Integration in Deutschland 1/2006, 22.Jg., 31. März 2006

EUROPA

*) Diese Beiträge wurden im Druck-Exemplar nicht veröffentlicht!


Olga bei der Post

Sprachförderung à la française

Die Zeiten, in denen fast alle Einwanderer in Frankreich schon im Herkunftsland Französisch gesprochen haben, sind vorbei. Auch Frankreich musste sich der Herausforderung stellen und hat 2005 die öffentliche Sprachförderung grundlegend reformiert. Eindrücke von einem Sprachkurs in Metz.

Den Nachsendeantrag hat Olga zügig ausgefüllt. Während andere Kursteilnehmer noch das Formular studieren, das die Französischlehrerin heute zum Thema "Post" ausgeteilt hat, und zögerlich ihre Eintragungen vornehmen, arbeitet sie schon das nächste Übungsblatt durch. Als dreifache Mutter musste sie sich schnell in der neuen Umgebung in der ostfranzösischen Stadt Metz zurechtfinden, um den Alltag der Familie zu organisieren. Da gehörten Behördengänge und "Papierkram" einfach dazu. Ihren Gutschein über 500 Stunden Französisch löst sie seit dem letzten Sommer Stück für Stück ein, je nachdem, wie sie Zeit findet.

Möglich ist das, weil der Kurs bei AEFTI, einem seit vielen Jahren in der Migrationsarbeit tätigen Verein und Sprachkursträger, so angelegt ist, dass Personen mit geringen Französischkenntnissen laufend in den Kurs einsteigen können. Das Curriculum orientiert sich an Alltagssituationen und ist eher "spiralförmig" angelegt: Die einzelnen Einheiten bauen nicht zwangsläufig aufeinander auf, sondern sind in sich geschlossen und haben jeweils einen anderen Schwerpunkt in Grammatik und Sprachschatz. Im Unterricht wird schnell deutlich, dass ein kommunikativer Ansatz im Vordergrund steht, bei dem es vor allem um Hörverständnis, Sprechfertigkeit und Alltagskompetenz geht. Das "Sprachbad" soll die Teilnehmer dazu befähigen, sich möglichst schnell in echten Situationen zurechtzufinden und ihre Umgebung zu verstehen.

Die öffentliche Sprachförderung ist in Frankreich fast zum selben Zeitpunkt reformiert worden wie in Deutschland. Lange Zeit spielte sie keine zentrale Rolle in der französischen Integrationspolitik, da viele Einwanderer aus frankophonen Ländern stammten. Heute wird geschätzt, dass rund ein Viertel der Neuzuwanderer eine intensive Sprachförderung benötigen, Tendenz steigend. Seit Januar 2005 ist der "Aktionsfonds für die Förderung der Integration und die Bekämpfung von Diskriminierung" (FASILD) damit beauftragt, über seine 21 Regionaldirektionen die Durchführung von Französischkursen landesweit sicherzustellen. Im Jahr stehen etwa 50.000 Kursplätze zur Verfügung.

Drei Gruppen von erwachsenen Migranten sollen mit den kostenlosen Kursen erreicht werden: Neuzuwanderer, die einen Integrationsvertrag unterzeichnet haben; Personen, die die Einbürgerung beantragt haben und die erforderlichen Grundkenntnisse der französischen Sprache nicht nachweisen konnten; sonstige Zuwanderer mit dauerhafter Aufenthaltsperspektive. Die ersten beiden Gruppen werden vorrangig zugelassen. Da 2005 rund 80.000 Integrationsverträge zustande gekommen sind und 3000 Personen im Einbürgerungsverfahren einen Sprachkurs benötigten, sind die Wartelisten lang. "Die Kurse werden gut angenommen", erklärt Isabelle Pellé, Regionaldirektorin des FASILD in Metz, "leider können wir die Nachfrage im Moment nicht immer abdecken. Bei der Organisation der Kurse achten wir darauf, dass es möglichst unterschiedliche Angebote gibt: von kleinen Abendkursen mit vier Wochenstunden über Samstagskurse bis zu Intensivkursen mit 30 Stunden pro Woche. Wir legen Wert auf kleine Lernergruppen, möglichst nicht mehr als 15 Personen. Von den Kursleitern verlangen wir, dass sie einen Hochschulabschluss in Französisch als Fremdsprache nachweisen können."

Der Integrationsvertrag ist ein neues Instrument, das nach einer Modellphase inzwischen in ganz Frankreich eingesetzt wird. Für die Durchführung verantwortlich ist die "Nationale Behörde für Erstberatung und Migration" (ANAEM), die ebenfalls in Regionaldirektionen untergliedert ist. Zurzeit ist die Unterzeichnung des Integrationsvertrags noch freiwillig, künftig wird sie allerdings gesetzlich vorgeschrieben sein. Nachziehende Ehegatten, ausländische Arbeitnehmer oder anerkannte Flüchtlinge erhalten dadurch ein konkretes Integrationsangebot. Die Aufenthaltsverfestigung und die Einbürgerung sind daran gekoppelt, dass dieses Angebot auch tatsächlich wahrgenommen wird. Die ANAEM hat die Funktion einer "Clearingstelle": Dort wird beim ersten Kontakt eine Sprachstandsfeststellung durchgeführt und über den Umfang der Sprachförderung entschieden. Personen ohne bzw. mit geringen Französischkenntnissen erhalten Berechtigungsscheine für verschiedene Leistungen, deren Durchführung wiederum vom FASILD organisiert wird: einen Sprachkurs mit 200 bis 500 Stunden, einen Informationstag "Gesellschaftskunde", bei dem es um die Werte und Prinzipien der französischen Republik geht, einen Orientierungstag "Leben in Frankreich" sowie sozialpädagogische Begleitung. Die beiden letzten Angebote sind freiwillig. Nach der Hälfte des Kurses zieht der Berater bei der ANAEM eine sprachliche Zwischenbilanz und veranlasst gegebenenfalls eine berufliche Kompetenzbilanzierung. Nach dem Sprachkurs wird das erworbene Wissen überprüft und in der "Attestation ministérielle de compétences linguistiques" attestiert. Angestrebt wird das Sprachniveau des "Diplôme initial de langue française" (DILF), das dem Niveau A 1 des europäischen Referenzrahmens entspricht. Mit der Abschlussberatung bei der ANAEM erfolgt die "Übergabe" an die Regeldienste: Arbeitsamt, Sozialdienste, Präfektur (als zuständige Ausländerbehörde, die den Verlauf der Integrationsvereinbarung weiter betreut), Bildungsträger.

Das öffentlich geförderte Sprachkurs- und Beratungsangebot richtet sich überwiegend an die geringer qualifizierten und einkommensschwachen Zuwanderergruppen, bei denen besondere Integrationsprobleme vermutet werden. Es erhebt deshalb auch nicht den Anspruch, den Bedarf bei allen Migranten abzudecken. Mit dieser Prioritätensetzung hängt es auch zusammen, dass Unionsbürger grundsätzlich von der Teilnahme ausgeschlossen sind. In Lothringen stammen zwei der drei größten Migrantengruppen allerdings aus der Europäischen Union: Italiener und … Deutsche. Rund 18.000 leben in der Grenzregion. In den letzten Jahren häufen sich übrigens die Klagen der örtlichen Bürgermeister: Die deutschen Neubürger blieben vielfach unter sich, schickten ihre Kinder in deutsche Schulen und würden kaum Französisch lernen - klassische Integrationsprobleme eben. 

Olga jedenfalls scheint auf dem richtigen Weg zu sein. Wer ohne größere Mühe Formulare in einer fremden Sprache ausfüllen kann und sich in einer authentischen Kommunikationssituation sicher zurechtfindet, dem haben sich schon entscheidende Türen in ein eigenständiges Leben in der neuen Heimat geöffnet.


Autorin: Veronika Kabis

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Sprachförderung im Vergleich

 

Die öffentlichen Sprachförderprogramme für Zuwanderer in den Staaten der Europäischen Union nähern sich einander unverkennbar an, wie der Vergleich zwischen Deutschland und Frankreich beispielhaft zeigt: 600 Stunden Sprachunterricht in Deutschland, 500 in Frankreich; Orientierungskurse hier, Gesellschaftskunde und Orientierungstag dort. Deutliche Unterschiede zeigen sich jedoch beim angestrebten Sprachniveau: Während die Kursteilnehmer in Deutschland nach dem Kurs das Niveau B 1 erreicht haben sollen, wird in Frankreich derzeit nur A 1 erwartet. Dort wird außerdem zu zwei Zeitpunkten während des Spracherwerbs das erreichte Sprachniveau überprüft und bescheinigt. Vergleichbare Schwierigkeiten haben beide Staaten wiederum bei der Durchführung von Kursen in ländlichen Regionen: Hier wie dort ist ein ausreichendes und differenziertes Angebot nur mit Mühe zu gewährleisten.

Die Organisation und Finanzierung von Migrationserstberatung und Integrationskursen sind in Deutschland beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gebündelt, während sich in Frankreich zwei Behörden diese Aufgaben teilen: Die ANAEM ist direkte Anlaufstelle für Neuzuwanderer, schließt mit ihnen den Integrationsvertrag ab und vermittelt individuell an geeignete Beratungsstellen; der FASILD wiederum ist für die Organisation der Kurse zuständig. Er hat allerdings noch eine weitere wichtige Aufgabe: die Bekämpfung von Diskriminierung. Damit ist auch ein zentraler Unterschied zu Deutschland benannt: Integrationspolitik ist in Frankreich untrennbar mit Antidiskriminierungspolitik verbunden. 

In der Tat hängen die Probleme, wie sie sich im vergangenen Herbst in Frankreich manifestiert haben, kaum mit Sprachdefiziten bei Migranten zusammen, sondern weisen auf komplexere soziale Ausgrenzungsprozesse hin. Eine erste Reaktion des Gesetzgebers ist deshalb auch der Entwurf eines "Gesetzes für die Chancengleichheit", das kurz vor der Verabschiedung steht. Deutschland hat möglicherweise ein effizienteres Sprachförderprogramm als Frankreich aufgelegt - von Frankreich lernen könnte jedoch heißen, rechtzeitig zu erkennen, dass Sprachförderung nicht alles ist, wenn es um die Zukunft unserer europäischen Einwanderungsgesellschaften geht, sondern dass die Bekämpfung von Diskriminierung in zentralen Bereichen wie Bildung, Arbeit und Wohnen mindestens genauso wichtig ist.(vk)

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Paris reagiert auf Banlieue-Unruhen

 

Paris. Die französische Regierung hat am 11. Januar 2006 einen Gesetzentwurf gebilligt, mit dem nach den Banlieue-Unruhen die Chancengleichheit für die Bewohner der Vorstädte gestärkt werden soll. Der 28 Artikel umfassende Gesetzentwurf sieht unter anderem die Schaffung eines freiwilligen Zivildienstes, einer Nationalen Agentur für soziale Kohäsion sowie eines "Vertrages der elterlichen Verantwortung" vor, der mit Eltern schwieriger Heranwachsender geschlossen werden soll. Der Vertrag beinhaltet, dass Eltern mit der Aussetzung der Familienbeihilfen und des Kindergeldes bestraft werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. In dem Gesetz wird auch die Ausweitung der durch geringere Sozialabgaben und steuerliche Lasten gekennzeichneten "Freizonen" in den Vorstädten vorgeschrieben. Mit ihnen sollen Firmengründungen in sozial benachteiligten Wohngebieten gefördert werden. Insgesamt 15 neue "Freizonen" sollen in Gebieten gegründet werden, in denen die Jugendarbeitslosigkeit meist über 40 % der Schulabgänger betrifft. Zugleich wird das Alter für das Erlernen eines Lehrberufes auf 15 Jahre gesenkt. Über die Respektierung der Chancengleichheit sollen künftig eigens ernannte Präfekten wachen. Die Hohe Behörde zum Kampf gegen Diskriminierungen erhält dagegen keine Sanktionierungskompetenz. (esf)

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700.000 Zuwanderer in Spanien im Jahre 2004

 

Saarbrücken/Madrid. Die Daten der spanischen Einwohnermeldeämter vom ersten Januar 2005, die das Nationale Statistikinstitut (INE) in Madrid Mitte Januar vorgelegt hat, zeigen eine Zunahme des Anteils der ausländischen Bevölkerung. Von den rund 44,12 Millionen Bewohnern, die am ersten Dezember 2005 ihren Wohnsitz in Spanien gemeldet hatten, hatten über 3,73 Millionen keinen spanischen Pass (8,5%). Bereits seit 1999 stieg die Zahl der gemeldeten Nicht-Spanier kontinuierlich an, um 2004 ihren Höchststand zu erreichen: Im Jahr 2004 ließen sich 696.284 Einwanderer bei den spanischen Einwohnermeldeämtern registrieren. In Spanien haben sie damit - auch ohne offizielle Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung - das Recht auf Leistungen des staatlichen Gesundheitswesens, die Kinder auf Zugang zu öffentlichen Schulen. Die offiziellen Zahlen belegen: 780.000 der 3,7 Millionen gemeldeten ausländischen Einwohner sind EU-Bürger, 1,3 Millionen stammen aus Nicht-EU-Ländern. Nach Meinung verschiedener Experten kann man davon ausgehen, dass Anfang 2005 etwa 1,6 Millionen Menschen "illegal" in Spanien wohnten. Die kurz danach, vom 7. Februar bis 7. Mai 2005, von der spanischen Regierung durchgeführte Legalisierungskampagne führte zu 690.677 Einbürgerungsanträgen. Gemäß der spanischen Einwandererbehörde wurden 88,7% der Anträge positiv beschieden, so dass im September vergangenen Jahres 2,6 Millionen Ausländer über eine Aufenthaltserlaubnis verfügten, darunter 1,8 Millionen nicht EU-Bürger.

Die größten ausländischen Bevölkerungsgruppen stellen die Marokkaner mit mehr als einer halben Million (13,7%) und die Ekuadorianer (13,3%), gefolgt von Rumänen (8,5%) und Kolumbianern (7,3%). Mit fast 230.000 bzw. 6,1% stehen die Briten an der Spitze der EU-Einwanderer, vor den Deutschen mit knapp 135.000 (3,6%). Einen besonderen Rekord stellt die Stadt Rojales in der touristisch stark frequentierten Provinz Alicante auf: Von den 13.807 Einwohnern waren im Januar 2005 über 9000, das heißt 65,25% Ausländer, über die Hälfte davon (51,5%) EU-Bürger. Unter den Regionen Spaniens weisen die Balearen mit 15,9% den größten nicht-spanischen Bevölkerungsanteil auf, gefolgt von Madrid (13,1%), Valencia (12,4%), Murcia (12,4%) und Katalonien (11,4%). Diese Regionen sind es auch, die das stärkste Bevölkerungswachstum aufweisen. (skc)

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Weniger irreguläre Einwanderer nach Spanien

 

Madrid. Die Zahl irregulärer Einwanderer aus Afrika nach Spanien ist nach Angaben der spanischen Staatssekretärin für Einwanderung 2005 um etwa ein Viertel gesunken. Nach den Anfang Januar 2006 in Madrid vorgelegten Zahlen sank die Zahl der "Menschenhändlerboote" von 740 auf 567 und die der Festgenommenen von über 15.000 auf knapp 12.000, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z. vom 7. Januar 2006). Die Zahl der Festnahmen hatte 2003 mit fast 20.000 ihren bisherigen Höhepunkt erreicht. Die Staatssekretärin nannte die bessere Überwachung der spanischen Südgrenzen und die ebenfalls bessere Zusammenarbeit mit Marokko als wichtigste Faktoren. (esf)

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Burka-Verbot in den Niederlanden

 

Frankfurt. Das niederländische Abgeordnetenhaus hat am 21. Dezember 2005 überraschend einen Antrag eines Abgeordneten angenommen, der das Tragen der Burka in der Öffentlichkeit verbietet, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z. vom 22.12.05). Die vor allem in Afghanistan getragene Burka verhüllt Frauen vollständig von Kopf bis Fuß, auch die Augen sind hinter einem engmaschigen Stoffgitter verborgen. Noch im Sommer 2005 hatte die zuständige Ministerin für Ausländerangelegenheiten, Rita Verdonk, die Auffassung vertreten, ein Burka-Verbot könne die verfassungsgemäßen Grundrechte der Bürger verletzen. Sie wollte im Januar ein Rechtsgutachten dazu vorlegen. (esf)

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Niederlande führt Tests ein

 

Amsterdam/Berlin. Seit dem 16. März 2006 müssen alle Personen, die in die Niederlande einwandern wollen, vorher in ihrem Heimatland einen Sprach- und Kulturtest ablegen. Nur wer den Test besteht, darf in das Königreich auswandern. Das Projekt geht auf einen Vorschlag von Integrationsministerin Rita Verdonk zurück. -Zuwanderungswillige können diesen Test in den niederländischen Botschaften in 138 Ländern ablegen. Es werden sowohl Sprachkenntnisse als auch Wissen über die niederländische Gesellschaft überprüft. Der Kandidat muss zum Beispiel wissen, wer Wilhelm von Oranien war. Es geht auch um Fragen wie: "Wird Tee mit kaltem oder warmem Wasser zubereitet?" oder: "Wie lange dauert eine Zugfahrt von Amsterdam nach Enschede?" - berichtet die tageszeitung (taz vom 17.03.06). Die Teilnahme an dem Test kostet 350 Euro. Dieser war bis zuletzt umstritten. Insbesondere wurde befürchtet, dass die Technik - benutzt wird ein Sprachcomputer - noch nicht ausgereift sei. Die niederländische Mitte-rechts-Koalition hat in den vergangenen Monaten zahlreiche Gesetze auf den Weg gebracht, die Einwanderung erschweren und die "niederländischen Werte" zu einer Leitkultur machen sollen. So forderte Ministerin Verdonk zum Beispiel, dass auf Schulhöfen nur noch Niederländisch gesprochen wird. Imame sollen in Zukunft überhaupt kein Einreiserecht mehr bekommen. Sprachkurse im Land sind für Einwanderer schon seit den späten Neunzigerjahren verpflichtend. (esf)

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