Integration in Deutschland 2/2005, 21.Jg., 15. Juni 2005

EUROPA

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Zuwanderung aus dem Osten führt zu Wachstum

 

Berlin/Frankfurt. Die erwartete Wanderung von Arbeitnehmern aus Osteuropa in die alten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) löst insgesamt positive Wachstumseffekte aus. Diese sind sogar noch größer als die Gewinne, die durch zusätzlichen Handel und Kapitalverkehr im Zuge der Osterweiterung zu erwarten sind. Zu diesem Ergebnis kommt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin und die Bocconi-Universität in Mailand in einer Studie. Nach der von Herbert Brückner und Tito Boeri ausgearbeiteten und Ende Mai 2005 vorgestellten Untersuchung (vgl. F.A.Z. vom 01.06.05) ist mit einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts in der erweiterten EU um 0,2 bis 0,3 % zu rechnen, wenn 1 % der Bevölkerung aus dem Osten in den Westen wandert. Ließen sich die Migranten überwiegend in den prosperierenden Regionen des jeweiligen Einwanderungslandes nieder, sei sogar mit einem Wachstum von 0,5 % zu rechnen. Diese potentiellen Einkommensgewinne würden jedoch nicht realisiert, da es erhebliche Koordinationsprobleme in der Anwendung der Übergangsfristen und in der Migrationspolitik gebe. Auch seien die potentiellen Wanderungsgewinne ungleich verteilt, betonen die Autoren. Sofern in den Zielländern infolge des vergrößerten Arbeitsangebotes die Löhne nicht sänken, könne dort die Arbeitslosigkeit geringfügig steigen. Insgesamt aber werde die Arbeitslosigkeit in der erweiterten EU sinken. Wenn sich die Migranten - wie es beispielsweise in Deutschland der Fall ist – vor allem in den prosperierenden Ballungszentren niederließen, könne in den Zuwanderungsländern auch die einheimische Bevölkerung durch Migration gewinnen. (esf)

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„Schengen Revisited“

 

Konstanz. Das 23. Migrationspolitische Forum, organisiert vom Lehrstuhl Prof. Dr. Kay Hailbronner, Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz, am 18. April 2005, hatte „20 Jahre Schengen (1985 – 2005) – Schengen Revisited“ zum Thema. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen aktuelle Herausforderungen des Schengen-Systems, die unter anderem durch die Übernahme des Schengen-Besitzstandes durch die neuen EU-Mitgliedstaaten und die Schweiz entstanden sind. Rechtspolitische und praxisorientierte Aspekte des Themas dominierten hier. Auch die Harmonisierung der Grenzkontrollen und Sicherheitsfragen waren von Bedeutung. (esf)

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EU hilft in Libyen, ein Asylsystem aufzubauen

 

Luxemburg. Die Europäische Union (EU) will als Reaktion auf zunehmende irreguläre Einreisen sowie Einreisen von Flüchtlingen und Asylbewerbern über das Mittelmeer Libyen beim „Aufbau eines Asylsystems“ unterstützen und dabei mit dem UN-Flüchtlingskommissariat zusammenarbeiten. Die EU-Innenminister nahmen am 3. Juni 2005 in Luxemburg ein entsprechendes Konzept der EU-Kommission an, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z. vom 04.06.05). Bundesinnenminister Otto Schily begrüßte das Vorhaben: „Das liegt genau auf der Linie der von uns vertretenen Politik“. Europa müsse „auf die Probleme zugehen“. Dies sei günstiger, als abzuwarten, „bis die Probleme bei uns ankommen“. Schily zufolge dürfe das Konzept aber nicht nur auf Libyen begrenzt sein, sondern müsse längerfristig auch in anderen nordafrikanischen Staaten angewandt werden. Ziel des Konzepts ist es, den Menschen den Anreiz zu nehmen, nach Europa zu gelangen. Nach Angaben diplomatischer Kreise kommen jährlich etwa 15.000 Flüchtlinge nach Libyen, die fast alle nach Europa wollen. Vielen gelingt es, sich von Schleppern zur italienischen Insel Lampedusa fahren zu lassen. In der Vergangenheit war es dabei häufig zu für die Passagiere tödlichen Schiffbrüchen gekommen. Italien schiebt einen Großteil der Ankömmlinge schnell wieder ab. (esf)

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Deutsch-türkische Zusammenarbeit der Arbeits-
verwaltungen

 

Nürnberg. Am 18. April 2005 haben das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt, und der Generaldirektor der türkischen Arbeitsverwaltung ISKUR, Namik Ata, in Ankara eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit beider Institutionen unterzeichnet. In dieser Vereinbarung erklärt sich die Türkei bereit, Maßnahmen zur Integration von qualifizierten türkischen Bürgerinnen und Bürgern durchzuführen, die freiwillig in ihre Heimat zurückkehren wollen. In den Jahren 1999 bis 2003 haben jährlich rund 35.000 Personen Deutschland verlassen, um dauerhaft in der Türkei zu leben. Der Europaservice der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung bietet für diesen Personenkreis Mobilitätsberatung an. Diese wird von türkischen Stellen im Heimatland fortgesetzt.

Während der laufenden Beitrittsverhandlungen unterstützt die Europäische Union den Aufbau einer Arbeitsverwaltung in der Türkei nach europäischen Standards. Bei dieser Aufgabe wird die Bundesagentur für Arbeit die türkischen Stellen beraten und unterstützen. Da diese Projekte von der Europäischen Kommission finanziell gefördert werden, entstehen für die BA keine zusätzlichen Kosten. Es wurden jährliche Konsultationen vereinbart, um sich über die Arbeitsmarktentwicklungen in beiden Ländern auf dem Laufenden zu halten. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe soll unter anderem prüfen, ob in den Beschäftigungsfeldern Tourismus und medizinische Versorgung in der Türkei durch eine gemeinsame Fortbildung von Menschen, die in beiden Kulturen verwurzelt sind, neue Beschäftigungsmöglichkeiten in der Türkei und in Deutschland erschlossen werden können. (esf/BA)

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Europa: Anstieg rassistischer Gewalt

 

Wien. Mehrere Berichte und Studien dokumentieren für das Jahr 2004 einen signifikanten Anstieg rassistischer Gewalt in Frankreich, der Schweiz, Österreich und Teilen Deutschlands. Die EU-Beobachtungsstelle zu Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) fordert eine bessere und v.a. einheitliche Erfassung rassistisch motivierter Straftaten. Die EUMC veröffentlichte am 13. April 2005 einen Bericht zur Erfassung rassistischer Straftaten und Gewaltakte in den EU-15-Staaten für den Zeitraum 2001 bis 2004. Darin kritisiert die Einrichtung die mangelnde Erfassung solcher Delikte in vielen EU-Mitgliedstaaten. Nur sechs Staaten verfügen über eine umfassende offizielle Dokumentation: Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland und Schweden. In Deutschland werden, so der Bericht, zwar die Aktivitäten rechtsextremer Gruppen gründlich erfasst. Dies sei jedoch nicht ausreichend, da die Mehrzahl der Taten nicht von solchen Gruppen verübt werde.

In Frankreich übergab die beratende Menschenrechtskommission (Commission Nationale Consultative des Droits de l`Homme, CNCDH) dem (damaligen) französischen Ministerpräsidenten Jean-Pierre Raffarin am 21. März 2005 ihren jährlichen Bericht. Dieser dokumentiert für das Jahr 2004 im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Anstieg rassistischer und antisemitischer Vorkommnisse. Es ist das höchste Niveau seit der Herausgabe des Berichts 1990.

Auch in Österreich war im vergangenen Jahr eine Zunahme rassistischer Delikte zu beobachten. Für das Jahr 2004 erhob die österreichische Antirassismusorganisation ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) 907 Fälle rassistischer Gewalt. Dies ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren (2003: 650; 2005: 330).

Eine Studie des Meinungsforschungsinstituts Forsa in Zusammenarbeit mit der Freien Universität Berlin (FU), die Ende März 2005 vorgestellt wurde, stuft 6 % der Berliner und 12 % der Brandenburger Bevölkerung als rechtsextrem ein. Der Anteil im Ost- und Westteil Berlins war dabei identisch. In Brandenburg gibt es deutliche Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Gebieten. Aus der Studie geht hervor, dass nicht alle als rechtsextrem Eingestuften auch rechtsextreme Parteien wählen. Aus dem von den Forschern ermittelten rechtsextremen Potenzial würden 30 % für die SPD, 26 % für die CDU und 7 % für die PDS stimmen. Nur etwa 30 % würden rechtsextreme Parteien wählen. Nach der Studie finden sich rechtsextreme Einstellungen in Berlin und Brandenburg besonders bei den über 65-Jährigen (12 %). Für die 55- bis 64- Jährigen lag der Anteil bei 8,3 %, für die 35- bis 54-Jährigen bei 6,5 %; für die 25- bis 35-Jährigen bei 9,7 % und für die 18- bis 24-Jährigen bei 5,5 %. (esf)

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Als Spanien noch Gastarbeiter sandte

 

Madrid. Auch wenn es in den Medien oft übersehen wird: Spanien ist ein uraltes Einwanderungsland. Schon im 18. Jahrhundert kamen aus Deutschland, Flandern und der Schweiz deutsche Siedler ins Land und besiedelten im Rahmen eines von Karl III initiierten Projektes den entvölkerten Teil der andalusischen Sierra Morena. Am 29. März 2005 hat man landesweit jedoch daran erinnert, dass Spanien vor nicht allzu langer Zeit vor allem ein Auswanderungsland war. Am 29. März 1960 – die Franco-Diktatur brauchte ein sozialpolitisches Ventil und Devisen – wurde die erste Anwerbevereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet. Die Wanderung tausender spanischer Arbeiter aus den ärmsten Regionen des Landes, vor allem Andalusien, begann. Ein Fünftel der damaligen spanischen Bevölkerung verließ in den 1960er- und 1970er-Jahren ihre Städte und Dörfer. Ein Drittel ging ins Ausland, zwei Drittel suchten zu Hause in wohlhabenderen Regionen wie Katalonien oder dem Baskenland Arbeit. Unter den andalusischen Spaniern waren nicht wenige Nachkommen der erwähnten „Deutsch-Spanier“.

Spanische Zeitungen illustrierten den Jahrestag nun mit Fotos der ersten Textilarbeiterinnen, die damals in Remscheid mit Nelken begrüßt wurden, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z. vom 29.03.05). Zu sehen waren Bilder von Metallarbeitern mit erwartungsvollen Gesichtern bei der Ankunft im „Wirtschaftswunderland“. Insgesamt 600.000 Spanier kamen von 1960 bis zum Anwerbestopp 1973 nach Deutschland. Sie schickten in ökonomisch wie politisch prekären Jahren umgerechnet etwa sechs Milliarden Euro in ihre Heimat. Aber sie halfen damit nicht nur ihren Familien und unterstützten indirekt die Diktatur. Durch das, was sie in Westeuropa sahen und von den Segnungen einer Demokratie berichteten, wurde die Übergangszeit nach Francos Tod politisch durchaus stark beeinflusst. Das Gros der Spanier, dem das Klima in Deutschland, Frankreich oder der Schweiz in vielerlei Hinsicht zu kühl war, kehrte bis Mitte der 1980er-Jahre zurück. In Deutschland geblieben sind rund 130.000, von denen einige in binationalen Ehen und andere in 2. und 3. Generation längst integriert sind.

25 Jahre später klagen nun manche der alten Emigranten, dass Spaniens demokratische Regierungen ihre Rolle und ihren Beitrag noch immer nicht richtig gewürdigt hätten. Schließlich seien es auch ihre Gelder und Anstrengungen gewesen, die lange vor den Entwicklungsgeldern aus Brüssel die Grundlage für die Umwandlung der spanischen Heimat in ein modernes und wohlhabendes europäisches Land schaffen halfen. Wie gut das gelungen ist, belegt die Tatsache, dass Spanien seit ein paar Jahren der Haupteinwanderungsmagnet der EU geworden ist und bei den Zuwanderungszahlen sogar vor Deutschland rangiert. (esf)

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Spanien erleichtert Legalisierung

 

Madrid. Die spanische Regierung hat inmitten eines umfassenden Amnestieangebots Mitte April 2005 erneut eine Lockerung der Vorschriften für die Legalisierung illegaler Einwanderer beschlossen. Bislang waren für antragstellende „sin papeles“ (Papierlose) drei Voraussetzungen erforderlich: Vorlage eines Arbeitsvertrags, einer Bescheinigung der Sozialversicherung und einer Bestätigung des Einwohnermeldeamtes, dass der Betroffene sich schon vor August 2004 in Spanien aufgehalten hat. Weil letztere mangels Anmeldung häufig nicht beizubringen war, sollen jetzt rückwirkend auch andere „staatliche Papiere“ genügen. Dazu könnten, wie spanische Zeitungen berichteten, zum Beispiel Krankenversicherungskarten, Einreisevisa, Mietverträge oder sogar Ausweisungsbescheide zählen. Wer diese nicht aufgehoben habe, könne bei Bedarf bei der Polizei eine Kopie verlangen. Kritiker der Lockerungsvorschläge des Arbeitsministeriums, die im Detail noch festzulegen sind, rügen die „Improvisation“ und „Konfusion“ bei der Abwicklung der Legalisierungskampagne.

Grund für die jüngste Kurskorrektur der Regierung von Ministerpräsident Zapatero ist der Umstand, dass die Anträge auf Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis bislang erheblich hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind. Von den auf bis zu einer Million geschätzten integrationsfähigen Illegalen, die die Bedingungen erfüllen, haben sich insgesamt 700.000 Personen gemeldet. Die Frist für die Legalisierung lief am 7. Mai 2005 aus. Problematisch erschien die wachsende Zahl der in den Wochen davor beobachteten Einreisen arbeitssuchender Ausländer insbesondere aus Ostmitteleuropa. Es wird vermutet, dass die Amnestie eine „Magnetwirkung“ hatte. (esf)

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EU-Harmonisierung der freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen

 

Nürnberg. Am 5. und 6. April 2005 fand auf Einladung des Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Dr. Albert Schmid, in Nürnberg erstmals eine Fachtagung von etwa 40 internationalen Experten zum Thema der Förderung der freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen in ihr Heimatland statt. Im Rahmen der Veranstaltung kam es zu einem regen Informationsaustausch über den Stand der Rückkehrförderung und die bestehenden EU-weiten Hilfsangebote. Damit wurde ein wichtiger Beitrag zum Aufbau eines internationalen Netzwerkes im Interesse einer gemeinsamen Politik der Rückkehrhilfe geleistet und die europäische Harmonisierung auf diesem Gebiet weiter vorangetrieben.

Durch den intensiven und praxisnahen Informationsaustausch bestand für einige Länder wie z.B. die jungen EU-Länder, die Möglichkeit, wichtige Erkenntnisse zum gegenwärtigen Stand der Förderung der freiwilligen Rückkehr von Flüchtlingen in anderen Mitgliedsstaaten zu gewinnen. Die Tagung bot zudem die Chance, gemeinsame, von der EU geförderte Projekte anzustoßen.

Als Teilnehmer konnten Vertreter der EU-Kommission, des Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, des Bayerischen Staatsministerien des Innern und des Staatsministeriums für Arbeit, Sozialordnung, Familie und Frauen sowie Vertreter des UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar), IOM (Internationale Organisation für Migration) und AGEF (Arbeitsgemeinschaft Entwicklung und Fachkräfte) und hochrangige Fachleute von Ministerien bzw. Migrationsbehörden der Länder Schweiz, Belgien, Polen, Frankreich, Niederlande, Finnland, Tschechische Republik, Ungarn, Dänemark, Italien und Großbritannien beim Bundesamt in Nürnberg begrüßt werden.

Im Vergleich zu anderen europäischen Staaten nimmt Deutschland die führende Rolle ein: in den vergangenenen drei Jahren wurden die freiwillige Rückkehr von durchschnittlich mehr als 10.000 Personen in ihr Heimatland gefördert. Als Fazit der Tagung kann vor allem herausgestellt werden, dass eine freiwillige Rückkehr von Ausländern in ihr Heimatland gegenüber der zwangsweisen Rückführung von Flüchtlingen die humanere, nachhaltigere und nicht zuletzt auch kostengünstigere Lösung darstellt. Weitere Fachtagungen, die den Prozess der Zusammenarbeit weiter intensivieren werden, sind auf Grund der positiven Erkenntnisse, die im Rahmen der vom Bundesamt erfolgreich durchgeführten internationalen Veranstaltung gewonnen wurden, in Zukunft vorgesehen. (BAMF)

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Azouz Begag – ein „Bengel“ wird zum Ritter

 

Paris. Azouz Begag, 1959 in Lyon geborener Schriftsteller algerischer Herkunft, ist im Mai 2005 mit dem Orden der Ehrenlegion ausgezeichnet worden. Der 1802 von Napoleon geschaffene Orden wird in fünf Klassen verliehen. Begag wurde vom französischen Innenminister Dominique de Villepin (mittlerweile Premierminister) mit der höchsten Klasse, dem Ritter, ausgezeichnet. Die rote Schleife im Knopfloch darf der Autor von über 40 Büchern zu Recht mit Stolz tragen, wird der Orden doch sehr sparsam vergeben. Die Auszeichnung ist von hoher symbolischer Bedeutung nicht nur für die arabischen Einwanderer in Frankreich, die – so Begag – ein großes Bedürfnis nach Anerkennung haben (Le monde vom 11.05.05). Aufgewachsen ist er als Kind algerischer Einwanderer in einer „bidonville“ von Lyon, später in einem der großen Viertel des Sozialen Wohnungbaus („HLM“). Die Eltern waren Analphabeten, die sich nur in Arabisch ausdrücken konnten. Doch Begag zweifelte nie an sich, schaffte den sozialen Aufstieg über das Bildungswesen und gewann die Überzeugung, dass Sprachkompetenz und Bildung die wichtigsten Vehikel der Integration sind. Er machte seinen Doktor in Wirtschaftswissenschaften und schrieb 1986 sein bekanntestes Buch „Le Gone de Chaaba“. Gone steht in diesem autobiografischen Buch umgangssprachlich frei übersetzt für einen „Lausbub“ oder „Bengel“, Chaaba ist der Name seines Viertels – Der Bengel von Chaaba). 1988 erhielt der „beur“ eine Einladung als „visiting professor“ an die Universität Cornell in New York. Er kehrte mit der Gewissheit zurück, dass man nur durch positive Diskriminierung die Mauer der Ausgrenzung durchbrechen könne. (esf)

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Österreich verschärft Asylrecht

 

Wien. Die österreichische Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 9. Mai 2005 in Wien Änderungen im Asyl- und Fremdenrecht beschlossen. Die von Innenministerin Prokop und Justizministerin Miklautsch erarbeiteten Grundlagen sehen härtere Bedingungen in der Abschiebehaft sowie schärfere Strafen für Asylmissbrauch vor. Zugleich wird das Personal in dafür zuständigen Rechtskörpern sowie Verwaltungseinrichtungen aufgestockt, um die Asylverfahrensdauer zu verkürzen. Dies berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z. vom 11.05.05). Gemäß den veränderten gesetzlichen Bestimmungen, die noch der Zustimmung des Parlaments bedürfen, sind Zuwanderer in Österreich künftig verpflichtet, Deutschkurse im Umfang von 300 Stunden zu absolvieren und eine Sprachprüfung abzulegen, um weiter im Land bleiben zu dürfen. Verfassungsrechtliche Bedenken der Grünen und von Flüchtlingsorganisationen wurden von der Regierung zurückgewiesen. Die Novellierung war notwendig geworden, weil der Verfassungsgerichtshof Teile des 2004 geänderten Asyl- und Fremdenrechts verworfen hatte. (esf)

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