Ausländer in Deutschland
4/2003, 19.Jg., 31. Dezember 2003
ANTIDISKRIMINIERUNG |
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*) Diese Beiträge wurden im Druck-Exemplar nicht veröffentlicht! |
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Dokumentiert: Initiativen gegen DiskriminierungSaarbrücken/Köln. AiD dokumentiert Initiativen gegen Diskriminierung, zum einen die Pressemitteilung des Vereins Öffentlichkeit gegen Gewalt (Köln) e.V. und des AntiDiskriminierungsBüros (ADB) Köln vom 7. Oktober 2003 zum anderen die Resolution des 2. Bürger/innentreffens: "Vielfalt statt Diskriminierung" vom 25. September 2003: |
Diskriminierung gemeinsam bekämpfenRechtliche Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung sind ein Menschenrecht und somit Voraussetzung für eine demokratische Gesellschaft. Deutschland ist jedoch nach wie vor europäisches Schlusslicht beim Diskriminierungsschutz für Minderheiten. Die Bundesregierung ist auf Grund der EU-Richtlinie vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des "Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der "Rasse" oder der ethnischen Herkunft" zur Umsetzung eines entsprechenden Gesetzes verpflichtet. In der Richtlinie werden zahlreiche Bereiche aufgegriffen, in denen ungleich behandelt wird, wie Arbeitsmöglichkeiten, -bedingungen und -entgelte, beim Zugang zur allgemeinen und beruflichen Bildung, zu Leistungen der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsvorsorge, sowie der Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, darunter Wohnraum. Die Frist dafür ist am 19. Juli 2003 abgelaufen! Bereits in der letzten Legislaturperiode scheiterte ein Entwurf am Widerstand mächtiger Interessengruppen, u.a. von Wohnungsbauunternehmen, der Versicherungswirtschaft und den Kirchen. Nach Auskunft des Bundesjustizministeriums liegt noch nicht einmal ein neuer Gesetzentwurf vor, da sich SPD und Grüne nicht auf ein gemeinsames Konzept einigen können. Die EU-Richtlinie zur Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, die im beruflichen Bereich zusätzlich die Ungleichbehandlung aufgrund der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung bekämpfen will, muss bis zum 2. Dezember 2003 umgesetzt werden. Voraussichtlich wird sich das gleiche Trauerspiel wiederholen, denn bisher liegt noch kein Entwurf vor, für den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verantwortlich zeichnet. Diskriminierung von Minderheiten ist ein strukturelles und tief in der Gesellschaft verwurzeltes Problem. Daher ist ein Antidiskriminierungsgesetz notwendig, das alle Lebensbereiche und somit Rechtsbereiche und alle Formen von Diskriminierung umfasst, anstatt sie in mehrere Gesetze und Diskriminierungsgründe aufzusplitten. Um dieses Ziel zu erreichen, haben sich die Kampagne "Köln gegen Rassismus - Köln für ein Antidiskriminierungsgesetz jetzt!" und andere Kölner Organisationen, die sich gegen Diskriminierung u.a. aufgrund der sexuellen Ausrichtung, des Alters oder einer Behinderung engagieren, zusammengeschlossen und auf den zwei bereits stattgefundenen Bürger/innentreffen "Vielfalt statt Diskriminierung" gemeinsame Forderungen aufgestellt. Verschiedene europäische Länder wie z. B. Irland haben in ihrer Gesetzgebung genau diesen Weg eingeschlagen. Die EU-Kommission selbst favorisiert diesen sog. "horizontalen Ansatz". Für die nationalen Politiken konnte sie in ihren Richtlinien allerdings nur Mindeststandards vorgeben. Daher lautete die zentrale Forderung des Bürger/innentreffen, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung der EU-Richtlinien über die Mindestanforderungen der EU hinausgeht und umfassende Maßnahmen anbietet. Anstatt "Dienst nach Vorschrift" zu leisten, sollte ein deutliches Zeichen gesetzt werden, dass es mit der Integration von MigrantInnen und der Gleichstellung von Minderheiten ernst gemeint ist. Außer den gemeinsamen Forderungen muss ein Antidiskriminierungsgesetz auch den speziellen Bedürfnissen der jeweiligen diskriminierten Bevölkerungsgruppen gerecht werden. In diesem Sinne fordert das AntiDiskriminierungsBüro (ADB) Köln, u.a. auch Drittstaatenangehörige vor Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und des Aufenthaltsstatus zu schützen. Denn es wird nicht gelingen, zivil-, sozial- und arbeitsrechtlich rassistische Diskriminierung zu bekämpfen, wenn strukturelle Diskriminierung, z.B. durch das Asylbewerberleistungsgesetz fortbesteht oder wenn die Ausübung zentraler Grundrechte durch das Ausländergesetz weiterhin verwehrt wird. Erfahrungen aus Ländern wie den Niederlanden oder Frankreich zeigen, dass es mit einem Antidiskriminierungsgesetz noch längst nicht getan ist. Wenn Integration ernsthaft erreicht werden soll, dann müssen auch gezielte Fördermaßnahmen für die verschiedenen diskriminierten Bevölkerungsgruppen , wie man sie aus den USA als affirmative action kennt, durchgeführt werden. Dabei geht es nicht um Privilegien, sondern um Demokratie und Gleichbehandlung. Susanne Laaroussi Resolution des
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Konzepte
der Antidiskrimi-
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Solingen. In der öffentlichen Debatte wird immer häufiger über Probleme der Diskriminierung von Migranten und die richtige Form der Antidiskriminierungsarbeit diskutiert. In Nordrhein-Westfalen wurden eine Vielzahl von Antidiskriminierungsprojekten gefördert. Welche politischen, finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen bestimmen zukünftig ihre Arbeit? Wie sieht deren weitere Entwicklung aus? Welche Qualitätsstandards und Mindestanforderungen gelten für eine wirksame Antidiskriminierungspolitik? Diese Fragen wurden am 27. November 2003 bei einer gemeinsamen Fachtagung "Konzepte und Perspektiven der Antidiskriminierungsarbeit" des Landeszentrums für Zuwanderung NRW, des Qualitätszirkels "Beratungspraxis bei Diskriminierungsfällen" und der Fachhochschule Köln diskutiert. (esf) Kontakt: |
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Ohne Unterschied |
Bonn. Der DGB hat unter www.migration-online.de eine "Good-Practice" -Datenbank mit gegenwärtig 21 Betriebsvereinbarungen eingerichtet. Die Unternehmen verpflichten sich freiwillig, jegliche Diskriminierung auszuschließen. Damit sind sie weiter als die übrige Gesellschaft. Deutschland wurde bereits von der EU-Kommission verwarnt, weil es die Umsetzungsfrist für die erste Gleichbehandlungsrichtlinie verstreichen ließ /vgl. AiD 3/03). Nach einer weiteren Frist wird die Kommission ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof einleiten, sagte Vera Egenberger vom Europäischen Netzwerk gegen Rassismus auf der Tagung "Antidiskriminierungspolitik und gesellschaftliche Praxis" der Friedrich-Ebert-Stiftung und des DGB Bildungswerks am 16.Oktober in Bonn. Im Dezember ist auch die Umsetzung der zweiten Richtlinie für Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf fällig. Die Richtlinien geben den Minderheiten die Möglichkeit sich gegen Benachteiligungen zu wehren: durch teilweise umkehrte Beweislast, Rechtsschutz für die Opfer, unabhängige Ombudsstellen. Italien habe die Richtlinien wörtlich übernommen, um zum Antritt der EU-Präsidentschaft vorbildlich dazustehen. Allerdings weitgehend ohne öffentliche Diskussion, so Egenberger. Ähnlich haben die Beitrittskandidaten Bulgarien und Rumänien bei ihrer Rechtsangleichung an die EU verfahren und "atemberaubend gute" Gesetze hingelegt. "Das wäre mir fast schon lieber", klagt eine Vertreterin des Caritas-Verbands über den heftigen Widerstand deutscher Lobbyisten. Derzeit arbeitet eine interministerielle Projektgruppe unter großem Zeitdruck an einem Gesetz. Sie habe das ehrgeizige Ziel, so ihr Mitglied Bernhard Franke, mit einem Schlag alle Diskriminierungsgründe, also Herkunft, Religion, Alter, Geschlecht, Behinderung und sexuelle Orientierung abzudecken. Zudem sollen die Ressorts die bestehenden Regelungen nach Kompatibilität mit den Richtlinien prüfen. Das werde gegebenenfalls für das Beamtenrecht, die Approbationsordnung usw. Folgen haben. Bei den Sanktionen und positiven Maßnahmen will sich der Entwurf an der Frauenförderung orientieren. Das Papier soll möglichst nicht zustimmungspflichtig gehalten werden, um ungehindert den Bundesrat zu passieren. Daher glaubt Volker Roßocha vom DGB, dass es unter dem Niveau der Richtlinien bleibt. So sei drin keine Möglichkeit der Verbandsklage vorgesehen, und der Antidiskriminierungsbeauftragte soll einem Ministerium zugeordnet sein. Dass die Behörden die von ihnen selbst verfassten Gesetze und Vorschriften nun verwerfen dürfen, findet er ebenfalls wenig hilfreich: Das sei die Aufgabe des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Auch einst Gutgemeinte Quoten müssen auf ihre Wirkung überprüft werden, so Roßocha. Für die Betroffenen bestehe aber bereits die Möglichkeit, sich auf die Richtlinien zu berufen und sich bis zum Europäischen Gerichtshof durchzuklagen. Vielleicht sei das für den Gesetzgeber der bequemere Weg, vermutet der Gewerkschaftler, die Antidiskriminierungsregeln von Luxemburg aus auferlegt zu bekommen. Eine Gesetzgebung "von unten" will dagegen die Kölner Bürgerinitiative "Vielfalt statt Diskriminierung" erkämpfen (siehe ausführlicher Text oben). Schließlich habe Irland erfolgreich genau diesen Weg eingeschlagen. Die Initiative, in der sich mehrere NGOS zusammengeschlossen haben, fordert ein Gesetz, das über die Mindeststandards der EU hinausgeht und gezielte Förderung nach dem Vorbild der amerikanischen affirmative action einführt. (mjd) |
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Interkultureller Tag im Museum Europäischer Kulturen |
Berlin. In Kooperation mit dem Beauftragten für Integration und Migration des Senats von Berlin, Günter Piening, fand am 28. September 2003 ein "Interkultureller Tag" im Museum Europäischer Kulturen in Berlin-Dahlem statt. Das Museum zeigt noch bis zum 1. Februar 2004 die Sonderausstellung "Migrationsgeschichte(n) in Berlin". Beim "Interkulturellen Tag" stellten Berliner Migrantenorganisationen und Kulturvereine, die sich als Brückenbauer zwischen den Kulturen verstehen, sich, ihre Ideen und ihre Initiativen vor. An einem Runden Tisch, den das Museum gemeinsam mit Günter Piening, durchführte, wurden verschiedene Fragen erörtert: Was erwarten Migranten und deren Nachfahren von einem kulturhistorischen Museum? Wie können sie sich mit dessen Inhalten identifizieren? Wie kann sich die kulturelle Vielfalt Berlins im Museum widerspiegeln? Welche Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden? Wie sollte eine Kooperation zwischen dem Museum und den genannten Einrichtungen aussehen? Der Interkulturelle Tag bot ferner ein Unterhaltungsprogramm aus Musik und einer interkulturellen Modenschau. Dabei wurden kulinarische Spezialitäten aus unterschiedlichen Ländern angeboten. Die Ausstellung und ihre Begleitveranstaltungen sind Teil des EU-Projekts "Migration, work and identity". Die Berliner Projektpartner sind das Museum Europäischer Kulturen, das Nachbarschaftsmuseum e.V., das Deutsche Technikmuseum Berlin sowie der Museumspädagogische Dienst Berlin. Gemeinsam riefen sie die "Berliner Plattform" ins Leben, um die Ergebnisse des EU-Projekts nachhaltig zu verankern. Dies hat zum Ziel, kulturhistorische Museen auch als Orte der Identifikation für alle Berliner zu etablieren. John Röhe, Büro des Beauftragten für Integration und Migration des Senats von Berlin |
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AKI - Arbeitsstelle Interkulturelle Konflikte und Integration |
Berlin. Am 28. November 2003 fand in Berlin die offizielle Eröffnungsveranstaltung der Arbeitsstelle Interkulturelle Konflikte und gesellschaftliche Integration (AKI) statt. Die seit Mai 2003 am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) bestehende Arbeitsstelle wird für drei Jahre aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung finanziert. Ziel des Modellprojektes ist es, die Kommunikation und Kooperation zwischen Wissenschaft, Politik und breiterer Öffentlichkeit im Themenfeld Migration - Integration - Konflikte zu fördern. AKI soll zu zentralen Themen Forschungsergebnisse aus verschiedenen Disziplinen zusammenführen und Anstöße für politisches Handeln und die Weiterentwicklung wissenschaftlicher Arbeit geben. Als Mitglieder einer Steuerungsgruppe bringen u.a. Amélie Mummendey, Klaus J. Bade, Hartmut Esser und Wilhelm Heitmeyer ihre Erfahrungen und Kompetenzen in die Tätigkeit ein. Gemeinsam mit einem Beirat, in dem u.a. AiD-Autor Prof.Dr. Karl-Heinz Meier-Braun vertreten ist, soll die Steuerungsgruppe auch eine Vernetzung mit wichtigen Forschungszentren sowie Politik und Medien gewährleisten. Ein newsletter über Forschungsnachrichten zum Themenbereich der AKI kann über aki@wz-berlin.de bestellt werden. (esf) Kontakt: |
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Europäische
Minderheiten-
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Berlin. Der Beauftragte der Bundesregierung für nationale Minderheiten, MdB Jochen Welt, hat am 16. Oktober 2003 im Bundesministerium des Innern (BMI) in Berlin die Konferenz der europäischen Minderheiten-Ombudsleute eröffnet. An ihr nahmen Menschenrechts- und Minderheitenbeauftragte aus 17 Staaten Europas und drei russischen Republiken teil. Ziel der Tagung war die Schaffung eines Netzwerks der europäischen Minderheitenbeauftragten sowie die Erarbeitung von Empfehlungen für die rechtlichen Grundlagen zur Einrichtung des Amtes und dessen Arbeitsmethoden. Zur Eröffnung sagte Jochen Welt: "Die nationalen Minderheiten sind vielerorts mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert. Oftmals stellen sie einen nur sehr geringen Teil an der Gesamtbevölkerung dar. Ihre berechtigten Interessen können sie deshalb nur unter schwierigen Bedingungen artikulieren und durchzusetzen. Zudem wohnen viele Volksgruppen nicht im hauptstädtischen Bereich sondern weitab, zum Beispiel an den Grenzen der gegenwärtigen Nationalstaaten. Somit ist der Weg zu den Entscheidungsträgern räumlich weit und damit schwierig zu begehen. Zusätzliche Probleme haben die Minderheiten ohne ein angestammtes Siedlungsgebiet." Wie Welt betonte, sei in all diesen Fällen ein Minderheitenbeauftragter oder -ombudsmann "der ideale Transmissionsriemen zwischen den Organisationen der Volksgruppe und dem politischen Machtzentrum." Die Konferenz wurde von Dänemark, Deutschland und dem Bundesland Schleswig-Holstein finanziert und ist Teil eines Projektes des European Centre for Minority Issues (vgl. AiD 3/03) in Flensburg. (esf) |
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Erklärung der Religionen zum Tag der Einheit |
Dortmund. Zum Tag der Deutschen Einheit haben die großen Religionsgemeinschaften in Deutschland in der Jüdischen Kultusgemeinde in Dortmund eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. In dieser setzen sie sich für die Entwicklung einer "Kultur der sozialen Solidarität" ein. Angesichts des Fortbestehens globaler Ungerechtigkeiten bezeichnet die Erklärung die Entwicklung einer Kultur der sozialen Gerechtigkeit als eine zentrale Überlebensfrage der Menschheit. Durch die Vision einer Kultur des Teilens, des partizipatorischen Miteinander und der Barmherzigkeit seien die großen Religionsgemeinschaften verbunden. Hieraus leite sich die Aufgabe ab, Ungerechtigkeiten sensibel wahrzunehmen und als Anwalt der Schwachen zu fungieren. Die vom Interkulturellen Rat in Deutschland herausgegebene Erklärung ist unterzeichnet von Dr. Nadeem Elyas (Zentralrat der Muslime in Deutschland), Dr. Salomon Korn (Zentralrat der Juden in Deutschland), Prof. Dr. Johannes Lähnemann (Weltkonferenz der Religionen für den Frieden), Dr. Jürgen Micksch (Interkultureller Rat in Deutschland), Dilek Öznur (Alevitische Gemeinde in Deutschland), Barbara Rudolph (Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland), Christopher Sprung (Nationaler Geistiger Rat der Baha''i in Deutschland) und Dr. Alfred Weil (Deutsche Buddhistische Union). (esf) |
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Internationaler Tag des Migranten in Genf |
Genf. Anlässlich des Internationalen Tags des Migranten am 18. Dezember 2003 hat die Internationale Organisation für Migration (IOM) darauf hin gewiesen, dass die Anerkennung der Rechte aller Migranten ein wesentlicher Bestandteil eines guten und erfolgreichen Migrationsmanagements sei. Globalisierung, die Liberalisierungen in Handel und Wirtschaft sowie die sich weiter öffnende Schere zwischen armen und reichen Ländern erhöhen, so die IOM, immer mehr den Migrationsdruck. Ein erfolgreiches Migrationsmanagement könne nur dann bestehen, wenn alle Menschenrechte auch den Migranten zuteil werden. "Ziel einer geregelten Migration ist es, für beide Seiten den größtmöglichen Vorteil zu erreichen, für die Migranten und die Gesellschaft" sagt der Generaldirektor der IOM, Brunson McKinley. "Daher arbeitet die IOM mit Regierungen zusammen und ist ihnen bei der Erarbeitung der Migrationspolitik und Entwicklung von Programmen dahingehend behilflich, Migration in einem ganzheitlichen Aspekt zu sehen und zum Wohle aller zu gestalten." Anlässlich des Internationalen Tags des Migranten begrüsst die IOM das Inkrafttreten der Konvention zum Schutz der Rechte aller MigrantInnen und ihrer Familien am 1. Juli 2003. Ziel der Konvention sei es, den grundlegenden Schutz der Menschenrechte für alle Migranten zu sichern, unabhängig von ihrem rechtlichen Status sowie auf die staatlichen Migrationspolitiken und Mechanismen zur Regelung von Migration von einem rechtlichen Standpunkt aus zu wirken. Die IOM, die die Lenkungsgruppe der weltweiten Kampagne für die Ratifizierung der Konvention zum Schutz der Rechte von Migranten einberuft, begrüßt weitere Ratifizierungen der Konvention, sowohl von den Entsendestaaten als auch von den Migranten aufnehmenden Staaten. Ferner begrüßt die Organisation die am 29. September 2003 in Kraft getretene UN-Konvention zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität. Das ergänzende Protokoll zur Verhinderung, Bekämpfung und Strafverfolgung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels und das Protokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg welche am 25. Dezember 2003 bzw. am 28. Januar 2004 in Kraft treten werden, bilden, so die IOM, "zusammen mit der Konvention einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen im Kampf gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel sowie zum Schutz der Opfer". Kontakt: |
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Berlin: Gemeinsam gegen Rechts |
Berlin. 2002 hat der Berliner Senat ein neues Förderprogramm eingerichtet, das Berliner Initiativen gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus unterstützt. Anfang November 2003 haben die beteiligten Vereine in einer Ausstellung im Berliner Abgeordnetenhaus ihre Arbeit erstmals präsentiert. Anlässlich der Ausstellungseröffnung unter dem Motto "Gemeinsam gegen Rechtsextremismus - Ziviles Engagement fördern" erklärte der Berliner Integrationsbeauftragte Günter Piening: "Rechtsextremismus und Rassismus, Ausländerfeindlichkeit und Antisemitismus sind direkte Angriffe auf das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft. Sie haben keinen Platz im weltoffenen Berlin. Ich halte es für gut und wichtig, dass der Senat in diesem Jahr gut 1,5 Millionen Euro für ein solches Förderprogramm zur Stärkung der Zivilgesellschaft bereit gestellt hat." Das Programm wird vom Büro des Integrationsbeauftragten betreut. Es fördert 38 Projekte, die sich vor Ort und bezirksübergreifend gegen Rechts engagieren. Die wesentlichen Arbeitsschwerpunkte und Handlungsfelder der Projekte sind:
Das Programm wurde von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern begutachtet. Sie begrüßen die Einrichtung des Programms: Es sei wichtig, dass der Senat modellhaft in den Bezirken und Berlinweit Initiativen fördert und damit ein deutliches Signal gegen Rechts aussendet. Eine der Stärken des Programms sei die Vielfalt der geförderten Projekte. Die wirksamste Handlungsweise gegen Rechtsextremismus bestehe in funktionierenden demokratischen Strukturen, die mit einem breiten Spektrum vor Ort wirkender zivilgesellschaftlicher Initiativen am besten unterstützt werden können. Durch das Programm, so die Evaluatoren, sei eine bessere Unterstützung und Beratung von Opfern rechtsextremistischer und rassistischer Gewalt erreicht worden. Dieser Weg solle konsequent weiter beschritten werden. Auch Vorhaben, die rechtsorientierte Jugendliche einbeziehen, können erfolgreich sein, zum Beispiel in Verbindung mit Sportangeboten oder ausbildungsbegleitend. Solche Projekte müssten auf die noch nicht gefestigten Einstellungen ausgerichtet sein. Die Experten warnen jedoch vor zu viel Verständnis mit "Tätern" und fordern eine deutliche Orientierung an den Opfern. Piening betonte, dass Migrantenorganisationen eine wichtige Vorbildfunktion in die eigene Migranten-Community hinein haben und einen erheblichen Einfluss auf Migrantenjugendliche ausüben. Dieser Einfluss sollte durch Förderung von Projekten genutzt werden, die eine kritische und dem demokratischen Wertekonsens verpflichtete Auseinandersetzung mit nationalistischen Ideologien betreiben. Der Grad der Vernetzung im bezirklichen Kontext oder in sozialräumlichen Strukturen sei ein entscheidendes Qualitätsmerkmal einer demokratiefördernden Arbeit auf lokaler Ebene. (esf) Kontakt: |
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ARD medienpreis CIVIS |
Berlin. Am 4. November 2003 haben Bundespräsident Johannes Rau und der Präsident des Europäischen Parlaments, Pat Cox, in Berlin den ARD medienpreis CIVIS verliehen. Der Preis wurde erstmals für Produktionen über Integration und kulturelle Vielfalt in Europa überreicht. "Jeder Beitrag, den wir heute prämieren, hat die europäische Integration ein kleines Stück vorangetrieben", sagte Bundespräsident Rau bei der Veranstaltung im Berliner Schloss Bellevue. Unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten waren eine Reihe prominenter Teilnehmer und Gäste zur Verleihung Preises angereist. Bei der Preisverleihung wies der ARD-Vorsitzende Jobst Plog auf die zentrale Rolle der elektronischen Medien im Kampf gegen Rassismus und Diskriminierung hin. Der Kuratoriumsvorsitzende der CIVIS-Medienstiftung, WDR-Intendant Fritz Pleitgen betonte, "mit dem Medienpreis CIVIS werden Autoren und Journalisten ermutigt, sich mit den Themen Zuwanderung, Integration und kulturelle Vielfalt auseinander zu setzen. Wir prämieren aber kein Gutmenschentum, sondern erstklassige journalistische Beiträge, die für andere Vorbild sein können." Ein Preis in der Kategorie Information ging an den Film- und Fernsehautor Claus Strigel für seine Dokumentation "Planet Hasenbergl - Lichtblicke in der Münchner Bronx" (Bayerischer Rundfunk, 2002). Ein weiterer Preis ging an die Fernsehautoren Marc Wiese und Karl Hoffmann für ihre Dokumentation "Die story - Flucht in den Tod. Das Dorf, das Meer und das Schweigen" (Westdeutscher Rundfunk, 2002). In der Kategorie Unterhaltung ging der Preis an die britischen Fernsehautoren Richard Pinto, Sharat Sardana, Sanjeev Bhaskar für eine Folge der Talkshow "The Kumars at No 42" (BBC, 2002). Die Filmautorin Buket Alakus bekam den Preis in der Kategorie Unterhaltung für ihren Spielfilm "Anam - Meine Mutter" (Zweites Deutsches Fernsehen, 2003). Den CIVIS-Hörfunkpreis in der Kategorie Unterhaltung bekam der schwedische Hörspiel- und Theaterdramaturg Erik Uddenberg für seine Hörspielbearbeitung "Zeit im Dunkeln" (Norddeutscher Rundfunk, 2003). Und in der Kategorie Information ging der Deutsche Hörfunkpreis an die in Italien geborene Maria Consiglia Squillante für ihr SWR Feature "Notruf". An dem Wettbewerb hatten insgesamt 38 europäische Radio- und Fernsehsender aus ganz Europa mit 163 Programmbeiträgen teilgenommen. Prämiert wurden die besten Beiträge zum Thema Zuwanderung und Integration. Sie sollten sich "in überzeugender Weise und mit außergewöhnlichen Ideen des Themas annehmen, um so für mehr Offenheit und regen Austausch unter den Kulturen zu sorgen", sagte Pleitgen. Der ARD medienpreis CIVIS ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert. (esf) |
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