Integration in Deutschland 4/2006, 22.Jg., 15. Dezember 2006

INTEGRATION

*) Diese Beiträge wurden im Druck-Exemplar nicht veröffentlicht!


Sprachförderung im Fokus

Aktuelles aus dem bundesweiten Integrationsprogramm

Die Gestaltung des Zusammenlebens von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund ist eine zentrale Aufgabe für Staat und Gesellschaft. Um die Integration von Migrantinnen und Migranten zu unterstützen, gibt es in Deutschland eine Vielfalt an Integrationsmaßnahmen von Anbietern in öffentlicher oder privater Trägerschaft. Diese Vielfalt hat sich bewährt und ist wichtig, denn sie wird unterschiedlichen Bedürfnissen im Integrationsprozess gerecht. Jedoch gehen damit häufig auch eine Zersplitterung der Zuständigkeiten und ungenutzte Synergiepotenziale einher.


Sprachkurs in Saarbrücken

Angebote systematisieren

Voraussetzung für eine effektive und bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Integrationsförderung ist eine Systematisierung und Strukturierung der bereits vorhandenen Angebote. Das Zuwanderungsgesetz, das zum 1.1.2005 in Kraft getreten ist, hat deshalb mit dem bundesweiten Integrationsprogramm (§ 45 Aufenthaltsgesetz) ein Instrument zur Steuerung und Koordinierung der Integrationsförderung eingerichtet. Das Programm soll die bestehenden Integrationsangebote von Bund, Ländern, Kommunen und privaten Trägern feststellen und Empfehlungen zu ihrer Weiterentwicklung vorlegen.

Erstmals wird auf diese Weise in Deutschland ein kontinuierlicher Prozess der bedarfs- und zielorientierten Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Integrationsförderung initiiert. Das Integrationsprogramm lebt dabei von der Zusammenarbeit und dem Engagement der Beteiligten. Gemeinsam sollen sie praxis- und lösungsorientiert einzelne Handlungsbedarfe identifizieren sowie Empfehlungen und Umsetzungsstrategien entwickeln. Im Mittelpunkt steht dabei die Absicht, die Integrationsaktivitäten auf staatlicher und nicht-staatlicher Ebene stärker zu koordinieren und gemeinsame Ziele zu entwickeln.

Sprachförderung als zentraler Baustein

Sprache ist die Grundlage für gegenseitiges Verstehen. Sie ist eine Schlüsselqualifikation für die Teilhabe an der Gesellschaft, die Voraussetzung für qualifizierte Schulabschlüsse ebenso wie für den Zugang zu Ausbildung und den Arbeitsmarkt und damit auch die Basis für ein eigenständiges Leben. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind somit zentraler Bestandteil der Integration – dies ist bei den handelnden Akteuren unumstritten.

Vor diesem Hintergrund legt das bundesweite Integrationsprogramm seinen ersten Schwerpunkt auf das Handlungsfeld Sprachförderung. Im gemeinsamen Dialog der zentralen Akteure sollen neue Wege der Zusammenarbeit mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Optimierung und Qualitätsentwicklung der Sprachförderung für Migrantinnen und Migranten und ihrer Verzahnung im Sinne einer umfassenden Integrationsförderung entwickelt werden.

Als Grundlage für diesen Arbeitsprozess hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Sommer 2006 eine Feststellung der Sprachförderangebote für Migrantinnen und Migranten in Deutschland durchgeführt. Zielsetzung dieser Untersuchung war die möglichst umfassende Dokumentation und Analyse der Sprachförderangebote von Bund und Ländern sowie ergänzend exemplarischer Sprachförderangebote von Kommunen und Kreisen sowie privaten Trägern. In den Blick genommen wurden dabei die Themenbereiche allgemeine Sprachförderung, Sprachförderung in Kindergarten und Vorschule, Sprachförderung in der Schule, berufsbezogene Sprachförderung sowie Sprachförderung in Vorbereitung auf die und in der Hochschule. Gemeinsamkeiten und Unterschiede, Bezugspunkte und Schnittmengen der Angebote der unterschiedlichen staatlichen und nichtstaatlichen Akteure, aber auch „weiße Flecken“ in der Sprachförderung sollten dabei identifiziert werden.

Sprachförderung – kein Selbstzweck

Angebote der Sprachförderung gehen vielfach weit über die reine Sprachvermittlung hinaus. Ihre weiterreichenden Ziele neben der Vermittlung allgemeinsprachlicher Kompetenzen sind insbesondere die Verbesserung der Bildungserfolge und Ausbildungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen, die Stärkung beruflicher Kompetenzen jugendlicher und erwachsener Migrantinnen und Migranten sowie die Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt und in das Gemeinwesen vor Ort. Viele der Angebote verbinden dabei Sprachförderung mit weiteren Elementen, etwa Lern- und Berufsorientierung bzw. -beratung, Betriebspraktika, Vermittlung sozialer oder interkultureller Kompetenzen, beratende Hilfestellung in Alltagssituationen, sozialpädagogische Betreuung oder Angebote zur Freizeitgestaltung. Sprachförderung, so eine der zentralen Erkenntnisse, steht somit an der Schnittstelle zwischen sprachlicher, beruflicher und gesellschaftlicher Integration - dies unterstreichen die Angebote von Bund, Ländern, Kommunen und Kreisen sowie privaten Trägern.

Wie geht es weiter?

Mehrere Themen wurden in den Dialogpro-zessen der letzten Monate von vielen Akteuren als besonders wichtig benannt: Sprachförderung in Kindergarten, Kindertagesstätte, Vorschule und Schule (1), Sprachförderung am Übergang von der Schule in die Berufsausbildung und berufsbezogene Sprachförderung (2), Sprachförderung in der / für die Hochschule (3) sowie Evaluation von Integrations- bzw. Sprachfördermaßnahmen (4). Zu diesen Themen wurden Facharbeitsgruppen eingerichtet, die unter Beteiligung der zentralen Akteure praxisnahe Handlungsempfehlungen und Umsetzungsstrategien entwickeln sollen. Die Umsetzung der Empfehlung erfolgt in der Zuständigkeit der jeweiligen Akteure. Eine Steuerungsgruppe begleitet die Entwicklung des bundesweiten Integrationsprogramms.

Nachhaltiger Dialogprozess

Das bundesweite Integrationsprogramm lebt von der Unterstützung möglichst vieler Akteure. Parallel zu den Facharbeitsgruppen werden weitere Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen, über die auf den Internetseiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge jeweils aktuell informiert wird. Auf diese Weise soll ein langfristiger Dialogprozess der unterschiedlichen Akteure initiiert und moderiert werden, der einen nachhaltigen Beitrag zur Qualitäts- und Weiterentwicklung der Integrationsförderung in Deutschland leistet.


Autorin: Katrin Hirseland, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Die Ergebnisse der Feststellung der Sprachförderangebote des Bundes, der Länder, der Kommunen/ Kreise und privaten Träger im Rahmen des bundesweiten Integrationsprogramms sind in drei Dokumentationen sowie einem gemeinsamen Analysebericht veröffentlicht. Diese Publikationen sowie weitere Informationen zum bundesweiten Integrationsprogramm sind unter www.bamf.de erhältlich. Fragen und Anregungen können an die Adresse integrationsprogramm@bamf.de gerichtet werden.

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Koordinieren, vernetzen, Potenziale nachhaltig nutzen

 

Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes hat das Bundesministerium des Innern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beauftragt, ein bundesweites Integrationsprogramm zu entwickeln. Damit wird die langjährige Forderung aufgegriffen, ein integrationspolitisches Gesamtkonzept zu schaffen, welches die zentralen Akteure der Integration beteiligen soll, um Synergiepotenziale zu nutzen. Ein Faltblatt "Das bundesweite Integrationsprogramm - koordinieren, vernetzen, Potenziale nachhaltig nutzen" gibt einen Überblick über die Handlungsfelder und zentralen Themen sowie die Arbeitsphasen der Entwicklung des Integrationsprogramms. Es steht als Download unter www.bamf.de - Publikationen - Themenbereich Integration zur Verfügung.

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"Deutsch ist das Tor zur Bildung"

 

Berlin. "Der schulische und spätere berufliche Erfolg von Kindern mit Migrationshintergrund hängt ganz entscheidend von guten Deutschkenntnissen ab. Deshalb müssen ungleiche Startbedingungen in der Sprachentwicklung der Kinder durch eine frühzeitige und intensive sprachliche Förderung ausgeglichen werden." Dies erklärten die Staatsministerin im Bundeskanzleramt und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Prof. Dr. Maria Böhmer, sowie der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Dr. Albert Schmid, am 19. Oktober 2006 anlässlich einer Fachtagung im Bundespresseamt.

Bei der Fachtagung "Gleiche Chancen für alle Möglichkeiten und Perspektiven der Sprachförderung in Kindergarten und Grundschule" diskutierten rund 160 Fachleute aus Wissenschaft, Verwaltung sowie Kindergarten und Schule, wie die Sprachförderung in Kindergarten und Grundschule weiter ausgebaut und entwickelt werden kann. Prof. Böhmer und Dr. Schmid betonten: "Das Beherrschen der deutschen Sprache ist für alle Kinder das Tor zur Bildung". Nach Auffassung von Böhmer müsse deshalb die gezielte Sprachförderung in den Mittelpunkt der frühkindlichen Bildung im Kindergarten rücken. Der Anteil der Kinder mit Sprachschwierigkeiten und schlechten Startchancen in der Schule sei in Deutschland beunruhigend hoch. Hinzu komme, dass Kinder mit Migrationshintergrund heute keine kleine Minderheit mehr seien, sondern bereits ein Fünftel, in den Großstädten sogar ein Drittel der Kinder und Jugendlichen bilden. Um für sie langfristig die gleichen Bildungschancen sicherstellen zu können, so die Integrationsbeauftragte, müsse ihre deutsche Sprachkompetenz früher und effektiver gefördert werden als bisher. Sprachstandtests und Sprachförderung seien fest im Kindergarten zu verankern. Dafür müssten die Erzieherinnen entsprechend aus- und fortgebildet werden.

Dr. Albert Schmid plädierte für einen ganzheitlichen Förderansatz, der das pädagogische Personal, die Eltern und alle weiteren Akteure mit einbeziehe und den Blick vor allem auf die Übergänge im Bildungsverlauf von Kindergarten zu Schule und Berufsausbildung richte. Im Rahmen der Entwicklung eines bundesweiten Integrationsprogramms habe das Bundesamt die bestehenden sprachlichen Integrationsangebote mit dem Ziel erfasst, die zahlreichen Fördermaßnahmen zu koordinieren, miteinander zu verzahnen und bedarfsgerecht zu optimieren. Sprache sei zentral, jedoch nicht der alleinige Baustein erfolgreicher Integration, erklärte Dr. Albert Schmid. Auch das Selbstbewusstsein, die soziale und interkulturelle Kompetenz müssten gestärkt, Werte vermittelt sowie Kreativität und Neugierde gefördert werden. Hierbei spiele die Zusammenarbeit mit den Eltern eine zentrale Rolle.

Für die Tagung konnten mehrere Experten verschiedener Universitäten, Fachschulen, Tageseinrichtungen für Kinder sowie Ministerien gewonnen werden. Sie stellten innovative Ansätze der Sprachförderung in Kindergarten und Grundschule vor und erörterten mit den Teilnehmern in Arbeitsgruppen, wie der gesteuerte und ungesteuerte Spracherwerb im Kindergarten ausgebaut und das pädagogische Personal entsprechend qualifiziert werden kann. Weitere Themen waren die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Grundschule und die Einbeziehung der Eltern in die pädagogische Arbeit.

Es wurde deutlich, dass der Bildungsauftrag der frühkindlichen Pädagogik verstärkt und einheitliche Standards für die Sprachförderung entwickelt werden sollten. Dafür ist eine intensivere interdisziplinäre Kooperation zwischen den verschiedenen Fachbereichen Deutsch als Fremd- und Zweitsprache, Erziehungswissenschaft und Pädagogik notwendig. Aus dem bei der Fachtagung identifizierten Handlungsbedarf sollen Handlungsempfehlungen entwickelt werden, die Eingang in den Nationalen Integrationsplan und das Integrationsprogramm finden sollen). (esf)

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Saarland zieht positive Bilanz des Integrations-
konzepts

 

Saarbrücken. Die Integration von Zuwanderern soll im Saarland künftig besser gefördert werden. Dazu hatte das saarländische Innenministerium im November 2005 ein Landesintegrationskonzept vorgelegt. Bei einer Veranstaltung von Ramesch - Forum für interkulturelle Begegnung e.V. zog die vor einem Jahr zur Integrationsbeauftragten ernannte Staatssekretärin im Innenministerium, Gaby Schäfer, Anfang Dezember 2006 eine positive Bilanz. Im ersten Jahr habe man wesentliche Schritte zum Aufbau eines landesweit tätigen Netzes von Integrations- und Migrationsfachdiensten unternommen. Das Konzept war als Ergebnis eines zweijährigen Prozesses vom Landtag verabschiedet worden. Es schreibt Ziele, Hilfen und Zuständigkeiten fest.

Nach 20 Jahren ohne entsprechende Leitlinien und geringem Stellenwert des Themas habe sich die Regierung entschlossen, Integration zu einer ausdrücklichen Aufgabe des Ministeriums zu machen und weiter zu entwickeln, betonen Vertreter des Innenministeriums. Das Konzept verknüpft rechtliche Regelungen, Vorsorgemaßnahmen und professionelle Hilfsangebote für alle Lebensbereiche. Es halte fest, dass sich die saarländische Gesellschaft zur Zuwanderung bekennt, gleichzeitig aber von den Zuwanderern verlangt, sich zu integrieren, heißt es seitens des Innenministeriums. Es trage dazu bei, im Saarland Entwicklungen wie die sozialen Unruhen in Frankreich zu verhindern. Das Konzept biete einen Überblick über die Zuständigkeiten und Projekte verschiedener Ministerien oder auch Vereine. Das biete für andere öffentliche und private Institutionen, die ebenfalls in Bereich der Integration arbeiten, mehr Transparenz. Insbesondere das Konzept zur frühkindlichen Sprachförderung habe bundesweite Aufmerksamkeit gefunden.

Auch der Hamburger Senat hat nun ein Integrationskonzept beschlossen, das bestehende Projekte besser verzahnen und neue Wege zu einem besseren Miteinander aufzeigen soll. Gemäß dem am 19. Dezember 2006 beschlossenen Konzept soll insbesondere auch das freiwillige Engagement von Einwanderern in Vereinen und in den Schulen gefördert werden. (esf)

Download unter: http://www.via-bund.de/
integrations-konzepte-landesebene/saarland/
IntegrationskonzeptSaarland.pdf
 

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Herbstkonferenz der Integrations-
beauftragten

 

Berlin. Am 25./26. Oktober 2006 fand in Berlin die Herbstkonferenz der Ausländer-, Integrations- und Migrationsbeauftragten der Länder (im Weiteren: Integrationsbeauftragte) statt. Schwerpunkte der Diskussion waren die Bewertung der integrationspolitischen Aktivitäten der Bundesregierung nach dem Integrationsgipfel und die geplante Bleiberechtsregelung. Wie der Integrationsbeauftragte von Berlin, Günter Piening, mitteilte, begrüßten die Integrationsbeauftragten den durch die Bundesregierung mit dem Integrationsgipfel angestoßenen Prozess, der in einen Nationalen Integrationsplan münden soll. Die Beauftragten fordern, dass die bisher unterschiedlichen integrationspolitischen Aktivitäten der Bundesregierung miteinander verzahnt werden. Hier seien einige Punkte besonders zu erwähnen: 1) Der parallel laufende Gesetzgebungsprozess zur Novellierung des Aufenthaltsgesetzes schaffe wichtige Rahmenbedingungen für die Integrationspolitik. Zu nennen seien hier insbesondere Fragen aufenthaltsrechtlicher Verfestigungen sowie des Zugangs zum Arbeitsmarkt. Eine Abstimmung der Arbeit der Arbeitsgruppen des Integrationsgipfels mit dem Gesetzgebungsverfahren müsse sichergestellt sein. 2) Befürwortet wurde ferner die parallele Erarbeitung von nationalem Integrationsplan und bundesweitem Integrationsprogramm durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach § 45 Aufenthaltsgesetz. 3) Schließlich unterstrichen die Beauftragten, dass es vor allem die Länder seien, die Integrationspolitik umzusetzen und zu finanzieren haben. Auch aus diesem Grund würden sie im Interesse effizienter Ressourcennutzung auf eine Verzahnung der einzelnen Prozesse dringen. Entsprechende Vorschläge zur besseren Abstimmung werde die Beauftragtenrunde der Integrationsbeauftragten des Bundes schriftlich mitteilen.

Zum Themenkomplex Ausbildung und Arbeitsmarkt begrüßten die Beauftragten, dass die Bundesregierung in dem mit dem Integrationsgipfel begonnenen Prozess einen Schwerpunkt auf Fragen der Bildung, Ausbildung und der Einmündung in den Arbeitsmarkt setze. Gleiche Chancen in Bildung, Ausbildung und auf dem Arbeitsmarkt würden den zentralen Anker für die Integration von Migrantinnen und Migranten bilden. Die Chancen, die in der Zuwanderung liegen, dürften nicht durch Benachteiligungen und Ausgrenzung verspielt werden, hieß es. In diesem Zusammenhang sei es entscheidend, dass der Übergang von der Schule in eine Ausbildung und in den Beruf gelinge. Also seien Investitionen in ein verbessertes Übergangsmanagement vordringlich. Dazu zähle zunächst die Zusammenarbeit von Schulen, Berufsschulen, Bundesagentur für Arbeit und Kammern. Hier seien in den letzten Jahren zum Teil ermutigende Erfahrungen mit innovativen Netzwerken gemacht worden, die es auszubauen und abzusichern gelte. Als Beispiele genannt wurden das in Hamburg entwickelte und mittlerweile von anderen Ländern übernommene Modell der Zusammenarbeit von Hauptschulen, Bundesagentur für Arbeit und Wirtschaft; die "Beruflichen Qualifizierungsnetzwerke für Migrantinnen und Migranten" (BQN) und das Netzwerk "Integration durch Qualifizierung" (IQ). Auch die in einigen Bundesländern geförderte Verbundausbildung schätzen die Ausländer-, Integrations- und Migrationsbeauftragten als ein weiter auszubauendes Modell ein. Angesichts der nicht ausreichend angebotenen betrieblichen Ausbildungsplätze seien zudem überbetriebliche Ausbildungsgänge in das Übergangsmanagement einzubeziehen. Die Absolventen solcher Ausbildungsgänge hätten in den letzten Jahren stets schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt als junge Menschen, die ihre Ausbildung in einem Betrieb machen konnten. Daher sei die Qualität der überbetrieblichen Ausbildungsgänge, die weiterhin erforderlich sein würden, zu evaluieren und zu verbessern. Die Integrationsbeauftragten unterstrichen, dass in solchen Ausbildungsgängen der Anteil von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund zwar überdurchschnittlich hoch sei, eine Verbesserung dieser Ausbildungsgänge aber allen Absolventen zugute kommen werde.

Hinsichtlich der Beschäftigungsförderung älterer Migranten kommt, nach Auffassung der Integrationsbeauftragten, Maßnahmen der betrieblichen Fort- und Weiterbildung vorrangige Bedeutung zu, in denen Migranten bislang durchgängig unterrepräsentiert sind. Die stärkere Beteiligung von Migranten in solchen Maßnahmen sei auch deshalb erforderlich, weil jene in Folge des Strukturwandels der Wirtschaft vom Wegfall gering qualifizierter Arbeitsplätze besonders betroffen seien. Zudem setzten sich die Beauftragten für eine verstärkte Verzahnung zwischen Integrationskursen und Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung ein. Sie forderten eine bessere Abstimmung und Nutzung der Möglichkeiten des Zuwanderungsgesetzes (Integrationskurse) mit dem Instrumentarium des SGB II und III, das die berufsbezogene Sprachförderung einschließe. Im Herkunftsland erworbene Qualifikationen seien unbürokratisch anzuerkennen. Die Ausländer-, Integrations- und Migrationsbeauftragten der Länder halten zusätzliche Anstrengungen für erforderlich, um Vorbehalten und Berührungsängsten bei Unternehmern und Personalverantwortlichen zu begegnen. Die Beauftragten fordern in diesem Zusammenhang insbesondere die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen zu verstärkten Anstrengungen zur interkulturellen Öffnung auf. Hierbei gehe es vorrangig um Beratungs- und Qualifizierungsangebote für Mitarbeiter/innen von Jobcentern und Arbeitsagenturen, damit sie die Zielgruppe der Migranten besser beraten und fördern können. In diesem Zusammenhang seien die Potenziale von Migranten zu verdeutlichen. Eine Voraussetzung für die Integration in den Arbeitsmarkt sei ein sicherer Aufenthaltsstatus, verbunden mit einer Beschäftigungserlaubnis. In diesem Zusammenhang begrüßte die Runde die Forderung des Vorstandsmitglieds der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, dass man bei der Zulassung von jahrelang geduldeten Migranten zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt "bis an die Grenze der Rechtsinterpretation" gehen solle.

Die Integrationsbeauftragten haben sich ferner mit der Situation sich schon lange in Deutschland aufhaltenden Geduldeten beschäftigt und folgenden Beschluss gefasst: "Die Ausländer-, Integrations- und Migrationsbeauftragten der Länder begrüßen das Vorhaben der Innenminister und -senatoren der Länder und des Bundes, bei der Konferenz Mitte November in Nürnberg eine aufenthaltsrechtliche Lösung für langjährig in Deutschland lebende Kinder und ihre Familienangehörige sowie Alleinstehende, die lediglich geduldet sind, zu beschließen." Die mit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes verbundene Hoffnung auf eine aufenthaltsrechtliche Klärung für diese Menschen habe sich nicht erfüllt, hieß es weiter. Die im Juli vorgelegte Evaluation des Zuwanderungsgesetzes habe dies bestätigt. Diese Evaluation geht auf die Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU- und SPD-Fraktion vom Herbst 2005 zurück, in der gleichzeitig eine Regelung für den Personenkreis angekündigt wurde. Von den schätzungsweise etwa 190.000 Personen mit Duldung leben etwa 100.000 schon seit mehr als sechs Jahren in Deutschland. Die Beauftragten erwarten, "dass eine Regelung gefunden werden muss, die einem großen Teil der Personengruppe einen gesicherten Aufenthaltstitel vermittelt. Der Aufenthaltstitel muss den vollwertigen Zugang zu Ausbildung, Studium, Arbeitsmarkt und Integrationsfördermaßnahmen sicherstellen." Angehörige bestimmter Herkunftsländer dürften nicht von der Anwendung der Regelung ausgeschlossen werden.

Wegen der regional unterschiedlichen Arbeitsmarktlage und der Nachrangigkeit des Zugangs zur Erwerbstätigkeit bei Geduldeten, sei für den Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes eine angemessene Frist einzuräumen. Hierbei sei es entscheidend, dass die Arbeitsaufnahme bundesweit und ohne Vorbedingungen ermöglicht werde. Die Regelung werde auch Ausschlussgründe enthalten. Die Beauftragten unterstützen die Vorschläge, wonach Straftaten, die nicht von Deutschen begangen werden können - wie das Verlassen des Geltungsbereichs der Duldung -, in der Regel ein Bleiberecht nicht ausschließen. Beim Ausschlussgrund der selbst verschuldeten Aufenthaltsdauer wird vorgeschlagen, dass bei Kindern, die ausschließlich in Deutschland die Schule besucht haben, im Interesse des Kindeswohls ein Bleiberecht möglich sein soll.


Autor: Ekkehart Schmidt-Fink, isoplan

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