Integration in Deutschland 4/2004, 20.Jg., 30. November 2004

RECHT

Aktuelle Gesetze und Gerichtsurteile

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Ausbau der Kleinkinder-
betreuung

Berlin. Zu dem am 28. Oktober 2004 im Bundestag beschlossenen Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Marieluise Beck: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr. Dies gilt auch für Yasemin und Pedro. Spielerische Bildung und Betreuung, frühkindliche Sprachförderung und Förderung von Bewegungsfreude im Kleinstkindalter legen die Grundlagen für eine gesunde Entwicklung und schulischen Lernerfolg. Gerade für Kinder aus Migrantenfamilien bietet diese Frühförderung die Ausgangsbasis für Chancengleichheit im weiteren Bildungsverlauf.“ Das Gesetz sieht vor, dass vor allem in den westlichen Bundesländern das Angebot an Krippen oder Tagesmüttern bis 2010 erhöht wird. Mit dem Ausbau der Kleinkinderbetreuung würden wichtige Rahmenbedingungen für das integrationspolitische Ziel der Chancengleichheit gesetzt, sagte Beck. Hierauf verweise auch die jüngste Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, die aufzeige, dass sich der frühzeitige Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen bei Kindern aus Migrantenfamilien positiv auf ihren späteren Schulerfolg auswirkt. (esf)

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Milde Urteile gegen BGS-Beamte

Frankfurt/Main. Drei Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) am Frankfurter Flughafen sind am 18. Oktober 2004 wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung mit Todesfolge zu einer außergesetzlich niedrigen Freiheitsstrafe von jeweils neun Monaten mit Bewährung verurteilt worden. Der Richter als Vorsitzender einer Schwurgerichtskammer des Frankfurter Landgerichts begründete die Unterschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststrafe von einem Jahr mit ungewöhnlich starken Strafmilderungsgründen in diesem besonderen Fall. Die Angeklagten waren am 28. Mai 1999 als begleitende Beamte während der Abschiebung eines Sudanesen auf einem Linienflug nach Khartum eingesetzt. Während des Starts in Frankfurt drückten die Beamten nach den Feststellungen des Urteils den an Händen und Füßen, am Becken und über den Kopf gefesselten Mann mit dem Oberkörper gegen die Oberschenkel und den Kopf gegen die Knie. Damit sollte verhindert werden, dass der Mann schrie. Der Vorgang dauerte etwa sieben Minuten und führte einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge zum Erstickungstod.

Das Fehlverhalten der Beamten ist nach Auffassung der Strafkammer in großem Maße dem Versagen der Vorgesetzten zuzuschreiben. Als Zeugen vor Gericht hätten diese ein hohes Maß an Ignoranz und Inkompetenz an den Tag gelegt. Die Ausbildung beim BGS für Beamte, die wie die Angeklagten in schwierigen Fällen Abschiebehäftlinge begleiteten, war laut dem Urteil völlig unzulänglich. Hinzu komme, dass entscheidende Grundsätze zur Wahrung von Menschenrechten und Menschenwürde zwar in Akten vermerkt gewesen seien, den Angeklagten aber nie mitgeteilt worden sind. So sei ihnen die Anweisung „Keine Abschiebung um jeden Preis“ nie bekannt gegeben worden. Der vorsitzende Richter begründete die niedrige Strafe damit, dass nach einem Weg zu suchen gewesen sei, die Beamten mit einer Strafe von über einem Jahr nicht zusätzlich mit dem damit verbundenen Verlust des Beamtenstatus zu bestrafen. Eine solche Strafe stünde nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Schuld. Es dürfe nicht sein, dass in einem tragischen Todesfall, an dem hohe und höchste Stellen im BGS Mitschuld trügen, allein die Angeklagten die strafrechtliche Last zu tragen hätten. (esf)

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NRW-Härtefall-
kommission: Bleiberecht in 1.000 Fällen

Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen hat am 19. Oktober 2004 eine Bilanz der vor acht Jahren im Innenministerium eingerichteten Härtefallkommission vorgelegt. Demnach hätten etwa 1.000 Ausländer und ihre Familienangehörigen durch die Arbeit der Kommission ein längeres Aufenthaltsrecht erhalten. Die Ausländerämter der Kommunen seien den Empfehlungen der Kommission in den meisten Fällen gefolgt, sagte Innenminister Fritz Behrens in Düsseldorf. Der Kommission sei es gelungen, „von einem anfangs mehr als umstrittenen Gremium zu einer akzeptierten Einrichtung zu werden“. In der Härtefallkommission, an die sich bislang mehr als 4.500 Ausländer gewandt hätten, arbeiteten Vertreter der Kirchen, von Wohlfahrtsverbänden, des Flüchtlingsrats NRW und der Organisation Pro Asyl mit. Die Kommission berät den Innenminister bei humanitären Problemfällen. So wurde 2003 das Bleiberecht einer Familie verlängert, deren kleine Tochter an einer schweren Gehirnkrankheit erkrankt war. In einem anderen Fall konnten drei gerade volljährig gewordene Söhne einer anderen Familie ihre Ausbildung noch abschließen, bevor die Familie ausreisen mussten. Die Einrichtung solcher Kommissionen ist eine Kann-Bestimmung im neuen Zuwanderungsgesetz, das im Januar 2005 in Kraft tritt. Sachsen-Anhalt beschloss Ende Oktober 2004, keine solche Kommission einzurichten; in Hessen forderte zeitgleich die Liga der Freien Wohlfahrtsverbände die Landesregierung auf, ihren Beschluss gegen die Einrichtung einer Härtefallkommission zu überdenken, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z. vom 21.10.04). (esf)

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Lyriker nicht abgeschoben

Aachen. Aftab Husain, pakistanischer Lyriker und Journalist, darf nicht nach Indien abgeschoben werden und in Deutschland bleiben. Das Verwaltungsgericht Aachen sieht in einem im Juli 2004 veröffentlichten Urteil die Gefahr, dass Husain in Indien Ziel von Anschlägen indischer und pakistanischer Geheimdienste sowie radikaler Hindus werden könnte. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte den Asylantrag vorher abgelehnt, da Husain in Indien sicher sei. Der 1962 in Islamabad geborene Schriftsteller hatte Gedichte des indischen Premierministers Atal Bihari Vajpayee in Pakistan veröffentlicht. Nach dem Militärputsch war es deshalb 1999 unter Druck geraten. Im indischen Exil habe er jedoch, so das Gericht, „nicht die nötige Sicherheit gefunden“. Er verließ das Land und reiste auf Einladung des internationalen Schriftstellerverbandes Pen nach Deutschland ein. „Wer schreibt, bleibt“, kommentierte die Frankfurter Allgemeine Zeitung das Urteil. (esf)

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Revision von Kaplan zurückgewiesen

Berlin. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 7.Dezember 2004 die Revision von Metin Kaplan gegen seine Abschiebung in die Türkei zurückgewiesen. Es hat damit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. Mai 2004 bestätigt, wonach Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG bezüglich der Türkei nicht bestehen. Dazu erklärt Bundesinnenminister Otto Schily: „Ich bin sehr zufrieden, dass das Bundesverwaltungsgericht heute meine Auffassung zur Abschiebung von Metin Kaplan in allen wichtigen Punkten bestätigt hat. Die Entscheidung ist ein Sieg des wehrhaften Rechtsstaates. Sie zeigt einmal mehr, dass wir den Aufenthalt von Anhängern des islamischen Extremismus in Deutschland nicht dulden."

Die Prozessbevollmächtigte von Kaplan hatte geltend gemacht, dass im Falle der Abschiebung Verstöße gegen Art. 3 der Europäischen Konvention über Menschenrechte (EMRK) wegen Gefahr der Folter sowie Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren) drohten. Zudem hat die Prozessbevollmächtigte vorgetragen, dass aufgrund des Gesundheitszustandes von Kaplan eine Abschiebung in die Türkei nicht erfolgen kann. Das Bundesverwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt. Über den Einzelfall hinaus hat es ausdrücklich festgestellt, dass Abschiebungen in einen Konventionsstaat - hier der Türkei - unter erleichterten Bedingungen zulässig sind.

Durch die Anfang 2005 In-Kraft-Tretenden sicherheitsrelevanten Regelungen des Zuwanderungsgesetzes hat die Bundesregierung sichergestellt, dass künftig vergleichbare Fälle schneller vollzogen werden können. Die neuen Regelungen sehen eine Erweiterung der Ausweisungstatbestände für Terrorismusverdächtige auf sog. „Schleuser", „geistige Brandstifter" und Leiter verbotener Vereine vor. Außerdem ermöglichen sie eine Verbesserung des Informationsaustausches zwischen Sicherheits- und Ausländerbehörden. Der Instanzenweg gegen Ausweisungsanordnungen von obersten Landesbehörden oder dem Bundesinnenministerium wegen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik wird auf das Bundesverwaltungsgericht verkürzt. (BMI/esf)

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BMI nimmt weitere Vereine ins Visier

Unmittelbar nachdem Anfang Dezember 2004 das Bundesverwaltungsgericht die Klage des Vereins „Al-Aqsa e.V." gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums abgewiesen hatte, begann eine bundesweite Durchsuchungsaktion. Die Maßnahmen in den Bundesländern Berlin, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen richteten sich zum einen gegen Mitglieder und Geschäftsräume des Al-Aqsa e.V. zur Auffindung von Vermögenswerten. Zum anderen richteten sie sich gegen zwei weitere Vereine, die im Verdacht stehen, Nachfolgeorganisationen des "Al-Aqsa e.V." zu sein. Im Verlauf der Durchsuchungen wurden insgesamt 34 Objekte durchsucht. Dabei wurden umfangreiche Materialien beschlagnahmt. Zuvor war beobachtet worden, dass Vereinsangehörige in großem Umfang Unterlagen aus den Vereinslokalen verbrachten. Auch diese konnten nahezu vollständig beschlagnahmt werden. Die Auswertung der Unterlagen dauert noch an.

Bundesinnenminister Schily erklärt dazu: „Mit den verhinderten Anschlagsplanungen gegen den irakischen Ministerpräsidenten Allawi und den soeben vorerst abgeschlossenen Folgemaßnahmen zum Al-Aqsa-Verbot haben die deutschen Behörden erneut ihre Fähigkeit unter Beweis gestellt, entschlossen und erfolgreich gegen terroristische Aktivitäten und Unterstützungsmaßnahmen vorzugehen. In Deutschland ist kein Platz für Terroristen und deren Unterstützer.“ Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass die beiden Vereine, deren Geschäftsräume durchsucht worden sind, Nachfolgeorganisationen des Al-Aqsa e.V. sind, werde er nicht zögern, auch diese zu verbieten. (BMI/esf)

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Neuere Entwicklungen im Einwanderungs- und Asylrecht

Unter dem Titel „Neuere Entwicklungen im Einwanderungs- und Asylrecht“ hat Prof. Dr. Eibe Riedel die Beiträge zur gleichnamigen 29. Tagung der Gesellschaft für Rechtsvergleichung im September 2003 herausgegeben. Die Beiträge untersuchen Verfassungs-, Völker- und Europarechtliche Aspekte der neueren Entwicklungen des Einwanderungs- und Asylrechts. Der 202-seitige Band enthält auch eine Darstellung der Rechtslage in europäischen und außereuropäischen Staaten. Zielgruppe der Publikation sind Praktiker im Rechtsgebiet des Asyl- und Einwanderungsrechts sowie Verwaltungsrechtler. Der beim Nomos Verlag erschienene Band kostet 44 Euro (ISBN: 3-8329-0868-4). (esf)

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Wohnort-
zuweisung mit Härtefallregelung

Berlin. Befriedigt über die am 22. September 2004 vom Kabinett beschlossene Änderung des Wohnortzuweisungsgesetzes, die auch Spätaussiedler betrifft, zeigte sich der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung Jochen Welt. Bei Härtefällen soll zukünftig eine Umverteilung auf ein anderes Land oder die Zuweisung in einen anderen Ort möglich werden. Als Härtefall gilt, wenn Ehegatten untereinander oder Eltern und ihre minderjährigen ledigen Kinder aufgrund der Verteilungs- oder Zuweisungsentscheidung an verschiedenen Orten leben, wenn die Verteilungs- oder Zuweisungsentscheidung der Aufnahme einer nicht nur vorübergehenden Teilerwerbstätigkeit entgegensteht oder wenn die Entscheidung für die Betroffenen aus sonstigen Gründen zu vergleichbaren unzumutbaren Einschränkungen führt.

Die Gesetzesänderung trägt, so Welt, „den berechtigten Wünschen der Familien, auch in Deutschland zusammenzuleben, Rechnung“. Außerdem könne „die Aufnahme einer Teilerwerbstätigkeit den Integrationsprozess beschleunigen und die Spätaussiedler schneller unabhängig von Sozialleistungen machen."

Nach dem Wohnortzuweisungsgesetz können die Länder Spätaussiedler und ihre Familien für die Dauer von drei Jahren einem bestimmten Wohnort zuweisen. Wer zuweisungswidrig verzieht, erhält an dem neuen Wohnort nur die unabweisbare gebotene Hilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz, die sich faktisch auf die Übernahme der Verpflegungskosten und der Kosten für die Rückreise an den Zuweisungsort beschränkt. Hintergrund der Regelung war die - wirksame - Verhinderung der Ghettobildung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr das Gesetz für verfassungsgemäß erklärt, aber Nachbesserungen u.a. bei der Möglichkeit des Zusammenlebens von Familien gefordert. Dieser Forderung hat die Regierung nun Rechnung getragen. (esf)

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Zuwanderungs-
recht

Das am 1. Januar 2005 in Kraft tretende Zuwanderungsgesetz bringt eine grundlegende Novellierung des Ausländerrechts mit sich: Das geltende Ausländergesetz wird durch das neue Aufenthaltsgesetz ersetzt, das Freizügigkeitsgesetz für EU-Bürger wird neu gefasst und das Asylverfahrensgesetz sowie weitere Gesetze erfahren umfassende Änderungen.

Die Textsammlung „Das neue Zuwanderungsrecht“, herausgegeben von Christian Storr und Rainer Albrecht und erschienen im Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG enthält das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG), das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU), das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG), das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) sowie eine ausführliche Einführung in die wichtigsten Neuregelungen und Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage. Darüber hinaus werden die Fortgeltung bisheriger Aufenthaltsrechte sowie die Übergangsregelungen erläutert.

Die Publikation ist beim Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG, Scharrstr. 2 in 70563 Stuttgart bzw. Levelingstr. 6a in 81673 München zum Preis von 8,80 Euro zu beziehen. (VF)

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Fragen und Antworten zum Zuwanderungs-
gesetz

Die wichtigsten Veränderungen des Zuwanderungsgesetzes sind in zwei Informationsbroschüren zusammengefasst, die einerseits vom Berliner Integrationsbeauftragten, andererseits vom Ausländerbeirat der Landeshauptstadt München herausgegeben worden sind. Das Berliner Heft mit dem Titel "Das neue Aufenthaltsrecht - 52 Fragen und Antworten zum Zuwandergesetz" kann kostenlos von der Internetseite des Integrationsbeauftragten (http://www.berlin.de/sengessozv/
auslaender/recht.html
  ) bezogen werden. Im Postversand wird eine Schutzgebühr von 3,50 Euro berechnet. Die 19-seitige Broschüre „Ein neues Gesetz für Sie: Das Zuwanderungsgesetz“ stellt die wesentlichen Regelungen für Ausländer/innen von Staaten außerhalb der EU, Unionsbürger/innen und gleichgestellte Staatsangehörige der EWR vor. Erstelltw urde sie in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde. (esf)

Bezug: 
Integrationsbeauftragter des Berliner Senats
, Potsdamer Straße 65, 10785 Berlin, Tel.: (030) 9017 - 2357 oder 9017 - 2322, 
Fax: (030) 262 54 07,
Integrationsbeauftragter@auslb.
verwalt-berlin.de
,  

Ausländerbeirat der Landeshauptstadt München, Burgstr. 4, 80331 München, 
Tel.: 089/23392558

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Ethnische Pille

Frankfurt/M. In den U.S.A. steht erstmals ein Medikament vor der Zulassung, das nachgewiesenermaßen bei dunkelhäutigen Menschen gut wirkt, bei weißen jedoch kaum. Das durch das Pharmaunternehmen NitroMed hergestellte Medikament BiDil kurbelt die Produktion von Stickstoffmonoxyd im Körper an. Dadurch werden die Blutgefäße geweitet und das Herz entlastet. Es handelt sich um den ersten Fall der Zulassung eines Medikamentes nur für eine bestimmte ethnische Gruppe. So warnen Kritiker nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (25.07.2004) bereits vor einer „Rassenmedizin“. Sie argumentieren, man solle als Einsatzkriterium für solche Medikamente das genetische Profil des Patienten und nicht dessen Hautfarbe heranziehen. (esf)

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