Integration in Deutschland 4/2004, 20.Jg., 30. November 2004

INTEGRATIONSKURSE

*) Diese Beiträge wurden im Druck-Exemplar nicht veröffentlicht!


Weg aus der Sprachlosigkeit

Sprach- und Orientierungskurse - ein neues Angebot für Migranten

 


Erste Annäherung an die deutsche Sprache

Herbst 2004: Wieder einmal geht ein Gespenst um in Europa - das Gespenst vom Kampf der Kulturen und vom Entstehen von "Parallelgesellschaften". Seit dem Mordanschlag auf den niederländischen Filmemacher Theo van Gogh und die darauf folgenden Gewalttaten gegen Muslime und islamische Einrichtungen ist die öffentliche Debatte über die Grenzen der Toleranz und über die Chancen "multikultureller" Gesellschaften in voller Wucht entbrannt. Was lange Zeit unter der Oberfläche schwelte - nämlich die faktisch nicht gelösten Probleme der Integration von Migranten in den meisten Ländern Europas -, entlädt sich nun, unter dem Eindruck religiös motivierter Gewalt, in einem heftigen Grundsatzdisput über die Möglichkeiten und Bedingungen der Integration von Menschen aus anderen Kulturen in der modernen, säkularen Welt westeuropäischer Prägung.

Dass es bei dieser Debatte nicht immer sachlich, sondern oft hoch emotional zugeht, liegt in der Natur der Sache. Bemerkenswert aber ist, dass bei aller Unterschiedlichkeit der Positionen zumindest zwei Tatsachen als unbestreitbar anerkannt werden: dass erstens zur Integration der Migranten in die aufnehmende Gesellschaft unabdingbar ausreichende Sprachkenntnisse gehören und dass zweitens bei den Zuwanderern die Bereitschaft vorausgesetzt werden muss, die für sie fremde Sprache zu erlernen und die Grundwerte einer demokratisch verfassten Gesellschaft anzuerkennen. Dass dazu drittens auch eine kulturelle Offenheit und eine grundsätzliche Toleranz für das "Anderssein" von Menschen und Verhaltensweisen in der aufnehmenden Gesellschaft vorhanden sein muss, ist freilich ein ebenso wichtiges und berechtigtes Postulat.

Von diesen Prämissen geht das Integrationsangebot aus, das im neuen Zuwanderungsgesetz verankert ist und das am 1. Januar 2005 in Kraft tritt. Als wichtigstes Instrument der Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten - sowohl von Neuzuwanderern als auch von Ausländern, die schon länger in Deutschland leben, aber noch offensichtliche Defizite im Gebrauch der deutschen Sprache haben - sind so genannte "Integrationskurse" vorgesehen, die aus zwei Teilen bestehen: einem modular gegliederten Sprachkurs und einem Orientierungskurs, der Grundkenntnisse zur Rechtsordnung, zur Geschichte und zur Kultur in Deutschland vermitteln soll.

Grundüberlegung für das Kursangebot ist die Überzeugung, dass ohne ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache und ohne Mindestkenntnisse des Rechtssystems und der demokratischen Grundordnung eine gleichberechtigte Teilhabe an und in der Gesellschaft gar nicht möglich ist: Die Sprache erschließt erst den Zugang zum Bildungs- und Ausbildungssystem, zum Beruf und zum Arbeitsmarkt, zur Teilnahme an der Kultur und an den politischen Institutionen. Sprache ist die Voraussetzung für den normalen Umgang mit Freunden, Nachbarn und Kollegen. Sie ist buchstäblich der Schlüssel für die vielen Räume in einer komplizierter werdenden Gesellschaft. Wird die Sprache des Landes, in dem man lebt, nicht beherrscht und verbleibt man in der Kommunikation und in der gesamten Wahrnehmung (Fernsehen, Rundfunk, Presse) in der Herkunftssprache befangen, dann begünstigt dies in der Tat die soziale Abkapselung und das Entstehen von "Parallelgesellschaften".

Zuständig: das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Rechtsgrundlage für die Integrationskurse sind die Paragrafen 43, 44 und 44 a des Aufenthaltsgesetzes als Teil des neuen Zuwanderungsgesetzes, die vom BMI erlassene Integrationsverordnung (IntV) sowie der Leitfaden zur Durchführung von Integrationskursen. Zuständig für die Vorbereitung und bundeseinheitliche Durchführung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Nürnberg. Durch die Schulung von Regionalkoordinatoren und durch die Zusammenarbeit mit den Bundesländern und Kommunen sorgt das Bundesamt für ein flächendeckendes Angebot der Integrationskurse unter gleichen Bedingungen.

Teilnehmer an den Integrationskursen

Wer kann und wer muss an den Integrationskursen teilnehmen? Das Gesetz unterscheidet zwischen berechtigten und verpflichteten Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Einen Anspruch auf Teilnahme haben alle Spätaussiedler und neu zuwandernde Ausländer mit auf Dauer angelegtem Aufenthalt. Berechtigt sind ferner so genannte Bestandsausländer und Unionsbürger, die im Rahmen verfügbarer Kursplätze auf Antrag zugelassen werden können. Verpflichtet zur Teilnahme sind die berechtigten Ausländer, die sich nicht auf einfache Weise in der deutschen Sprache verständigen können, sowie von der Ausländerbehörde aufgeforderte Ausländer, die Leistungen nach SGB II beziehen oder "die in besonderer Weise integrationsbedürftig" sind. Daneben gibt es spezielle Zielgruppenkurse: Jugendintegrationskurse, Eltern- bzw. Frauenintegrationskurse und Integrationskurse mit Alphabetisierung.

Aufgrund von Erfahrungen in der Sprachförderung von Ausländern in der Vergangenheit, die bisher allerdings nicht auf gesetzlicher Grundlage geregelt waren, ist auch in Zukunft davon auszugehen, dass die potenziellen Teilnehmergruppen durch sehr hohe Heterogenität gekennzeichnet sein werden: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verschieden nach Alter und Bildungsstand, nach Herkunft und kulturellem Hintergrund, nach Migrationserfahrungen, sprachlichen Vorkenntnissen, Motivation und Intelligenz. Dieser hochgradigen Vielfalt begegnet das Integrationskurskonzept mit einem differenzierten Angebot: mit einem modular gegliederten Kurssystem, das auf die vorhandenen Sprachkenntnisse der Teilnehmer zugeschnitten ist, durch einen Einstufungstest, in dem festgestellt wird, über welche Sprachkenntnisse der Zuwanderer verfügt, sowie durch eine Kursdifferenzierung nach Lerntempo. Dieses Konzept sieht vor, Kurse mit langsamer, durchschnittlicher und schneller Lernprogression einzurichten, was allerdings entsprechende Teilnehmerzahlen voraussetzt.

Ziel der Integrationskurse

Der gemeinsame europäische Referenzrahmen (GER) für Sprachen: lernen, lehren, beurteilen

Grundlage für die Lehr- und Lernprogramme in den Sprachkursen und für die Feststellung der Sprachkenntnisse - sowohl beim Einstufungstest als auch beim Abschlusstest - ist der "Gemeinsame europäische Referenzrahmen" (GER), der auf Empfehlungen des Europarats zur Förderung der Mehrsprachigkeit beruht. Der GER definiert sechs Niveaus für das Sprachenlernen:

- Elementare Sprachverwendung:
A1: kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, kann sich auf einfache Art verständigen ...;
A2: kann Sätze und häufig bebrauchte Ausdrücke verstehen, kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen ...;

- Selbstständige Sprachverwendung:
B1: kann die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird, kann sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äußern ...;
B2: kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen, kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken ...;

- Kompetente Sprachverwendung:
C1: kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen, kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben wirksam und flexibel gebrauchen ...;
C2: kann praktisch alles, was er/sie liest oder hört, mühelos verstehen, kann sich spontan, sehr flüssig und genau ausdrücken ...

Der vollständige Wortlaut des GER findet sich im Projekt "Profile Deutsch" des Goethe-Instituts unter www.goethe.de/z/50/
commeuro/deindex.htm
.

 

Die beiden Hauptkomponenten der Integrationskurse - der modular gegliederte Sprachkurs und der Orientierungskurs - verfolgen aufeinander abgestimmte Ziele: Durch den Sprachkurs sollen die Migrantinnen und Migranten deutsche Sprachkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1 erwerben, das auf der Skala des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) als erste Stufe der selbstständigen Sprachverwendung beschrieben ist (s. Kasten). Der Orientierungskurs soll grundlegende Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Gesellschaft in Deutschland vermitteln: Kenntnisse, die "das Zurechtfinden in der Gesellschaft und einen positiven Umgang mit der neuen Lebenswirklichkeit fördern sollen" (Zielbeschreibung des Bundesamtes). Der gesamte Integrationskurs umfasst ein Volumen von maximal 630 Unterrichtseinheiten (UE), wobei der wesentlich größere Anteil - nämlich 600 UE auf den Sprachkurs entfällt.

Aufbau und Inhalt der Sprachkurse gliedern sich in einen Basissprachkurs (mit 300 UE) und in einen Aufbausprachkurs (ebenfalls 300 UE). Der Basissprachkurs ist wiederum in drei Basismodule von jeweils 100 UE untergliedert; die Zuordnung eines Teilnehmers zu einem Basismodul oder auch zum Aufbausprachkurs erfolgt nach der beim Einstufungstest erreichten Punktzahl.

Die in den Kursen anzuwendenden Methoden entsprechen den Grundsätzen der Erwachsenenbildung. Das bedeutet insbesondere:

  • Einsatz erwachsenengerechter Lehr- und Lernformen,

  • partnerschaftlicher Umgang zwischen allen Beteiligten,

  • Teilnehmerorientierung in dem Sinne, dass die Bedürfnisse der Lernenden berücksichtigt werden und dass sich die Inhalte an ihrer Lebenssituation orientieren (Praxisbezug),

  • Förderung der Eigenverantwortung der Teilnehmer für den Lernprozess,

  • Anwendung einer Didaktik, die individuelles Lernen ermöglicht.

Entsprechend dem Grundsatz möglichst großer Praxisnähe verbindet der Basissprachkurs die Vermittlung von Wortschatz und Grammatik mit situationsbezogenen "Sprachhandlungsmustern" in folgenden Themenbereichen: die eigene Person, soziale Kontakte; Wohnen, Einkaufen und Konsum; Essen und Trinken; Orte; menschlicher Körper und Gesundheit; Alltag; Dienstleistungen, Ämter und Behörden; Arbeit und Beruf; Erziehung, Ausbildung und Lernen; Verkehr; Freizeit; Natur und Umwelt.

Folgende Themengebiete sind zusätzlich Gegenstand des Aufbausprachkurses: Medien und moderne Informationstechniken; Gesellschaft, Staat und internationale Organisationen, Beziehungen zu anderen Menschen; Kulturen und Weltanschauungen.

Inhalt des Orientierungskurses

Im Anschluss an den Aufbausprachkurs - wenn ein bestimmtes Sprachverständnis vorausgesetzt werden kann - werden in dem 30 Unterrichtseinheiten umfassenden Orientierungskurs folgende Themen behandelt:

  • Rechtsordnung: Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland, Demokratie, politische Einflussnahme, Wahlrecht, Stellung der Länder und Kommunen, Rechtsstaat, Sozialstaatsprinzip, Grundrechte, Pflichten der Einwohner,

  • Geschichte: Entstehung und Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland,

  • Kultur: Menschenbild, Zeitverständnis, Regelorientierung, Religiöse Vielfalt.

Darüber hinaus kann das Grundwissen durch folgende fakultative Themen ergänzt werden:

  •  Rechtsordnung: Europa, Soziale Marktwirtschaft,

  • Geschichte: Europäische Integration, Wiedervereinigung, Geschichte der Migration in Deutschland, Regionalgeschichte,

  • Kultur: kulturelle und regionale Vielfalt, Trennung von Privat- und Berufssphäre, Symbole.

Abschlusstest

Der Abschlusstest besteht aus zwei Teilen: zum einen aus einer Sprachprüfung Zertifikat Deutsch, was der Niveaustufe B1 des GER entspricht; zum anderen aus einem Test zum Orientierungskurs, der vom Kursträger aufgrund der jeweils behandelten Kursinhalte entwickelt wird. Die Prüfung Zertifikat Deutsch besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil; sie gilt als bestanden, wenn jeweils 60 % in beiden Prüfungsteilen erreicht werden. Durch die bestandene Prüfung weisen die Teilnehmer nach, dass die Lernziele des Integrationskurses erreicht wurden. Wird der Abschlusstest bzw. eine der beiden Teilkomponenten nicht bestanden, so kann der Test vom Teilnehmer auf eigene Kosten ganz oder teilweise wiederholt werden.

Teilnehmerzahlen 2005

Die Planung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge geht für das Jahr 2005 von folgenden Teilnehmerzahlen in den Integrationskursen aus: 98.000 Neuzuwanderer (Ausländer), 40.000 Aussiedler, 56.000 "Bestandsausländer" (auch Alg II-Empfänger). Das sind insgesamt 194.000 Personen, für die eine Summe von 208 Mio. EUR an Haushaltsmitteln aufgewandt wird. Darüber hinaus sind 23 Mio. EUR für die Migrationserstberatung und 21 Mio. EUR für die Projektförderung vorgesehen, so dass sich ein Gesamtbudget von 252 Mio. EUR im Haushalt des Bundesamtes für Integrationsmaßnahmen ergibt.

Kritische Stimmen halten diese Zahlen angesichts jährlicher Zuwanderungen von 600.000 bis 800.000 und bestehender Integrationsdefizite bei den schon länger hier lebenden Migranten für zu niedrig. Dem ist entgegenzuhalten, dass die gewaltige Aufgabe der Integration von mehreren Millionen Menschen nicht in einem Zuge bewältigt werden kann, sondern dass dazu ein stufenweises Vorgehen notwendig ist, das bei jedem Schritt eine Auswertung von Praxiserfahrungen und damit ständige Qualitätsverbesserungen zulässt.

Mit dem Start der Integrationskurse im Januar 2005 wird den Zuwanderern und den hier lebenden Ausländern ein klares Angebot gemacht. Sie sollten die Sprach- und Orientierungskurs im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten besuchen und damit den Schlüssel zur Integration ergreifen, der ihnen auf jeden Fall bessere Lebenschancen in Deutschland erschließt.


Autor: Martin Zwick, isoplan

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Integrationskurs-
verordnung verabschiedet

 

Berlin. Die Bundesregierung hat am 1. Dezember 2004 auf Vorschlag von Bundesinnenminister Otto Schily eine Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen nach dem Zuwanderungsgesetz beschlossen. Die Verordnung, die keiner Zustimmung des Bundesrates bedarf, wird damit gemeinsam mit dem Zuwanderungsgesetz am 1. Januar 2005 in Kraft treten.

Mit der Integrationskursverordnung werden die Vorgaben des Zuwanderungsgesetzes umgesetzt. Erstmals erhalten alle Neuzuwanderer mit einer Bleibeperspektive einen gesetzlichen Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs. Darüber hinaus sollen auch jährlich rund 50.000 bereits hier lebende Ausländer an einem Integrationskurs teilnehmen können.

Dazu erklärt Bundesinnenminister Otto Schily: "Mit der Integrationskursverordnung wird ein verbindliches und rechtlich abgesichertes Integrationskursangebot für Neuzuwanderer und bereits hier lebende Migranten geschaffen. Nach dem Grundsatz des "Förderns und Forderns" werden erstmals Rechte und Pflichten klar formuliert. Die deutsche Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Deutsch zu lernen ist eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass Menschen unterschiedlicher Herkunft in Kontakt treten und einander verstehen können. Der Staat fordert dies zu Recht von allen Zuwanderern ein."
Der Integrationskurs umfasst einen Sprachkurs, in dem die Teilnehmer an ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache herangeführt werden und einen Orientierungskurs, der zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte in Deutschland dient. Der Bund wird im kommenden Jahr 208 Millionen Euro für Integrationskurse zur Verfügung stellen. Die Kursteilnehmerinnen und Teilnehmer werden sich voraussichtlich mit rund 30 bis 50 Millionen Euro an den Kosten beteiligen. Der Integrationskurs umfasst insgesamt 630 Stunden Unterricht. Davon entfallen 600 Stunden auf den Sprachunterricht und 30 Stunden auf den Orientierungskurs. Ziel der Kurse ist das Erreichen "ausreichender Sprachkenntnisse". Dies entspricht dem Niveau B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen, der ersten Stufe der selbständigen Sprachverwendung. Die Kurse enden mit der Prüfung "Zertifikat Deutsch", einem vom Goethe-Institut entwickelten Sprachdiplom (entspricht B1), das von den Industrie- und Handelskammern als qualifizierte Sprachprüfung anerkannt wird. Die Kosten für die Prüfung trägt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg.

Die Verordnung sieht - abweichend von der bisherigen Praxis - eine gemeinsame Kursteilnahme von Ausländern und Spätaussiedlern vor. Das Bundesamt in Nürnberg wird die Integrationskurse in Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden, dem Bundesverwaltungsamt, Kommunen, Migrationsdiensten und der Bundesagentur für Arbeit gestalten und gewährleistet bundesweit ein ausreichendes Kursangebot. Die Kurse werden durch erfahrene und qualifizierte Kursträger durchgeführt. Das Zulassungsverfahren der Kursträger be-rücksichtigt deren Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit. Damit werde eine hohe Qualität der Kurse erreicht, sagte Schily.

Die "vielfältigen integrationspolitischen Versäumnisse der Vergangenheit" seien damit aber nicht vollständig ausgeräumt. Jetzt komme es auch darauf an, dass die Länder und Kommunen für bereits hier lebende Migrantinnen und Migranten ebenfalls verstärkt Integrationsmaßnahmen anbieten, sagte der Bundesinnenminister. "Die Länder haben sich im Zuge des Vermittlungsverfahrens aus der Finanzierung der Integrationskurse zurückgezogen, aber zugesagt, die kursbegleitende Kinderbetreuung sowie zusätzliche Maßnahmen zur nachholenden Integration sicherzustellen. Die Länder tragen mit diesem Versprechen eine große Verantwortung für den Erfolg nicht nur der neuen Integrationskurse, sondern auch der neuen Integrationspolitik insgesamt", so Schily. (BMI/esf)

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Berlin setzt auf Integration von Anfang an

 

Das neue Zuwanderungsgesetz wird nach Ansicht des Beauftragten für Integration und Migration des Senats von Berlin, Günter Piening, die Integrationschancen von Ausländerinnen und Ausländern, die neu in die Bundesrepublik kommen, deutlich verbessern. "Durch enge Kooperation von Sprachkursträgern, Beratungsstellen und staatlichen Einrichtungen wird in Berlin Integration von Anfang an sichergestellt werden" erklärte Piening anlässlich der Vorstellung einer Informationsbroschüre zum neuen Zuwanderungsgesetz am 2. Dezember 2004.

Mit den ab dem 1. Januar 2005 angebotenen sechsmonatigen Sprachkursen können, so Piening "endlich auch Frauen, die im Familiennachzug kommen, gleich zu Beginn ihres Aufenthalts Deutsch lernen". Ein Kurs allein reiche aber nicht aus, um einen guten Start sicherzustellen. "Darum wird der Sprachkurs in Berlin in ein umfassendes Angebot von Unterstützung, Beratung und Orientierung eingebettet". Dabei setzt Berlin vor allem auf enge Kooperation zwischen den Sprachkursträgern und den Beratungsstellen der Migrationssozialarbeit. In den Beratungsstellen werden "Fallmanager" den Start der Neuzuwanderer begleiten. Um das Zusammenspiel der verschiedenen Stellen zu verbessern, wurde beim Berliner Integrationsbeauftragten eine ressortübergreifende Koordinierungsgruppe eingerichtet. Derzeit arbeitet der Integrationsbeauftragte an einem Informationspaket "Willkommen in Berlin". Dieses wird als Ringordner in acht Sprachen erscheinen und Informationen über Leben und Arbeiten in Berlin enthalten. Die Ausländerbehörde wird es jedem Neu-Berliner bei seiner Anmeldung überreichen. "Willkommen in Berlin" wird im März 2005 vorliegen.

Piening erwartet sich durch diese Bündelung der Kräfte erheblich bessere Startchancen, insbesondere für Frauen, die im Familiennachzug nach Berlin kommen: "Erstmals haben sie ein verlässliches Angebot, in dem sie unmittelbar nach dem Zuzug eine umfassende Orientierung auf die neue Situation bekommen." (esf)

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