Ausländer in Deutschland 4/2003, 19.Jg., 31. Dezember 2003

MOBILITÄT UND INTEGRATION


20 Jahre Rückkehrhilfe-
gesetz (RückHG)

Aktuelle Entwicklungen

Jeder Ausländer, der sich mit dem Gedanken trägt, in sein Heimatland bzw. das seiner Eltern zurückzukehren, hat einen Rechtsanspruch auf umfassende Beratung. Festgeschrieben wurde dieser Anspruch im "Rückkehrhilfegesetz" (RückHG), dessen Verabschiedung sich am 28. November 2003 zum 20. Mal gejährt hat.

Das 1983 nach dem Wahlsieg von CDU/CSU und F.D.P. verabschiedete RückHG (BGBl I S. 1377) (BGBl. III 89-9) trat 1984 in Kraft. Ein wesentlicher Inhalt war das an angeworbene Arbeitsmigranten gerichtete Angebot einer finanziellen Rückkehrhilfe zusätzlich zur Rückerstattung der in das Soziale Sicherungssystem eingezahlten Arbeitnehmerbeiträge. Dieses Angebot galt nur für den Zeitraum von Oktober 1983 bis Juni 1984. Danach lief das Gesetz aus. Lediglich § 7 "Beratung" ist nach wie vor gültig. Darin heißt es:

"Rückkehrwillige Ausländer sind auf Verlangen über allgemeine Rückkehrbedingungen und über die Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung einschließlich der Gründung einer selbständigen Existenz in den Heimatländern zu unterrichten und zu beraten. Die Beratung wird durch die Bundesanstalt für Arbeit nach fachlichen Weisungen des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung oder durch nicht bundeseigene andere Stellen durchgeführt. Die aus der Beratungsarbeit entstehenden Kosten für Schulung und Information der Berater sowie Kosten der Koordinierung trägt der Bund."

Mobilitätsberatung

Auf dieser rechtlichen Grundlage baut das heutige Angebot der Mobilitätsberatung auf - bis 1997 "Rückkehrberatung" genannt. Mobilitätsberater in allen Arbeitsämtern sowie EURES-Berater stehen für diese Beratung zur Verfügung. Sie bieten Informationen über die Herkunftsländer, über Probleme eines möglichen Wechsels, über Möglichkeiten der Vorbereitung und Hilfen bei der Re-Integration. Sie beraten außerdem über Integrationsangebote in Deutschland, vor allem zur beruflichen Integration. Die Entscheidung über Rückkehr oder Verbleib liegt bei den Ratsuchenden (im Rahmen des jeweiligen Aufenthaltsstatus). Im Jahr 2002 zogen 656.000 Ausländer nach Deutschland, 504.000 zogen fort.

In diesem Kontext hat die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) im Sommer 2003 ein Büro für Rückkehrerberatung in Istanbul eingerichtet. Nach der Schliessung eines bis Ende der 1990er-Jahre in Izmit arbeitenden Beratungsbüros steht den Mobilitätsberatern somit wieder eine wertvolle Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Neuer Schwerpunkt Afghanistan

Parallel zu dieser bestehenden Beratungsstruktur baut das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) seit Juli 2003 eine Zentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung (ZIRF) auf. Sie soll Informationen beschaffen, sammeln, aufbereiten und pflegen sowie an Rückkehrer und Behörden weiterleiten, um die freiwillige Rückkehr abgelehnter Asylbewerber zu vereinfachen und zu fördern. Für das Jahr 2004 ist die Einrichtung einer Internet-Datenbank geplant, die sich zunächst vor allem auf das Thema der Rückkehr nach Afghanistan konzentrieren wird.

Deutschland unterstützt seit dem 11. September 2001 das "Freiwillige Rückkehrprogramm" des UNHCR mit über 20 Mio. EUR. Insgesamt kehrten seit 2001 mit Hilfe von UNHCR und der afghanischen Regierung mehr als 2,5 Mio. Flüchtlinge (hauptsächlich aus Pakistan und Iran) nach Afghanistan zurück. Zusätzlich hatten etwa 230.000 Binnenvertriebene Hilfestellung bei der Rückkehr erhalten. Weitere 570.000 Flüchtlinge und Binnenvertriebene konnten selbstständig und ohne Hilfe von UNHCR zurückkehren.

Mit der Arbeitsgruppe Entwicklung und Fachkräfte im Bereich der Migration und der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH (AGEF) hat im Mai 2002 ein wichtiger Ansprechpartner in Kabul ein Beratungsbüro für Rückkehrer aufgebaut. Die AGEF war bislang mit Büros in Pristina (Kosovo), Banja Luka (Bosnien-Herzegowina) und Belgrad (Serbien und Montenegro) vertreten. Da es in Afghanistan einen Mangel an Fachkräften zum Wiederaufbau des Landes gibt, wurde die AGEF von der ZAV mit der Durchführung verschiedener Beschäftigungsfördermaßnahmen in Afghanistan beauftragt. Finanziert durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wird das Programm "Return to Employment in Afghanistan" (REA) durchgeführt. Zielgruppe sind vorrangig aus Deutschland zurückgekehrte Afghanen, die in ihrem Herkunftsland eine berufliche Tätigkeit aufnehmen wollen, dazu gegebenenfalls eine Anpassungsqualifizierung benötigen oder in Afghanistan eine Existenzgründung planen. Weitere Zielgruppen sind Flüchtlinge aus den Nachbarstaaten Afghanistans wie auch lokale Kräfte.

Kontakt: 
www.agef.de / www.zav-reintegration.de / www.bafl.de / www.isoplan.de/mi


Autor: Ekkehart Schmidt-Fink, isoplan

[ Seitenanfang ]


50 Jahre Bundesamt

Im Dezember 2003 feiert das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge seinen 50. Geburtstag.

1953 trat mit der Übernahme des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention) in innerstaatliches Recht der Bundesrepublik Deutschland gleichzeitig die "Verordnung über die Anerkennung und Verteilung von ausländischen Flüchtlingen" in Kraft. Damit beginnt die Geschichte des Bundesamtes als "Bundesdienststelle für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge" mit 40 Mitarbeitern in Nürnberg-Langwasser. 1961 erfolgte der Umzug nach Zirndorf bei Nürnberg. Mit dem Inkrafttreten des Ausländergesetzes vom 28. April 1965 erhielt die Behörde den heute noch geltenden Namen "Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge".

Während die Asylbewerberzahlen über lange Jahre relativ niedrig blieben, erfolgte vor allem Ende der Achtziger/Anfang der Neunziger Jahre ein starker Anstieg. Mit knapp 440.000 Asylanträgen wurde 1992 die Höchstzahl erreicht. Zur Bewältigung dieser hohen Zugangszahlen und zur Verfahrensbeschleunigung wurden bundesweit Außenstellen des Bundesamtes in räumlicher Nähe zu den Aufnahmeeinrichtungen der Bundesländer eingerichtet. Die Reform des Asylrechts im Jahr 1993 führte zu einem kontinuierlichen Rückgang der Asylbewerberzahlen.

Gegenwärtig gliedert sich das Bundesamt in eine Zentrale in Nürnberg und 24 Außenstellen. Neben der bisherigen Hauptaufgabe, der Durchführung der Asylverfahren, ist das Bundesamt seit Anfang 2003 auch für Aufgaben im Bereich der Integrationsförderung von Zuwanderern. zuständig. Dadurch werden erstmals Programme zur sprachlichen, gesellschaftlichen und sozialen Integration gebündelt. Zudem wird auch die freiwillige Rückkehr von Ausländern durch Informationen und Beratung gefördert und unterstützt.

Seit 1996 ist die Zentrale der Behörde in der ehemaligen Südkaserne in Nürnberg, einem eindrucksvollen Gebäude mit wechselvoller Geschichte (Foto), untergebracht. (jh)

Infos: www.bafl.de

[ Seitenanfang ] [ Nächste Seite ] [ Vorherige Seite ]

© isoplan-Saarbrücken. Nachdruck und Vervielfältigung unter Nennung der Quelle gestattet (bitte Belegexemplar zusenden).

Technischer Hinweis: Falls Sie diese Seite ohne das Inhaltsverzeichnis auf der linken Seite sehen, klicken Sie bitte HIER und wählen Sie danach die Seite ggf. erneut aus dem entsprechenden Inhaltsverzeichnis.