Integration in Deutschland 3/2004, 20.Jg., 28. September 2004

Kriminalität

*) Diese Beiträge wurden im Druck-Exemplar nicht veröffentlicht!


Hohe "Ausländer-
kriminalität

Fiktion oder Wirklichkeit?

Die Fälle Kaplan und Keupstraße - sind es spektakuläre Einzelfälle oder Symptome für einen fundamentalen interkulturellen Konflikt? Wie sieht es aus mit der "Ausländerkriminalität" als einem der umstrittensten Phänomene, die das Zusammenleben von Deutschen und Ausländern zu beeinträchtigen scheinen?


Verdächtig?

Wenn man sich dem Thema nähert, begibt man sich auf ein Minenfeld, das mit Vorurteilen und Animositäten, mit komplizierten juristischen Sachverhalten und mit Tücken der amtlichen Statistik gespickt ist. Es gilt, einige Warnschilder zu beachten -gleichwohl vor lauter Vorsicht und (übertriebener) Rücksichtnahme nicht das Ziel aus den Augen zu verlieren, nämlich einige gesicherte Fakten beim Namen zu nennen und im Rahmen der geltenden Bedingungen zu interpretieren - d.h. einerseits die begrenzte Aussagefähigkeit der Kriminalstatistik und andererseits die Lebensumstände der Migranten zu berücksichtigen.

Warnschild 1: 
Vorsicht vor übertriebener "Panikmache"!

Kriminalität ist eine Ausprägung "abweichenden Verhaltens" und damit ein Phänomen, das in allen Gesellschaften vorkommt und seit jeher vorgekommen ist. Auch wenn " das Verbrechen" heute scheinbar allgegenwärtig ist und ständig zunimmt (und dies von den Stammtischen gern "den Ausländern" zugeschrieben wird) - ein Großteil der heute wahrgenommenen Kriminalität ist der erhöhten Aufklärungsquote und vor allem der Verstärkung durch gewisse Medien - insbesondere durch eine sensationsgierige Boulevardpresse - zu "verdanken". Gesellschaftspolitisch stellt sich die Frage: Wann erreicht Kriminalität ein Ausmaß oder eine Qualität, ab der sie sich zerstörerisch auf das Zusammenleben auswirkt? Diese Frage stellen heißt nicht, Verbrechen und einfachere Vergehen zu "verharmlosen" und die Opfer von Delikten gering zu schätzen, die von jedem Einzelfall schwer betroffen sein können. Im Gegenteil: ein rationaler Umgang mit dem Phänomen Kriminalität, die nüchterne Suche nach ihren Ursachen und Bedingungen sind der beste Weg, sie durch Prävention einzudämmen und zu bekämpfen.

Warnschild 2:
"Ausländerkriminalität" - ein irreführender Begriff

Deutschland ist ein Einwanderungsland, folglich muss es auch mit allen positiven und negativen Folgen der Einwanderung leben, auch mit der Kriminalität von Zuwanderern. Aber hier beginnt schon das Problem: wer sind eigentlich die Zuwanderer, die Ausländer, die Migranten? Flüchtlinge und Asylbewerber? Ausländische Arbeitnehmerfamilien, die zum Teil seit vier Jahrzehnten in Deutschland leben und deren 2. und 3. Generation bereits hier aufwächst? Unternehmer und Angestellte aus EU-Staaten und anderen Industrieländern, die in oder von Deutschland aus ihre Geschäfte betreiben (seriöse und zum Teil auch weniger seriöse Geschäfte, was unter den Rubriken "Wirtschaftskriminalität" oder "organisiertes Verbrechen" zu fassen wäre)? Hochqualifizierte Experten (z.B. Greencard-Inhaber) und ausländische Studierende? Illegal eingereiste oder eingeschleuste Personen? Ausländische Touristen? Sie alle gehen in die "polizeiliche Kriminalstatistik" (PKS) ein, wenn sie gegen die in Deutschland geltenden Gesetze verstoßen und aufgrund der polizeilichen Ermittlungen hinreichend verdächtigt sind, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Da aber die genannten Gruppen ganz unterschiedliche Kriminalitätsbelastungsquoten aufweisen, führt die pauschale Verwendung des Begriffs "Ausländerkriminalität" automatisch in die Irre: Nicht "die Ausländer" sind krimineller als "die Deutschen", wohl aber einzelne Teilgruppen unter ihnen.

So hat die kriminologische Forschung herausgefunden, dass der Durchschnitt der lange hier lebenden Migranten aus den Anwerbeländern keine höhere Kriminalitätsrate aufweist als die deutsche Bevölkerung, wohl aber männliche Jugendliche ohne Beschäftigung oder ohne Sprachkenntnisse. Die Kategorie "Ausländer" in der PKS hat also keine differenzierende Funktion (die sie scheinbar vorgibt), sondern eher eine pauschalierende und damit irreführende Wirkung.

Warnschild 3: 
Vorsicht - Tücken in der Statistik

Nicht nur in Bezug auf Ausländer, sondern generell - also auch für die Gesamtbevölkerung - weisen die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), die Straftaten und Tatverdächtige erfasst - und die Strafverfolgungsstatistik, die die von Gerichten Verurteilten ausweist, erhebliche Lücken und Unzulänglichkeiten auf, die zu Fehlschlüssen führen können. Besonders in der Pauschalkategorie "Ausländer" (s.o.) sind diese Defizite dazu geeignet, die Ausländer in schlechtem Licht erscheinen zu lassen und entsprechende Vorurteile zu nähren.

Die wichtigsten Einwände:

> Zwischen den bekannt gewordenen Straftaten (im Jahr 2003: 6,57 Mio.) und der Zahl der Tatverdächtigen (2,35 Millionen) liegt zum einen das Dunkelfeld der nicht aufgeklärten Straftaten, zum anderen die Zahl der Mehrfachtäter und die Gruppe der (überwiegend minderjährigen) nicht strafmündigen Tatverdächtigen. Das Dunkelfeld deckt aber auch die nicht bekannt gewordene Kriminalität ab - mit der Folge: wenn sich das "Anzeigeverhalten" der Bevölkerung oder die Verfolgungsintensität der Polizei ändert, so kann sich die Grenze zwischen Hell- und Dunkelfeld und damit das statistische Zahlenbild verschieben, ohne dass eine Änderung des Umfangs der tatsächlichen Kriminalität damit verbunden sein muss.

> Wenn "die Ausländer" 23,5 % der Tatverdächtigen "stellen" (s. Tabelle: Jahrgang 2003), aber nur 8,9 % in der Gesamtbevölkerung ausmachen, dann sieht das nach einer zweieinhalbfach höheren Kriminalitätsbelastung aus. Tatsächlich aber werden in der polizeilichen Kriminalstatistik alle Ausländer erfasst, die einer Straftat verdächtig sind: auch Touristen, Besucher, Durchreisende, Grenzpendler, Stationierungsstreitkräfte, Illegale - diese zählen nicht zur Wohnbevölkerung, sie sind aber durchaus an Straftaten beteiligt und erhöhen damit die Quote an den Tatverdächtigen. Der Vergleich mit der Ausländerquote in der Wohnbevölkerung ist also irreführend und unzulässig.

> Bestimmte Straftaten - z.B. gegen das Ausländergesetz oder das Asylverfahrensgesetz - können praktisch nur von Ausländern begangen werden. Aber auch diese Vergehen - sogenannte "ausländerspezifische Delikte" - erhöhen die Tatverdächtigenquote der Nichtdeutschen signifikant.

> Eine weitaus gravierendere Form des Gesetzesverstoßes ist die organisierte Kriminalität, die sich jedoch - paradoxerweise - der statistischen Erfassung weitgehend entzieht: die PKS registriert nur eng definierte Einzelfälle, nicht aber deliktübergreifende Strukturen wie das organisierte Verbrechen. Hier spielen bekanntermaßen die Kräfte eine wesentliche Rolle, die sich offene Grenzen (Schmuggel und Drogenhandel), Flüchtlingselend (Schleuserbanden) und wirtschaftliche Notlagen in anderen Ländern (Menschenhandel und Prostitution) für ihre schmutzigen Geschäfte zu Nutze machen. In dieser Art von schwerer Kriminalität sind meist international operierende Gruppen involviert und damit hat die durchschnittliche Ausländerfamilie so wenig zu tun wie der durchschnittliche deutsche Beamtenhaushalt.

Strukturelle Faktoren sind maßgebend

Was bleibt an einigermaßen gesicherter Erkenntnis über die Kriminalitätsbelastung von Ausländergruppen, wenn man der Statistik aus den genannten Gründen kaum trauen kann? Selbst wenn man die "ausländerspezifischen" Delikte und die organisierte Kriminalität ausklammert, gibt es zweifellos Teilgruppen in der ausländischen Bevölkerung, die durch höhere Kriminalität belastet sind. Dazu gehören vor allem männliche Jugendliche der 2. und 3. Generation, zumeist in Verbindung mit fehlender Berufsausbildung und/oder mangelnden Sprachkenntnissen.

Der bekannte Kriminologe Christian Pfeiffer kommt nach umfangreichen und empirischen Untersuchungen unter Tätern und Opfern von Gewalttaten zu dem Ergebnis, dass ein ganzes Bündel von Faktoren die stärkere Verwicklung von ausländischen (insbesondere von türkischen) Jugendlichen in Gewaltdelikte begründet: ein geringer Bildungsgrad, Erfahrungen von Gewalt in der Familie, ein traditionelles Rollenverständnis von männlicher Überlegenheit (Macho-Verhalten), das aber zunehmend in Frage gestellt wird, dadurch zerrüttete Familien. Hinzu kommen Fakten wie Arbeitslosigkeit, relative Armut und Perspektivlosigkeit. Viele junge Ausländer betrachten sich als Verlierer im Migrationsprozess. Die dadurch erzeugte Frustration schlägt sich in erhöhter Aggressionsbereitschaft nieder.

Damit sind die wesentlichen soziostrukturellen Faktoren schon genannt, die eine höhere "Anfälligkeit" für abweichendes Verhalten erklären. Hinzu kommt das Wohnen in städtischen Ballungsräumen, die generell eine deutlich höher Kriminalitätsrate als Kleinstädte oder ländliche Regionen aufweisen. Da aber gerade die Negativfaktoren wie geringere Schulbildung, fehlende Berufsausbildung, Arbeitslosigkeit, höherer Anteil junger Männer und Wohnen in Ballungsräumen in stärkerem Maße auf die ausländische Bevölkerung zutreffen als auf die deutsche, gibt es bei ihnen eine relativ höhere Kriminalitätsbelastung als bei der Gesamtbevölkerung - und nicht etwa, weil sie Ausländer sind.

Die meisten der oben genannten Faktoren sind Anzeichen mangelnder bzw. (noch) nicht gelungener Integration. Wenn es in Zukunft gelingt, bessere Sprachkenntnisse, eine höhere schulische und berufliche Qualifikation und bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu vermitteln und bei den jungen Ausländern die Fähigkeit zu entwickeln, Konflikte gewaltfrei zu lösen, dann sind dies konkrete Beiträge zur Integration und zum Abbau von Strukturen, die abweichendes Verhalten und Kriminalität begünstigen.


Autor: Martin Zwick, isoplan

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Abschiebung von Straftätern erschwert

 

Leipzig. Die Ausweisung von straffällig gewordenen EU-Ausländern ist nur noch unter strengen Voraussetzungen möglich. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 3. August 2004. Nach dem Urteil dürfen Unionsbürger nur noch nach intensiver Einzelfallprüfung und unter Berücksichtigung ihres Verhaltens nach der Tat abgeschoben werden. Diese Maßstäbe gelten auch für türkische Arbeitnehmer. Die Bundesrichter reagierten damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Der hatte ein Urteil gefällt, das eine intensive Einzelfallprüfung vorsieht. Vor dem Bundesverwaltungsgericht hatten ein Portugiese und drei Türken geklagt, für die nach dem Assoziationsabkommen europarechtliche Vorschriften gelten. Die Männer hatten unter anderem schwere Raubüberfälle begangen, Heroin geschmuggelt und mit Rauschgift gehandelt. Sie waren dafür zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt und nach dem Ausländergesetz wegen "besonderer Gefährlichkeit" ausgewiesen. Die Männer, die sich zum Teil noch in Deutschland befinden, hatten gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde in Augsburg, Kassel und Kleve Klage eingereicht. (esf)

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Innenminister beschließen Islamisten-Datei und Analysezentrum

 

Berlin. Bund und Länder haben eine zentrale Islamisten-Datei auf den Weg gebracht. Außerdem soll beim Thema Innere Sicherheit künftig stärker zusammengearbeitet werden. Die Anfang Juli 2004 in Kiel tagende Innenministerkonferenz empfahl, in der Strafprozessordnung den Vergleich von Erbgut-Mustern mit den herkömmlichen erkennungsdienstlichen Maßnahmen gleichzustellen. Hintergrund sei die "überragende Bedeutung, die die DNA-Identitätsfeststellung für die Kriminalitätsbekämpfung hat". Bisher ist die DNA-Analyse nur möglich, wenn der Beschuldigte einer Straftat von erheblicher Bedeutung verdächtig ist oder deswegen bereits verurteilt wurde. Beispiele sind schwere Körperverletzung, Sexualdelikte, schwerer Diebstahl oder Erpressung. Zudem muss bislang ein Richter die Analyse genehmigen und zugleich prognostizieren, dass im Einzelfall Rückfallgefahr besteht.

Alle nationalen und internationalen Erkenntnisse würden zudem künftig in einer zentralen Datei gesammelt, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der schleswig-holsteinische Innenminister Klaus Buß. "Es ist zwingend erforderlich, dass wir die vielfältigen Möglichkeiten der Terrorismusbekämpfung ausnutzen."

Bundesinnenminister Otto Schily kündigte zugleich an, ein gemeinsames Lage- und Analysezentrum von Bundeskriminalamt (BKA), Bundesverfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst einzurichten. Offen ist noch, ob die Islamisten-Datei bei dem Lagezentrum oder einer der Bundesbehörden separat angesiedelt werden soll. Auch der Umfang der gespeicherten Informationen ist wegen datenschutzrechtlicher Bedenken noch unklar. Beschlossen wurde den Angaben zufolge aber, die Pflicht zum Informationsaustausch zwischen Landes- und Bundesverfassungschutz gesetzlich festzuschreiben. Ferner verständigten sich die Ressortchefs auf eine engere Kooperation der Landesverfassungsschutzämter. Ein ursprünglich von Schily favorisiertes Bundesverfassungsschutzamt mit Außenstellen in den Ländern soll es aber nicht geben. Ein gemeinsames Analyse- und Lagezentrum der Geheimdienste und des Bundeskriminalamts soll den Informationsfluss künftig zwischen den Sicherheitsbehörden vereinfachen. (esf)

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Islamisten in Bayern

 

München. In Bayern leben nach Angaben von Innenminister Günther Beckstein rund 5.500 islamische Extremisten. Etwa 500 von ihnen würden Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele vorrangig in ihren Heimatländern befürworten, sagte Beckstein am 4. August 2004 bei der Vorstellung des Halbjahresberichts 2004 des bayerischen Verfassungsschutzes in München. Bei rund 50 Personen müsse man von "Verbindungen" zu terroristisch orientierten Netzen ausgehen. Dies sei Anlass zu großer Sorge und höchster Aufmerksamkeit. (esf)

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"Islamisten-
kongress"in Berlin verboten

 

Berlin. Die Berliner Polizei hat den umstrittenen Islamistenkongress in der Hauptstadt verboten. Berlins Innensenator Ehrhart Körting gab das Verbot am 20. September 2004 im Innenausschuss bekannt. Die politische Verantwortung für die Entscheidung der Behörde liege beim Senat, betonte Köhrting. "Ich möchte solche Hetze hier nicht haben und wir werden solche Hetze hier nicht akzeptieren." Es könne nicht geduldet werden, dass im Kongress-Aufruf Selbstmordattentate in Israel gerechtfertigt würden. In den Tagen vor der Entscheidung war im Internet zum "Ersten Arabischen Islamischen Kongress in Europa" aufgerufen worden, der Anfang Oktober mit bis zu 800 Teilnehmern stattfinden sollte. Darin wurde der Widerstand gegen "amerikanischen, zionistischen Terror" bejaht. Die Grenzen dessen, was in Deutschland zulässig sei, seien mit dem Aufruf weit überschritten worden, sagte Körting. Auch Bundesinnenminister Otto Schily hatte sich für die Verhinderung des Treffens stark gemacht. Wenige Tage vor der Entscheidung war einer der Hauptinitiatoren der Konferenz, ein Libanese, aus Deutschland ausgewiesen worden. Generalbundesanwalt Kay Nehm hat ein Verfahren gegen den Mann wegen Mitgliedschaft in einer strafrechtlich relevanten Vereinigung eingeleitet.

Kongress-Organisator Gabriel Daher erklärte, er habe seine Arbeit beendet und sei nicht mehr zuständig. Dass der Kongress an einem anderen Ort in Deutschland stattfinde, sei nur schwer vorstellbar. Die Verbots-Gründe seien aber nicht akzeptabel. Der Kongress habe sich von Terror distanziert und sei kein Sammelbecken von Islamisten. Seit Tagen war über ein Verbot des Kongresses diskutiert worden. Das Simon Wiesenthal Center hatte die öffentliche Diskussion mit einem Brief an Innenminister Schily angestoßen. Darin wurde ein Verbot gefordert, da der Kongress eine politische Plattform für den radikalen Islam sei. Auch mehrere islamische Gemeinschaften in Deutschland hatten sich distanziert, da das Treffen nicht die in Deutschland lebenden Muslime repräsentiere. (esf)

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Organisierte Kriminalität: Jahresbericht 2003

 

Wiesbaden. Formen der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus bedrohen unverändert unsere Gesellschaft. Dies haben die Terroranschläge in Madrid am 11.03.2004 wieder deutlich in das Bewusstsein gebracht. Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren ein differenziertes Netzwerk aus Regelungen und Umsetzungsmaßnahmen geschaffen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den einzelnen Bürger, unsere Gesellschaft, aber auch den Finanz- und Wirtschaftsplatz Deutschland zu schützen. Mit dem Ziel einer verbesserten Geldwäschebekämpfung ist im August 2002 mit der Einrichtung der Zentralstelle für Verdachtsanzeigen (FIU) beim BKA ein wesentlicher Schritt erfolgt. Seitdem ist in dieser neuen Stelle intensive Aufbauarbeit geleistet worden. Im Sommer 2004 ist ein erster Jahresbericht 2003 der FIU erschienen. Der 50-seitige Bericht steht auf der Homepage des Bundeskriminalamtes unter www.bka.de zum download zur Verfügung. (BKA/esf)

Bezug: 
Bundeskriminalamt, Zentralstelle für Verdachtsanzeigen, FIU Deutschland, 
65173 Wiesbaden, www.bka.de

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BKA-Lagebericht Menschenhandel 2003

 

Wiesbaden. Im Juli 2004 hat das Bundeskriminalamt (BKA) den jährlichen "Lagebericht Menschenhandel 2003" veröffentlicht. Der Bericht Menschenhandel wird in erster Linie für die polizeiliche Praxis erstellt. Es sollen Entwicklungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht dargestellt und bewertet werden. Damit wird vorrangig das Ziel verfolgt, Ansätze für polizeiliche Bekämpfungsmethoden zu gewinnen. Dem Bericht zufolge wurden im Jahr 2003 insgesamt 431 Ermittlungsverfahren gezählt, davon 346 Verfahren zum Nachteil ausländischer Opfer. Das bedeutet eine Steigerung um 20 % gegenüber den Vergleichszahlen des Vorjahres. Zugenommen hat insbesondere die Anzahl der rumänischen Opfer. Auch der Anteil bulgarischer Opfer bewegt sich nach wie vor auf einem hohen Niveau, während die Zahl litauischer Opfer zurückgegangen ist. Das Alter der Opfer bewegt sich überwiegend zwischen 18 und 25 Jahren. Der Anteil deutscher Tatverdächtiger war mit 40 % relativ hoch, wobei ca. 20 % der deutschen Tatverdächtigen nicht in Deutschland geboren sind. Eine besondere Zunahme erfolgte bei Gewaltanwendungen mit dem Ziel, die Opfer der Prostitution zuzuführen bzw. sie in der Prostitution zu halten. Der 17-seitige Bericht steht auf der Homepage des Bundeskriminalamtes unter www.bka.de zum download zur Verfügung. (esf)

Bezug: 
Bundeskriminalamt, Zentralstelle für Verdachtsanzeigen, FIU Deutschland, 
65173 Wiesbaden, www.bka.de

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Amnestie für Menschen ohne Papiere gefordert

 

Ricardo Sanchez heißt nicht so und verstößt jeden Tag gegen das Gesetz: Er hat keine gültige Papiere, wurde schon einmal abgeschoben und fand doch wieder den Weg zurück nach Deutschland. Seit Jahren verdingt er sich als Gärtner in Bonn, natürlich "schwarz". Seine Tochter wurde hier geboren und geht zur Schule, was sie eigentlich gar nicht darf. Schätzungsweise gibt es in Bonn 4.000 so genannte "Illegale", bundesweit ca. 1 Mio. Menschen wie Ricardo Sanchez, die von ihren Arbeitgebern keine gerechte Bezahlung und Versicherung fordern können, die eine Krankheit oder Schwangerschaft in die Katastrophe stürzt und die sich total gesetzestreu und unauffällig verhalten müssen. Denn schon Schwarzfahren könnte sie in die Abschiebehaft bringen.

Die Bonner Bürgerinitiative "Menschenrechte, Menschenwürde, Menschen ohne Papiere" setzt sich für eine gesetzliche Regelung zugunsten der Illegalen ein, genauer für diejenigen, die seit mehreren Jahren in Deutschland leben, ihr Einkommen selbst sichern können und Kinder haben (www.menschenohnepapiere.de). Das könnte auch die Schwarzarbeit eindämmen und dem Staat mehr Steuern und Sozialbeiträge bringen. Amnestien für die "sans papiers" gibt es in Frankreich, Italien und Spanien. Im Zuwanderungsgesetz wurden entgegen den Empfehlungen der Süßmuth-Kommission die Illegalen jedoch außen vor gelassen, sagt der Sprecher der Initiative, Gunter Weller. Deshalb hat diese mit der einstimmigen Unterstützung des Ausländerbeirats eine Petition beim nordrhein-westfälischen Landtag eingereicht: für einen Zusatz zum Zuwanderungsgesetz und Härtefallregelungen für die Schattenmenschen.

Gegen das Ausländerrecht verstoßen derzeit auch Lehrer, Ärzte und Beamte, die die Illegalen nicht melden. In Bonn gibt es jedoch, wie in ein paar weiteren Städten auch, nicht nur verschwiegene Helfer. Seit Februar 2004 organisiert ein Netz aus Medizinern die Behandlung der unversicherten Kranken, auch kostenlos oder durch Sammeln von Spenden.

Matilda Jordanova-Duda

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