Ausländer in Deutschland 2/2003, 19.Jg., 25. Juli 2003

RECHT

Aktuelle Beschlüsse, Urteile, Publikationen

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Green Card bis Ende 2004 verlängert

Berlin. Die im Frühjahr 2001 von der Bundesregierung eingeführte Green Card für IT-Spezialisten wird um weitere eineinhalb Jahre bis Ende 2004 verlängert. Das beschloss das Bundeskabinett am 9. Juli 2003. Die Green Card wird verlängert, bis ein neues Zuwanderungsrecht gilt. Dann sollen hochqualifizierte Arbeitskräfte aus allen Branchen in Deutschland arbeiten dürfen, wenn für eine Stelle kein Inländer gefunden werden kann. Die Green Card war vor dreieinhalb Jahren in Form der "Verordnung über die Arbeitsgenehmigung für hoch qualifizierte ausländische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie" eingeführt worden, als die Branche unter dringendem Arbeitskräftemangel litt. Sie wäre zum 31. Juli ausgelaufen. Bis zum 9. Juli haben rund 14.400 Computerspezialisten und -spezialistinnen eine Green Card erhalten, vor allem aus Indien und Osteuropa. Damit ist das Kontingent von 20.000 Arbeitserlaubnissen zu knapp drei Vierteln ausgeschöpft. Wie viele von ihnen noch eine Arbeit haben und weiter hier leben, wird statistisch nicht erfasst.

"Weil die Green Card ein Erfolgsmodell war, ist sie ein Auslaufmodell" heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesregierung: An ihre Stelle soll künftig eine generelle Regelung im Zuwanderungsrecht treten. Ausländische Fachkräfte sollen immer und in allen Branchen in Deutschland Arbeit aufnehmen dürfen, wenn keine geeigneten inländischen Bewerber zur Verfügung stehen. Nach der Kritik des Bundesverfassungsgerichts am formellen Zustandekommen des Zuwanderungsgesetzes wird es nach Einschätzung der Bundesregierung noch "eine Weile" dauern, bis das neue Zuwanderungsrecht in Kraft treten kann. Es sei erst 2004 damit zu rechnen. Wegen der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der IT-Branche soll mit der Verlängerung der Green Card-Regelung der Zeitraum bis dahin überbrückt werden. Gleichzeitig wolle die Bundesregierung zeigen, dass ein Paradigmenwechsel nicht stattfinde: "Deutschland braucht hoch qualifizierte Zuwanderer und Zuwanderinnen."

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Unterbringung in Ausreisezentren umstritten

Trier. Das Verwaltungsgericht in Trier hat am 19. März 2003 einer Klage mehrerer chinesischer Asylbewerber stattgegeben, die sich gegen ihre Unterbringung in einem Ausreisezentrum wehrten. Die Chinesen hatten in Deutschland erfolglos Asyl beantragt. Nach dem Scheitern ihrer Asylanträge waren sie zur Ausreise verpflichtet. Aufgrund fehlender Reisedokumente konnten sie jedoch nicht abgeschoben werden. Ihr Aufenthalt musste bis zur Beschaffung von Ersatzpapieren geduldet werden. Der Landkreis Mainz-Bingen hatte die Duldung allerdings mit der Auflage versehen, dass die Ausreisepflichtigen in einer Landesunterkunft zu wohnen hätten. Seit Dezember 1999 lebten die Kläger in einer solchen Einrichtung in Ingelheim am Rhein und seit Januar 2003 im Ausreisezentrum in Trier. Mit ihrer Klage wollten sie erwirken, dass diese Beschränkung aufgehoben wird.

Die Einrichtung von Ausreisezentren war im Entwurf des nicht in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes vorgesehen gewesen. Einige Bundesländer, darunter Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, hatten bereits solche Zentren als Modellprojekte eingerichtet. Diese Länder wollen an den Ausreisezentren festhalten. In ihnen werden abgelehnte Asylbewerber zentral untergebracht, die aufgrund fehlender Ausweispapiere nicht abgeschoben werden können. Dort bleiben sie, bis sie "freiwillig" zurückkehren oder ihr Herkunftsland die Staatsangehörigkeit bestätigt. In diesem Fall wird die Abschiebung vollzogen. Viele, die in solchen Sammelunterkünften untergebracht wurden, tauchen unter.

Nach Ansicht des Gerichts kann eine Unterbringung in einem Ausreisezentrum nicht gegen den Willen der Betroffenen geschehen, keinesfalls darf sie sich "als Schikane oder strafähnliche Maßnahme darstellen und erst recht nicht auf eine unzulässige Beugung des Willens hinauslaufen". Im Gesetzentwurf heißt es: Ziel der Ausreisezentren ist es, "durch Betreuung und Beratung die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise" zu fördern. Das Verwaltungsgericht Trier erklärte hierzu, "eine solche Behandlung dürfe den Klägern (…) nicht aufgedrängt werden, da die Beugung des Willens durch psychologische Maßnahmen rechtsstaatlich nicht vertretbar sei." (Az.: 5 K 1318/02.TR). Flüchtlingshilfsorganisationen begrüßten das Gerichtsurteil. So sieht Pro Asyl in der Unterbringung in Ausreisezentren einen Verstoß gegen die Menschenwürde. Die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen in Rheinland-Pfalz forderte die sofortige Schließung des Zentrums in Trier.

Weitere Informationen: Pressemitteilung Nr. 16/2003 des Verwaltungsgerichts Trier, abrufbar unter www.vgtr.justiz.rlp.de. Die Entscheidung des Gerichts (Az.: 5 K 1318/02.TR) kann per E-Mail angefordert werden über poststelle@vgtr.jm.rlp.de.

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Schily streitet mit Türkei

Frankfurt/M. Bundesinnenminister Otto Schily hat seinen türkischen Amtskollegen Aksu in einem Brief aufgefordert, die Praxis zu beenden, missliebigen Staatsbürgern, die sich im Ausland aufhalten, die türkische Staatsbürgerschaft zu entziehen. Dies teilte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (F.A.Z. vom 12.07.03) mit. Offenbar verfahre die Türkei in dieser Weise bei Männern, die wegen eines Aufenthaltes im Ausland ihrer Wehrpflicht nicht nachkommen, und umgehe damit ihre so genannte Rücknahmeverpflichtung in den Sonderfällen, in denen die Betreffenden als Sträflinge in die Türkei abgeschoben werden sollen. Das Innenministerium bestätigte einen Bericht der Zeitung "Der Tagesspiegel", wonach dieser Sachverhalt bei Berliner Fällen der organisierten Kriminalität aufgetreten ist.

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Streitfall Kind

Frankfurt/M. Schwerpunkt der Ausgabe 1/2003 der vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. herausgegebenen "iaf-informationen" ist die Thematik der Trennung und Scheidung binationaler Familien. Unter dem Titel "Streitfall Kind" wird auf 20 Seiten in diese oft mit großen Belastungen verbundene Thematik eingeführt. Neben Erfahrungsberichten zu Schwierigkeiten des interkulturellen Familienlebens, Fragen des gemeinsamen Sorgerechts und der Adoption werden auch Handlungsmöglichkeiten bei entführten Kindern angesprochen. Ein Serviceteil bietet Literaturhinweise und Adressen zum Thema. Zu nennen ist insbesondere der 2002 erschienene Ratgeber "Trennung und Scheidung binationaler Paare" von Birgit Sitorius und Hiltrud Stöcker-Zafari. Das von der iaf herausgegebene Buch ist beim Verlag Brandes & Apsel erschienen.

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Ausländer- und Asylrecht für Behörden

Stuttgart. Beim Richard Boorberg Verlag ist 2002 die 2. Auflage der Publikation "Ausländer- und Asylrecht" (ISBN 3-415-02924-7) von Axel Krauß erschienen. Krauß liefert auf 280 Seiten eine systematische Darstellung mit graphischen Übersichten, Beispielen und Dokumenten. Das Werk enthält eine an der Praxis der Polizei, des Bundesgrenzschutzes und der Ordnungsbehörden orientierte Zusammenfassung und präzise Erläuterungen der relevanten Bestimmungen. Auf Karten werden die sicheren Drittstaaten, EU-Staaten und Außengrenzen des Schengener Abkommens dargestellt. Viele Beispiele und Abbildungen wichtiger Originaldokumente - etwa von Pässen, Visa, Arbeitserlaubnis oder Gewerbeerlaubnis - erleichtern die Umsetzung der rechtlichen Grundlagen. Die 2. Auflage berücksichtigt die Gesetzesänderungen vor allem im Bereich des Arbeitserlaubnisrechts, des Aufenthaltsrechts, in der Freizügigkeitsverordnung/EG sowie im Asylverfahrensgesetz. Für den Geltungsbereich des Schengener Durchführungsübereinkommens wurde ein einheitlicher EU-Arbeitstitel eingeführt. Die Publikation kostet 24,90 Euro.

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Auswirkungen der Staatsangehörig-
keitsreform

Die Deutsch-Türkische Juristenvereinigung e.V. hat Ende 2002 eine Publikation zum Thema "Auswirkungen der Deutschen Staatsangehörigkeitsreform (Deutsch-Türkische Verhältnisse)" herausgegeben (ISBN 3-8305-0305-9). Ziel der 1986 gegründeten Vereinigung ist primär, Kenntnis und Verständnis des türkischen Rechts in Deutschland zu fördern. Im Vordergrund stehen dabei Rechtsfragen, die für die beiden Länder und für ihr Verhältnis zueinander von Bedeutung sind. Schwerpunkte bilden u.a. Fragen, die sich aus der Anwesenheit türkischer Migranten in Deutschland ergeben, Probleme des deutsch-türkischen Rechts- und Geschäftsverkehrs sowie die Problematik, die aus dem Verhältnis der Türkei zur Europäischen Union resultiert. So führt sie am 12./13. September 2003 in Hannover eine Tagung über die Europäische Union und die Türkei durch.

Auf dem Gebiet des türkischen Rechts bestehen in Deutschland nach wie vor erhebliche Defizite, denn es gibt hier bisher nur extrem wenige Juristen, die die türkische Sprache verstehen und ausreichende Kenntnisse im türkischen Recht haben. Diesem Mangel versucht die DTJV im Rahmen ihrer Möglichkeiten abzuhelfen. Mit Publikationen wie der 88-seitigen Abhandlung zu den Auswirkungen der Deutschen Staatsangehörigkeitsreform wendet die Vereinigung den Blick jedoch stetig auch auf die Situation in Deutschland. Die Publikation ist beim BMV-Verlag in Berlin erschienen und kostet 15 Euro.

Kontakt: 
Deutsch-Türkische Juristenvereinigung, c/o Prof. Dr. Tugrul Ansay, Magdalenenstr. 35, 20148 Hamburg, Tel: 040/417873, 
Fax: 040/445589


Autor: Ekkehart Schmidt-Fink, isoplan

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