerkennungen in Belgien, Dänemark und Schweden bei über 40 % liege. (esf)

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ENAR fordert Unionsbürger-
schaft auch für Drittstaater

Brüssel. Das Europäische Netzwerk gegen Rassismus (ENAR) hat Anfang Juli 2002 seine Ideen dem Konvent für die Zukunft Europas präsentiert. Nach Auffassung von ENAR kann es keine wahre Demokratie geben, ohne dass die Unionsbürgerschaft auch Drittstaaten-Angehörigen verfügbar gemacht wird, die legal in einem EU-Staat leben. Mit dieser zentralen Aussage hat ENAR bei einer Konferenz in Madrid Ende Mai 2002 eine Bürgerschaftskampagne gestartet. Die Kampagne basiert auf dem so genannten "Madrid Appeal" (Aufruf von Madrid), einem Text, auf den sich alle Mitgliedsorganisationen geeinigt haben. Demzufolge habe die EU-Ost-Erweiterung und die Erarbeitung einer Europäischen Verfassung auf der Basis von Respekt für die Prinzipien der Europäischen Grundrechtecharta zu erfolgen, namentlich der universalen und unteilbaren Werte von Würde, Freiheit und Gleichheit. Die EU habe die Existenz von Bürgern auf ihrem Territorium zu beachten, die leben, arbeiten und am Alltagsleben partizipieren, ohne ganz als Bürger anerkannt zu sein. ENAR beklagt, dass die Definition der Unionsbürgerschaft auf der Nationalität beruht, was Raum für Diskriminierungen zwischen EU-Bürgern und Drittstaats-Angehörigen ungeachtet derer Beziehungen zum Aufnahmeland und der Dauer ihres Aufenthalts gebe. So fehlt letzteren unter anderem die Möglichkeit des Wahlrechts. ENAR fordert eine Ausweitung des Begriffs der Bürgerschaft um legal auf EU-Boden lebende Personen. Vorgeschlagen und im Zeitraum der Arbeiten an der Europäischen Verfassung propagiert werden soll eine entsprechende Überarbeitung von Artikel 17 der EU-Verträge. (esf)

Kontakt: 
István Ertl, ENAR Information Officer, 
43 rue de la Charité, B-1210 Bruxelles, 
Tel.: 0032 (0)2 229 35-71, Fax: -75, istvan@enar-eu.org, http://www.enar-eu.org

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Rückübernahme-
abkommen mit Jugoslawien

Berlin. Bundesinnenminister Otto Schily hat am 16. September 2002 seinen jugoslawischen Amtskollegen Zoran Zivkovic in Berlin zu einem intensiven Meinungsaustausch über die gemeinsame migrationspolitische und polizeiliche Zusammenarbeit empfangen. Im Laufe der Zusammenkunft haben Schily und Zivkovic ein bilaterales Rückübernahmeabkommen unterzeichnet, das die wechselseitige Rückübernahme ausreisepflichtiger Personen regelt. Das Abkommen und sein ebenfalls unterzeichnetes Durchführungsprotokoll ersetzen die Vereinbarungen vom 10. Oktober 1996, deren Anwendung de facto wegen des Embargos der Europäischen Union seit September 1998 vorrübergehend ausgesetzt war. Nach dem Regierungswechsel in Jugoslawien trafen sich auf Initiative von Bundesinnenminister Schily Experten beider Länder, die im Juni 2001 die sofortige Wiederaufnahme von Rückführungen und die Vorbereitung eines neuen Rückübernahmeabkommens beschlossen. Hierzu erklärte Schily: "Das neue Rückübernahmeabkommen ermöglicht es künftig, rechtswidrig aus Jugoslawien eingereiste Personen - sowohl jugoslawische Staatsbürger als auch Drittstaatsangehörige und Staatenlose - dorthin zurückzuführen. Die Übernahme und Durchbeförderung von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen, die im alten Abkommen nicht vorgesehen war, stellt einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Migration aus der Balkanregion dar." Nach Angaben Schilys halten sich In Deutschland halten derzeit etwa 50.000 Ausreisepflichtige aus Serbien (ohne Kosovo) und Montenegro auf. Das neue Abkommen werde die Verfahren bei der Rückführung erheblich beschleunigen und die Arbeit der Ausländerbehörden deutlich erleichtern. Es entspreche damit den modernen Rückübernahmestandards der EU und sei als Zeichen der Annäherung der jugoslawischen Regierung an Europa zu verstehen. Die Vereinbarungen, die noch durch das jugoslawische Parlament ratifiziert werden müssen, sind ab dem 1. November 2002 vorläufig anwendbar. (esf/BMI)

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Grenzpolizeiliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen

Frankfurt/Oder. Am 18. Februar 2002 ist ein neues deutsch-polnisches Polizeiabkommen unterzeichnet worden. Das neue Abkommen schafft die Grundlage für eine verbesserte Zusammenarbeit vor allem in den Bereichen Einrichtung gemischt besetzter Dienststellen in Grenznähe, Durchführung gemeinsamer Fahndungsaktionen, Verbesserungen beim grenzüberschreitenden Informationsaustausch sowie Intensivierung und Beschleunigung der polizeilichen Rechtshilfe. Mitte Juni 2002 hat Bundesinnenminister Otto Schily in Frankfurt/Oder die erste gemeinsame Übung von Beamten des Bundesgrenzschutz und des polnischen Grenzschutzes besucht. "Die Zusammenarbeit zwischen deutschen und polnischen Grenzschützer ist vorbildlich", sagte er. "Übungen wie diese dienen dazu, Alltagssituationen gemeinsam zu trainieren, um Hand in Hand grenzüberschreitende Kriminalität weiter erfolgreich zu bekämpfen". Bei der Übung wurde demonstriert, wie durch umsichtigen und sachgerechten Zugriff eine Schleusung verhindert werden kann. Schily lobte den hohen Ausbildungsstand und die flexiblen Einsatzmöglichkeiten der deutschen und polnischen Grenzschützer. "Wenn man die deutsch-polnische Geschichte betrachtet, ist es wahrlich keine Selbstverständlichkeit, dass deutsche und polnische Beamte heute gemeinsam die beide Länder verbindende Grenze schützen und Kriminellen beiderseits der Landesgrenze in konzertierter Aktion zu Leibe rücken", sagte der Minister. Wie gut und erfolgreich die Zusammenarbeit ist, habe jüngst die grenzüberschreitende Verfolgung der Geiselnehmer von Wrestedt gezeigt, die mit Unterstützung der polnischen und ukrainischen Beamten unblutig beendet werden konnte. Deutsche und polnische Grenzbeamte arbeiten auf jeder Führungsebene vertrauensvoll zusammen, tauschen Lageinformationen aus, bilden gemeinsame Ermittlungsgruppen und zeichnen sich durch gemeinsame Einsätze im Grenzgebiet zwischen Polen und Deutschland aus. "Das ist beispielhaft für Europa", unterstrich Schily. Weitere Informationen zum Abkommen: http://www.bmi.bund.de/top/dokumente/
Pressemitteilung/ix_69754.htm
. (esf/BMI)

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Partnerschaft mit Russland im Kampf gegen internationale Kriminalität

Berlin. Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus und das internationale Verbrechen sowie Möglichkeiten der technischen Prävention standen im Mittelpunkt eines zweitägigen Treffens zwischen Bundesinnenminister Otto Schily und seinem russischen Amtskollegen Boris Gryslow Anfang September 2002. Die Innenminister besuchten Firmen der Sicherheitstechnik und informierten sich über Sicherheitsfahrzeuge, Fragen der Sicherheit von Ausweissystemen durch den Einsatz von Biometrie, Sicherheitsmerkmale für Banknoten und über Möglichkeiten, die Sicherheit in der Informationstechnik zu erhöhen. Da organisierte und international tätige Straftätergruppen das immer dichter werdende Geflecht globaler Geschäftsbeziehungen, Verkehrsströme und Kommunikationsmöglichkeiten nutzen würden, müsse man Sicherheitstechnik auf höchstem technologischen Niveau entwickeln und einsetzen, erklärte Schily. Bei einem Fachgespräch zu Fragen der Kriminalitätsbekämpfung hoben beide Seiten die positive Entwicklung der bilateralen polizeilichen Zusammenarbeit hervor. Neben der Bekämpfung des Terrorismus konzentrieren sich die gemeinsamen Maßnahmen vor allem auf die Bekämpfung der Geldwäsche, der Rauschgiftkriminalität und der Kfz-Kriminalität, sagte Schily. (esf/BMI)

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Erleichterte Zulassung für ausländische Anwälte

Frankfurt. Für Rechtsanwaltskanzleien wird es künftig einfacher, Juristen mit einem im Ausland erworbenem Berufsabschluss zu beschäftigen, die nicht aus einem EU-Staat stammen. Mit einer Anfang August 2002 in Kraft getretenen Verordnung des Bundesjustizministeriums wird es solchen Rechtsanwälten erleichtert, sich unter ihrer nationalen Berufsbezeichnung in Deutschland niederzulassen und juristischen Rat in ihrem Heimatrecht anzubieten. Vor allem internationalen Sozietäten bringe die Neuregelung Vorteile, meint Thomas Pschera von der Kanzlei Allen & Overy nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die Kanzlei hatte das Ministerium auf die bisherigen Schwierigkeiten aufmerksam gemacht. Man könne, so Pschera, nun in größerem Umfang beispielsweise Juristen einsetzen, die aus Kanada oder Australien stammten, aber in England zum Solicitor ausgebildet worden seien. Bislang sei es diesen Anwälten versagt gewesen, sich in Deutschland niederzulassen. Allen & Overy hatten dies am Beispiel einer kanadischen Mitarbeiterin erfahren, die in England und Wales als Solicitor zugelassen war. Ihr Antrag, in Deutschland in die zuständige Rechtsanwaltskammer aufgenommen zu werden, blieb ohne Erfolg. Die Kammer habe sich dabei auf § 206 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) gestützt, berichtet Pscheras Kollege Marcus Hödl-Adick. Dort ist bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Anwälte aus Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation hierzulande unter ihrer heimatlichen Berufsbezeichnung tätig werden können. Die ergänzende Rechtsverordnung zu dieser Vorschrift habe den Beruf des englischen Solicitors aber nicht genannt, so dass die Kammer zu dem Schluss gekommen sei, die Juristin könne sich darauf nicht berufen. Umgekehrt konnte sich die Anwältin als Kanadierin aber auch nicht auf das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte stützen. Die neue Verordnung zu § 206 BRAO soll diese Lücke nun schließen. Sie stellt klar, dass die Niederlassungsmöglichkeit auch für Anwälte aus Nicht-EU-Staaten gilt, die einen europäischen Berufsabschluss vorweisen können. (esf)

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Grundgesetz in deutsch-russisch

Berlin. Das Bundesministerium des Inneren hat im September 2002 eine deutsch-russische Ausgabe des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland herausgegeben. (esf)

Bezug:
Bundesministerium des Innern,
Alt-Moabit 101D, D-11014 Berlin, 
Tel.: 01888 681-0, Fax: -2926,
poststelle@bundesinnenministerium.dewww.bmi.bund.de/ 

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Job-AQTIV-Gesetz und Neuregelung der Arbeitsförderung

 Saarbrücken/Baden-Baden. Mit der Verkündigung des Job-AQTIV-Gesetzes am 14.12.2001 will der Gesetzgeber ein neues Kapitel der Arbeitsvermittlung aufschlagen. Die enge Verzahnung von Arbeitsamt und anderen Sozialbehörden, insbesondere den Trägern der Sozialhilfe, soll die Verfahren effektiver gestalten. Das Gesetz bringt wichtige Impulse für den Bereich der Beratung und aktiven Arbeitsförderungsleistungen, indem es unter anderem das SGB III umfassend ändert und ergänzt. Diese Änderungen werden in einem im Juli 2002 beim Nomos-Verlag erschienenen 200-seitigen Leitfaden "Job-AQTIV-Gesetz - das neue Recht der Arbeitsförderung" von Jürgen Kruse und Irene Zamponi (ISBN 3-7890-7835-2) übersichtlich dargestellt. Die Publikation kostet 24,90 Euro. Ein gleichzeitig ebenfalls beim Nomos-Verlag erschienenes Lehr- und Praxisbuch "Arbeitsförderung SGB III" (ISBN 3-7890-7820-4) von Martin Bolay, Albrecht Eisenreich und Markus Isele greift alle diese Neuregelungen einschließlich des Euro- Umstellungsgesetzes und der Regelungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes auf. Die Publikation richtet sich an Praktiker des Arbeitsförderungsrechts sowie Auszubildende an Fachhochschulen, Berufsakademien und Berufsschulen. Das 272-seitige Lehrbuch kostet 24 Euro. (esf)

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DGB-Broschüren zum Aufenthaltsrecht

 Berlin. Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz wird es nur noch eine befristete Aufenthaltserlaubnis und eine Niederlassungserlaubnis (Daueraufenthaltsstatus) geben. Ausländische Staatsangehörige, die bei Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Januar 2003 die unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder die Aufenthaltsberechtigung besitzen, erhalten dann den sehr sicheren Status der Niederlassungserlaubnis. Gleichzeitig ändern sich aber die Voraussetzungen für die Erteilung eines Daueraufenthalts. "Wichtig ist es daher, bereits vor Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes aktiv zu werden", sagte der DGB-Vorsitzende Michael Sommer Ende Juli 2002 in Berlin. Mit der Initiative "Jetzt handeln - beantragen Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bzw. eine Aufenthaltsberechtigung" wollen der DGB und die Gewerkschaften informieren und auffordern, noch vor dem 31. Dezember die entsprechenden Anträge zu stellen. Mit zwei begleitend erstellten Informationsbroschüren wird über die rechtlichen Möglichkeiten informiert und auf weitergehende Beratungsangebote von Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und Ausländerbeiräten aufmerksam gemacht. "Mehr als die Hälfte aller ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner leben bereits mehr als zehn Jahre in Deutschland. Dennoch haben viele von ihnen keinen sicheren Aufenthaltsstatus", sagte Sommer. Oft würden die Anforderungen für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung erfüllt, dennoch hätten viele Ausländerinnen und Ausländer aufgrund mangelnder Beratung keinen Antrag gestellt. Die Broschüren erläutern kurz und übersichtlich die wichtigsten Voraussetzungen. Sie können als pdf-Datei unter www.migration-online.de heruntergeladen oder als Printausgabe über die Gewerkschaften, den DGB, das DGB-Bildungswerk oder den Verlag bestellt werden. (esf)

Kontakt:
DGB Bundesvorstand, Pressestelle, Henriette-Herz-Platz 2,10178 Berlin, 
Tel: 030-24060-215; Fax: -324, presse@bundesvorstand.dgb.de, www.dgb.de

Bezug: 

DGB Bildungswerk e.V., 
Hans-Böckler-Straße 39, 40476 Düsseldorf, Tel.: 0211-4301-198, Fax: -134, www.dgb-bildungswerk.de

Der Setzkasten GmbH, Tel. 0211/4080090-0; Fax: -40; lavista@setzkasten.de

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