Integration in Deutschland 4/2006, 22.Jg., 15. Dezember 2006

EUROPA

*) Diese Beiträge wurden im Druck-Exemplar nicht veröffentlicht!


„Dialog und Austausch intensivieren“

Peter Altmaier zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft

Am 1. Januar 2007 übernimmt Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft. Die Abstimmung der Migrations- und Integrationspolitik zwischen den EU-Staaten wird ein vorrangiges Thema sein. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Peter Altmaier, nahm dazu im AiD-Interview Stellung.

AiD: Welche Themen im Bereich der Migrations- und Integrationspolitik wird die Bundesregierung während der EU-Ratspräsidentschaft in den Vordergrund stellen?

Altmaier: Die Themen Migration und Integration werden zentrale Anliegen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft sein. Im Vordergrund steht die nachhaltige Integration von Zuwanderern aus Drittstaaten in die Gesellschaften der Mitgliedstaaten. Sie ist eine wichtige Bedingung für ein gutes und friedliches Zusammenleben in Europa. Wir werden uns für eine bessere Integration von Zuwanderern und einen Austausch der Mitgliedstaaten zu diesem Thema einsetzen und zu diesem Zweck im Mai eine Integrationskonferenz organisieren.

Zugleich wollen wir uns in unserer Ratspräsidentschaft darum kümmern, illegale Migration wirksamer als bisher zu bekämpfen, um die Sicherheit der Unionsbürger zu gewährleisten und den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaften zu sichern. Hierzu ist auch eine bessere Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern unverzichtbar.

Welche konkreten Ziele sollen bis Juni erreicht werden?

Im Rahmen der Integrationskonferenz wollen wir den Dialog und den Austausch bewährter Praktiken und Erfahrungen zwischen den Mitgliedstaaten fortsetzen und intensivieren. Ferner beabsichtigen wir, im Rahmen des interkulturellen Dialogs einen regelmäßigen Austausch der Mitgliedstaaten über Erfolge, Strategien und Probleme im Zusammenleben mit den Muslimen einzurichten. 

Wir wollen außerdem eine engere und effektivere Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten bei der Steuerung der Zuwanderung und der Bekämpfung der illegalen Migration erreichen. Dazu werden wir insbesondere die Arbeit am Visuminformationssystem (VIS) vorantreiben sowie die Rolle der Europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX stärken. Ferner werden wir uns für den Ausbau der gemeinsamen Rückübernahmepolitik und den Abschluss entsprechender Abkommen einsetzen.

Warum soll die Zuwanderungspolitik, d.h. die legale Zuwanderung, in nationaler Zuständigkeit bleiben und nicht auf EU-Ebene harmonisiert werden?

Da es keinen EU-einheitlichen Arbeitsmarkt und Arbeitskräftebedarf gibt, muss die Flexibilität der nationalen Regierungen zur Steuerung der Arbeitsmigration gewährleistet bleiben. Unter Beachtung dieses Grundsatzes ist Deutschland aber bereit, an gemeinsamen Maßnahmen auf europäischer Ebene zur Steuerung der legalen Migration aktiv mitzuwirken. 

In welchen Bereichen sehen Sie Notwendigkeiten und auch Möglichkeiten, eine gemeinsame europäische Integrationspolitik zu verwirklichen?

Die aktuelle Debatte über Zuwanderung und Integration ist geprägt von einem auf die Risiken und Probleme abstellenden Migrationsverständnis. Integration wird wahrgenommen als ein Instrument zur Bewältigung von Problemen. Wir wollen eine Abkehr von diesem defizitorientierten Ansatz. Künftige Zuwanderung muss sich stärker an der Integrationsfähigkeit und der Aufnahmefähigkeit unserer Gesellschaften orientieren. Integration muss als Instrument der Zuwanderungssteuerung verstanden und genutzt werden. Der Mehrwert der Integration sowohl für die Zuwanderer als auch für die aufnehmenden Gesellschaften muss besser herausgearbeitet werden, dazu gehört auch, Migrantinnen und Migranten die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen bzw. sie hierzu auch zu ermutigen.

Welche konkreten Vorteile versprechen Sie sich von dem neuen Visa-Infosystem?

Das im Jahre 2001 von deutscher Seite vorgeschlagene und inzwischen in Vorbereitung befindliche Visuminformationssystem (VIS) wird insbesondere folgende Verbesserungen mit sich bringen: Die gleichzeitige Visumbeantragung bei mehreren Mitgliedstaaten durch eine Person, das so genannte "Visa-Shopping", kann zukünftig verhindert werden. Zudem kann, insbesondere bei der Einreise in den Schengenraum, überprüft werden, ob das Visum auch tatsächlich der vorzeigenden Person ausgestellt wurde. Darüber hinaus kann bei Personen, die ihre Identität verschleiern, überprüft werden, ob sie zuvor ein Visum beantragt haben. Wenn dies der Fall ist, kann sofort ihre Identität festgestellt werden und sie können in ihr Heimatland zurückgeführt werden. Neben Auslandsvertretungen sowie Grenz- und Asylbehörden werden auch die Sicherheitsbehörden auf das VIS zugreifen können.


Die Fragen stellte Martin Zwick.

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Grenzschutz im Vordergrund

Deutsche EU-Ratspräsidentschaft

Für das erste Halbjahr 2007 übernimmt Deutschland die Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union. Die Herausforderungen sind groß: schwierige Themen stehen auf der Agenda. Uns interessiert, welche Punkte im Bereich Migration auf der Tagesordnung stehen werden.

Noch fehlt ein schlagkräftiges Motto, die Hauptthemen der EU-Ratspräsidentschaft vom 1. Januar bis 30. Juni 2007 hat die Bundesregierung Mitte November jedoch schon vorgestellt. Es dominieren Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik. In Stichworten sind dies: Fortführung der Arbeiten am EU-Verfassungsvertrag als "symbolisch wichtigster Aufgabe", der Bürokratieabbau, die Suche nach einer Statuslösung für den Kosovo, der Aufbau einer neuen Nachbarschaftspolitik mit Osteuropa - dabei vor allem die Neuverhandlung des EU-Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit Russland - sowie die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei.

Gerade im Nahen Osten will sich Berlin bemühen, im Namen der EU einen Beitrag zum Friedensprozess zu leisten, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer Rede am 8. November. Zudem fallen in die Zeit des deutschen Vorsitzes wichtige Gipfel mit den USA, Kanada, Japan und der schon erwähnte mit Russland. Ferner will sie sich in der Handelspolitik für einen Erfolg der DOHA-Runde einsetzen. Im März 2007 findet zudem in Berlin ein Sondergipfel zur Feier der Unterzeichnung der Römischen Verträge vor 50 Jahren statt. Die Bundesregierung ist hier an einer Verständigung über gemeinsame Werte interessiert. Weitere von der Bundeskanzlerin genannte wichtige Themen sind die Energiepolitik, der Klimawandel als gesamteuropäische Herausforderung und die Weiterentwicklung des Europäischen Sozialmodells.

Ferner bereiten die Fachabteilungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und des Bundesministeriums des Innern (BMI) seit dem Sommer einige Vorhaben im Bereich Migration vor. Bei der dritten Jahrestagung des Europäischen Migrationsnetzwerks in Nürnberg am 16./17. Oktober 2006 stellte Dr. Alexander Bollongino (BMI) die in Zusammenarbeit mit Portugal und Slowenien geplanten Aktivitäten vor. Ein Schwerpunkt des Programms bilde die "Stärkung des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts", um bei allen Initiativen und Maßnahmen im Bereich Asyl, Einwanderung und Grenzen "einen kohärenten Ansatz auf Grundlage des Haager Programms" zu verfolgen. Als Hauptthemen nannte Dr. Bollongino die illegale Migration, die Zuwanderung aus dem Osten sowie Risiken von durch Krisen ausgelösten Flüchtlingsbewegungen. Da die Sicherheit der Bürger im Vordergrund stehe, haben diese Punkte Auswirkungen auch auf den Bereich Migration. Hohe Priorität werde zunächst dem Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) beigemessen, das 2007 seinen Wirkbetrieb aufnehme und auch in den 2004 in die EU aufgenommenen Ländern zur Anwendung kommen soll. Auch soll die vollständige Anwendung des Schengen-Besitzstandes in den neuen Mitgliedstaaten unterstützt werden. Hier seien jedoch Verzögerungen zu erwarten. Mit Blick auf den Schutz der EU-Außengrenzen soll die Evaluierung der Grenzschutzagentur FRONTEX vorangetrieben werden.

In der Asyl- und Flüchtlingspolitik steht eine gründliche Evaluierung der ersten Phase der Harmonisierung der europäischen Asylpolitik auf dem Programm. Auch die Umsetzung der zweiten Phase des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems soll aufmerksam verfolgt werden. Besonderes Augenmerk wird ferner auf die Fortentwicklung von Dublin II gelegt. Auch die Reform des gemeinschaftlichen Visumrechts steht auf der Agenda. Unter anderem sollen die bisherigen Gemeinsamen Konsularischen Instruktionen durch einen Visa-Kodex ersetzt werden. In diesem Zusammenhang geht es auch um die Rückkehr-Kontrolle bei Visa, die Überprüfung der Länderliste zur Visumspflicht, eine stärkere konsularische Zusammenarbeit und grundsätzlich die Erfassung aller Ein- und Ausreisen. Ziel ist die Inbetriebnahme und ständige Evaluierung des Europäischen Visum-Informationssystems (VIS). Zudem soll die Nutzung biometrischer Merkmale bei Ausweisdokumenten harmonisiert werden, um mit Ländern außerhalb der EU zu gemeinsamen Standards zu gelangen.

Im Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik werde nach der ersten Stufe der Harmonisierung durch das zweite Dubliner Übereinkommen überprüft, ob sich die Bestimmungen bewährt haben. Zunächst werde das Eurodac-System evaluiert: der Vergleich von Fingerabdrücken von Asylbewerbern und illegalen Einwanderern zur Erleichterung der Anwendung von Dublin II. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte folge die zweite Stufe der Asylrechtsharmonisierung. Im Juni 2007 ist dazu ein Treffen der Generaldirektoren der Asylbehörden angesetzt. Es gehe dabei auch um die Entwicklung regionaler Schutzprogramme und die Öffnung des Eurodac-Systems. Dieses soll aus Sicherheitsgründen auch für Sicherheitsbehörden verfügbar gemacht werden.

Zu den weiteren Themen zähle der "Strategieplan legale Zuwanderung" der Kommission, wobei aus Sicht des BMI der Umfang der legalen Zuwanderung in der nationalen Zuständigkeit bleiben sollte. Auch eine Evaluation der Rückübernahmeabkommen ist vorgesehen sowie ein Vorschlag zu Mindestnormen im Bereich der Rückführung. Schließlich nannte Dr. Bollongino eine für den Mai 2007 in Potsdam geplante Ministerkonferenz zur Entwicklung von Grundsätzen in der Integrationspolitik.

Im Sinne eines "Gesamtansatzes Migration" werde man ferner an die Mitgliedsstaaten die Aufforderung richten, die Außen-, Wirtschafts- und Bildungspolitiken mit Migrationspolitiken zu verknüpfen. Es gehe darum, die Nachbarstaaten nicht nur als Transitländer ("böse Buben") zu sehen, sondern die Kooperation mit ihnen zu stärken.

Ab Januar 2007 werden auf den Internetseiten des BMI umfangreiche Informationen über das innenpolitische Arbeitsprogramm für die Ratspräsidentschaft zur Verfügung stehen: www.eu2007.bmi.bund.de 


Autor: Ekkehart Schmidt-Fink, isoplan

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Das Europäische Migrations-
netzwerk

 

In seinen Schlussfolgerungen hat der Europäische Rat von Laeken vom Dezember 2001 die EU-Kommission aufgefordert, ein System zum Austausch von Informationen über Migration und Asyl aufzubauen. Daraufhin wurde im Jahr 2002 das "Europäische Migrationsnetzwerk" (EMN) als Pilotprojekt eingerichtet. Seit 2004 wurden kontinuierlich in gut zwei Drittel aller EU-Staaten so genannte "nationale Kontaktpunkte" des EMN eingerichtet. Diese Funktion nimmt für Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wahr. Aufgabe der nationalen Kontaktpunkte ist es, eine systematische Basis für die Überwachung und Analyse des multidimensionalen Phänomens Migration und Asyl aufzubauen. Nach Ablauf von gut drei Jahren ist hier ein Netzwerk deutscher Behörden, Forschungseinrichtungen und NGOs aufgebaut worden, die sich mit Migrationsfragen befassen. Das EMN zielt darauf ab, die Verfügbarkeit und den Zugang zu objektiven, zuverlässigen und vergleichbaren Informationen hinsichtlich Wanderungsbewegungen und Asyl auf europäischem und nationalem Niveau zu verbessern und die Politik und Beschlussfassungsverfahren in der Europäischen Union zu unterstützen. Derzeit laufen Vorbereitungen, das EMN mit einem stabilen rechtlichen Fundament zu versehen. (esf)

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Transatlantisches Symposium zu Integration

 

Saarbrücken. Fragen der Einwanderung und Integration von Migranten stehen in den meisten europäischen Ländern wie in den USA hoch oben auf der Agenda. Die ASKO EUROPA-STIFTUNG, Saarbrücken, veranstaltete deshalb gemeinsam mit der Texas A&M University ein interdisziplinäres Symposium zum Thema "Immigration and (Citizen) Identity in the EU and the USA" (9.-11. Oktober 2006, Otzenhausen). Ziel war es, die verschiedenen Erfahrungen und Perspektiven auszutauschen und nach gemeinsamen Handlungsansätzen zu suchen. In drei Workshops diskutierten 16 europäische und amerikanische Wissenschaftler Fragen wie: Welches Selbstverständnis braucht ein Einwanderungsland? Wie kann und sollte Integration erfolgreich gefördert werden? Fazit der Debatten: Neben Demokratieerziehung und Bildung, Arbeitsmarktintegration und Bekämpfung von Diskriminierung ist entscheidend, dass sich Migranten als Teil der Aufnahmegesellschaft fühlen und aktiv an gesellschaftlichen und politischen Entscheidungen mitwirken können. In diesem Sinne sollten Integrationsstrategien und -maßnahmen nicht nur für, sondern gemeinsam mit der jeweiligen Zielgruppe erarbeitet werden. In der EU sei ist es sinnvoll, die unterschiedlichen Gesetze zum Staatsangehörigkeitserwerb zu harmonisieren und die Unionsbürgerschaft neu zu konzipieren. Die Ergebnisse der Tagung wurden in einer Diskussionsrunde mit Staatssekretär Peter Altmaier und Ikbal Berber, Ramesch e.V., der Öffentlichkeit präsentiert. Eine Publikation zur Tagung erscheint im Frühjahr 2007.

Kontakt: ASKO EUROPA-STIFTUNG, www.asko-europa-stiftung.de, s.talmon@asko-europa-stiftung.de 


Autorin: Susanne Talmon, ASKO

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London bekämpft Illegale mit Ausweisen

 

London/Rom. Großbritannien führt ab 2008 für Ausländer Identifikationsausweise mit biometrischen Daten ein, um die illegale Einwanderung zu bekämpfen, so ein Bericht der Zeitung Africa nouvelles vom November 2006. Die Ausweise sollen - in ähnlicher Weise wie die in Deutschland gebräuchlichen Sozialversicherungskarten - insbesondere Angaben zur Arbeitserlaubnis enthalten. Auch ein "National Identity Scheme", ein digitales Identifikationssystem, soll eingeführt werden, erklärte Innenminister Liam Byrne im Oktober 2006. Die Maßnahmen sollen es irregulären Zuwanderern erschweren, selbst alltägliche Angelegenheiten unbemerkt oder mit falscher Identität zu erledigen. Die Kosten werden auf über 5 Milliarden britische Pfund geschätzt. (esf)

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Infosystem gegen Irreguläre Migration

 

Brüssel. Die europäischen Innen- und Justizminister haben sich im Oktober 2006 über die Einrichtung eines Systems geeinigt, mit dem der zwischenstaatliche Informationsfluss über geplante Regularisierungsmaßnahmen zugunsten von Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus verbessert und letztlich die irreguläre Einwanderung abgeschreckt werden soll. Eingeführt werden soll ein gegenseitiger Informationsmechanismus, der es den EU-Mitgliedsstaaten erlaubt, Behörden anderer Länder über geplante Maßnahmen im Bereich der Asylpolitik und Projekten zur Regularisierung rechtzeitig - noch vor einer öffentlichen Verkündigung - in Kenntnis zu setzen, insbesondere wenn Auswirkungen auf andere Länder zu erwarten sind. Das System soll nach Aussagen des EU-Kommissars für Justiz und Innere Angelegenheiten das Vertrauen zwischen den 25 Mitgliedsstaaten erhöhen und durch Informationsaustausch gemeinsamen Interessen dienen. Hintergrund dieser Maßnahme ist der massive Zustrom irregulärer Zuwanderer nach Spanien in der Folge der groß angelegten Regularisierung des vergangenen Jahres. Nach Angaben der spanischen Regierung sind seit Anfang 2006 über 24.000 irreguläre Einwanderer an spanischen Küsten registriert worden, somit fünf Mal so viele wie 2005. Andere EU-Länder befürchten, dass ein Teil der Personen mit legalisiertem Aufenthaltsstatus weiter wandern könnten. (esf)

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Deutsche Minderheit in Ungarn

 

Berlin/ Budapest. Der Aussiedlerbeauftragte der Bundesregierung, der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Christoph Bergner, hat eine positive Bilanz seiner Ungarnreise vom 16. bis 17. November 2006 gezogen. In Budapest führte er Gespräche mit Vertretern der deutschen Minderheit und der ungarischen Regierung, bei denen es in erster Linie um die Situation der deutschen Minderheit in Ungarn ging. Im Vordergrund stand die weitere Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der finanziellen Absicherung der kulturellen Autonomie der Ungarndeutschen durch den ungarischen Staat, insbesondere mit Hinblick auf die Institutionen in Trägerschaft der Landesselbstverwaltung der Ungarndeutschen. Mit dem EU-Beitritt haben sich, so Dr. Bergner in einer Bilanz, die Rahmenbedingungen für die deutsche Minderheit weiter verbessert: "Bei meinen Gesprächen mit Vertretern der ungarischen Regierung habe ich die Leistungen der Titularnation Ungarn gegenüber der deutschen Minderheit gewürdigt, die trotz schwieriger Haushaltssituation des Landes beispielhaft sind und habe dafür geworben, bei der Förderung der Ungarndeutschen und ihrer Institutionen den eingeschlagenen Weg fortzusetzen." Die Ungarndeutschen haben sich, so der Aussiedlerbeauftragte weiter, "durch ihr verantwortliches Einbringen in das ungarische Minderheiten-Selbstverwaltungsmodell große Anerkennung erworben und demonstrieren damit zugleich die friedenssichernde Funktion einer auf aktive gesellschaftliche Teilhabe und partnerschaftlichen Dialog ausgerichteten Minderheitenpolitik im gemeinsamen Haus Europa." (esf)

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50 Jahre Europäischer Sozialfonds

 

Berlin. Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Unterstützung junger und älterer Arbeitnehmer und Arbeitsuchender. Im kommenden Jahr wird er 50 Jahre alt. Bereits in den Artikeln 123ff. der Römischen Verträge von 1957 wurden die Regeln für den Fonds erstmals niedergelegt. Damit gehört er zur Grundausstattung dessen, was die Gründungsväter der Gemeinschaft für diesen in der Geschichte beispiellosen Prozess des Zusammenwirkens und -wachsens der Staaten Europas mit auf den Weg gaben.

Der ESF fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit, zur Erweiterung des Ausbildungsangebots und für eine verbesserte Funktionsweise des Arbeitsmarktes. In Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verfolgt der ESF folgende Ziele: hohes Beschäftigungsniveau, Gleichberechtigung von Männern und Frauen, nachhaltige Entwicklung sowie wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt. Der Fonds stellt finanzielle Mittel bereit, um die europäische Beschäftigungsstrategie in konkrete Aktionen umzusetzen und die beschäftigungspolitischen Maßnahmen der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten zu koordinieren.

50 Jahre lang hat der ESF mittlerweile in Menschen investiert. Er brachte dabei europäische Unterstützung am unmittelbarsten zu den Bürgern der Gemeinschaft. Soziale Kohäsion wurde für viele direkt erfahrbar und der Vorteil europäischer Integration spürbar.

Der ESF hat seit seinem Bestehen:

  • vielen Millionen Menschen in allen Mitgliedstaaten, meistens Arbeitslosen, Unterbeschäftigten und benachteiligten Personengruppen wie Behinderte und Migranten, neue berufliche Perspektiven eröffnet oder schlicht "Arbeit" vermittelt;

  • in manchen Staaten und Regionen Europas erst den Aufbau eines wirksamen Systems der beruflichen Bildung ermöglicht;

  • zahllose innovative Ansätze verwirklicht und positiven Einfluß auf nationale und regionale Initiativen der beruflichen Bildung und Beschäftigung genommen.

Der Schwerpunkt des ESF hat sich in der Zeit seit 1957 freilich verlagert: Von einem vornehmlich ausbildungsbezogenen Programm entwickelte sich der Fonds zu einem Instrumentarium mit einem breiten Spektrum von Maßnahmen. Auch seine Mittelausstattung weist in den 5 Dekaden eine beachtliche Entwicklung auf: Standen für die Tätigkeit des ESF im Zeitraum 1961-1972 europaweit ungefähr 420 Mio. Rechnungseinheiten zur Verfügung, so hat der ESF in der Förderperiode 2000-2006 ein Ausgabenbudget von 62,5 Milliarden Euro. In der neuen Förderperiode 2007-2013 sind europaweit für alle Strukturfonds 347, 4 Milliarden Euro vorgesehen, wovon rund 9,5 Milliarden Euro Aktivitäten des ESF in Deutschland zu Gute kommen sollen.

Aus Anlass des fünfzigjährigen Bestehens des ESF wird im Rahmen der kommenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft am 28./29. Juni 2007 eine Konferenz in Potsdam stattfinden. Unter dem Titel "50 Jahre ESF - Investitionen in Menschen - Rückblick und Ausblick" soll einerseits in einer Rückschau Wissenswertes zur Geschichte des ESF vermitteln. Zum Anderen soll dieses europäische Förderinstrument, das der Umsetzung des Lissabon Prozesses und der Europäischen Beschäftigungsstrategie dient, in einem Ausblick auf die neue Förderperiode 2007-2013 emotional positiv besetzt werden. Eine Kombination von Gastvortrag und anschließender Podiumsdiskussion unter Einbeziehung des Plenums am 1.Konferenztag und von drei Workshops zu den Themen "Ältere Arbeitnehmer", "Lebenslanges Lernen" und "Transnationalität/Innovation" am 2. Konferenztag ist eine geeignete Plattform hierfür. Für die Eröffnung der Workshops sind kurze Impulsreferate durch Regierungsvertreter aus Polen, Frankreich und Portugal vorgesehen.


Autor: Jürgen Thomas, Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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