Integration in Deutschland 2/2004, 20.Jg., 30. Juni 2004

NOTIZEN

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Prioritätenliste für eine bessere Welt

Kopenhagen. Man stelle sich vor, 50 Milliarden Dollar fielen vom Himmel. Wie kann aus dieser zwar hohen, aber doch endlichen Summe der größte Nutzen für die Menschheit herausgeholt werden? Die Experten des „Copenhagen Consensus", den der dänische Statistiker Bjørn Lomborg im Jahr 2002 angestoßen hat, sind im Juni 2004 zu einer Antwort gelangt: Wenn zusätzliche Mittel in den Kampf gegen Aids flössen, erreichten sie die höchste Wirksamkeit für das Wohl der Menschheit. Der Aufwand wäre immens, der Nutzen aber fast vierzigmal so groß. Danach folgt auf der Rangliste die Bereitstellung von Lebensmittelzusätzen zur Vermeidung von Krankheiten, die durch Mangel an Eisen, Zink, Jod und Vitamin A ausgelöst werden. An dritter Stelle kommt die weitere Liberalisierung des Welthandels, vorzugsweise auf multilateraler Ebene statt nur durch Ausdehnung regionaler Handelsblöcke: „Die Kosten werden sehr niedrig sein. Die Erträge werden extrem hoch sein - bis zu 2400 Milliarden Dollar im Jahr", heißt es in einer Mitteilung. Auf Platz 10 der Liste erscheint die Senkung der Migrationshürden für qualifizierte Arbeitskräfte. Auf Rang 14 der insgesamt 17 Punkte umfassenden Prioritätenliste folgen Gastarbeiterprogramme für niedrig qualifizierte Arbeitskräfte. (esf)

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Integrations-
beauftragte fordern weitere Schritte zur Integration

Berlin. Am 19. Mai 2004 endete in Berlin die diesjährige Bundeskonferenz der Integrationsbeauftragten von Bund, Ländern und Gemeinden. Unter dem Vorsitz der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Marieluise Beck, diskutierten 140 Teilnehmer/innen zwei Tage lang aktuelle Fragen der Ausländer-, Flüchtlings- und Integrationspolitik. Schwerpunkt der Tagung bildete das Thema „Europäische Perspektiven im Einwanderungsland Deutschland“. Beck betonte: „In einer zusammenwachsenden und sich durch die Erweiterung vergrößernden Europäischen Union kann sich Einwanderungs- und Asylpolitik nicht mehr allein national orientieren.“ Die Bundeskonferenz begrüßte den von der EU-Kommission eingeschlagenen Weg, im Bereich der Einwanderungs- und Asylpolitik einen hohen menschenrechtlichen Standard zu wahren und eine zügige und umfassende Integration zu befördern. Das von den Mitgliedstaaten nunmehr beschlossene europäische Recht würde Standards dauerhaft absichern, oft jedoch lediglich Mindestnormen formulieren.

Die Beauftragten forderten die Bundesregierung auf, für eine fristgerechte Umsetzung dieser Richtlinien in nationales Recht Sorge zu tragen, aber nicht dabei stehen zu blieben. So gelte es etwa beim Kindernachzug, bei der Aufenthaltsverfestigung, beim Arbeitsmarktzugang für Personen mit humanitärem oder ungesichertem Aufenthaltsrecht, beim Ausbildungszugang für geduldete Jugendliche oder bei der Anerkennung von nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung zu Verbesserungen zu kommen. Die Bundeskonferenz wies daraufhin, dass mit der Umsetzung der europäischen Richtlinien schon jetzt unabhängig vom Ausgang der Debatte um das Zuwanderungsgesetz weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf absehbar ist.

Die Bundeskonferenz äußerte sich besorgt, dass in der aktuellen Debatte die eigentlichen Anliegen des Zuwanderungsgesetzes in den Hintergrund gedrängt würden. So wichtig Terrorbekämpfung auch sei, dürfe die Debatte keine negativen Folgen für das Zusammenleben von Ausländern und Deutschen haben. Die Politik müsse dem Eindruck entgegentreten, dass die Anwesenheit von Ausländern ein Sicherheitsproblem bedeute. Vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz sprachen sich die Beauftragten für ein verbindliches und rechtlich abgesichertes Integrationsangebot für Neuzuwanderer aus und formulierten Mindestanforderungen an eine Integrations- und Sprachförderung: Der Grundsatz des „Förderns und Forderns" verlange eine klare und transparente Formulierung von Rechten und Pflichten und keine einseitigen sanktionsbewehrten Integrationsverpflichtungen für Zuwanderer. Es sei sicherzustellen, dass rechtliche Integration und Aufenthaltsverfestigung nicht durch gesetzliche Hürden in Frage gestellt werden. Die Bundeskonferenz sieht in diesem Zusammenhang mit Sorge die von einigen Bundesländern vorgenommenen Kürzungen bzw. Streichungen der Finanzmittel im Bereich der Ausländersozialberatung. Dadurch seien schon jetzt bewährte Beratungsstrukturen zur Förderung der Integration weg gebrochen.

Mit großer Mehrheit plädierten die Ausländerbeauftragten für einen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung und bedauerten, dass das seit langem geforderte Antidiskriminierungsgesetz, zu dem die Bundesrepublik auch aufgrund von EU-Richtlinien verpflichtet ist, immer noch nicht verabschiedet sei. Im Rahmen eines umfassenden Antidiskriminierungskonzeptes müsse ferner das gesamte deutsche Recht einer Normbereinigung unterzogen werden. Staatliche Ungleichbehandlungen von Deutschen und Ausländern seien oft sachlich nicht mehr gerechtfertigt und sollten daher aufgehoben werden. Dies gelte z. B. für das Berufszulassungsrecht in den Heilberufen und für die Förderung von Bildung und Ausbildung im Bundesausbildungsförderungsgesetz und im Arbeitsförderungsrecht.

Im Hinblick auf langjährig Geduldete forderte die Bundeskonferenz die Beteiligten am Vermittlungsverfahren zum Zuwanderungsgesetz auf, eine umfassende Abschlussregelung für Menschen mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus im Gesetz zu verankern. Mit dem Zuwanderungsgesetz sollte eine Zäsur im Umgang mit Kettenduldungen vollzogen werden. Eine vernünftige Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Personen würde auch den häufig beachtlichen Integrationsleistungen der Betroffenen gerecht werden. Die Bundeskonferenz sieht mit Sorge, dass das Zuwanderungsgesetz bei der Beseitigung von Kettenduldungen auf halbem Wege stehen bleibt.

Die Bundeskonferenz zog ferner ein positives Resümee über die seit 2001 von der Bundesregierung geförderten Programme gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Mit den Programmen XENOS, CIVITAS und ENTIMON sei es gelungen, bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen, zivilgesellschaftliche Akteure einzubinden und deren Kompetenzen und Infrastruktur zu nutzen. Da die Förderung der Bundesprogramme degressiv angelegt und die zur Verfügung stehenden Mittel bereits seit 2003 reduziert würden, forderte die Bundeskonferenz, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die erfolgreichen und für die Kommunen und Länder unverzichtbaren Projekte fortgesetzt werden können. Die zu diesen Themen verabschiedeten Resolutionen sind im Internet unter www.integrationsbeauftragte.de (Aktuelles) abrufbar. (esf)

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Präventionstag

Stuttgart. Mit welchen Rezepten lassen sich Gewalt und Kriminalität besser verhindern? Diese Frage stand am 17./18. Mai 2004 im Mittelpunkt des neunten Deutschen Präventionstages in Stuttgart. Zwei Tage lang diskutierten Wissenschaftler/innen und Expert/innen aus Behörden und Polizei in 32 Vorträgen und 18 Workshops über Wege zur Prävention von Gewalt und Kriminalität. Flankiert wurde der Kongress in der Stuttgarter Liederhalle von einer so genannten „Präventionsmeile“, bei der sich Interessierte über Projekte kommunaler Kriminalprävention informieren konnten. Inhaltlich spielten - wie in den vergangenen Jahren auch - die Themen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, aber auch Sucht und Häusliche Gewalt eine wichtige Rolle. AiD wird in Ausgabe 3/04 ausführlich über einzelne Projekte mit Migrationsbezug berichten. (esf)

Info: www.praeventionstag.de 

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TD-IHK: Ein Baustein der strategischen Partnerschaft

Köln. Die Türkisch-Deutsche Industrie- und Handelskammer – so liest man in einer ihrer Veröffentlichungen – ist eine ausschließlich wirtschaftlich orientierte Institution und enthält sich jeder politischen oder weltanschaulichen Betätigung. Doch als sie am 27. April 2004 in Köln im Beisein zahlreicher hochrangiger türkischer und deutscher Politiker feierlich eröffnet wurde, wies fast jeder Redner auf ihre hohe politische Bedeutung als einem Ergebnis der starken Veränderungen im Verhältnis beider Länder hin. So sagte Handelsminister Ali Çoskun in seiner Rede, dass er 1985 als Präsident der Türkischen Handelskammer TOBB davon träumte, eines Tages die TD-IHK gründen zu können. Ob er seinen Traum damals für realistisch hielt, verriet er nicht, aber er fügte hinzu: „Damals musste man ganz klein anfangen.“ Wie sehr sich die Zeiten geändert haben, zeigen einige Zahlen. So betrug das Außenhandelsvolumen beider Länder 1985 3,6 Milliarden Euro, während es 2003 bei 16,1 Milliarden Euro lag. 1985 nahm kaum jemand Notiz von türkischstämmigen Unternehmern in Deutschland, von denen es heute 60.000 gibt. Sie beschäftigen bei uns mehr als 350.000 Mitarbeiter und setzen 30 Milliarden Euro um. Da Türkischstämmige bei uns schneller den Weg in Selbstständigkeit finden als Deutsche, prognostizieren Experten eine Verdoppelung dieser Zahlen in den nächsten zehn Jahren.

Die TD-IHK hat neben der Vermittlung, Pflege und Weiterentwicklung von Geschäftsbeziehungen sowie dem Austausch von Wirtschaftsinformationen zwischen Firmen, Institutionen und Behörden beider Länder noch eine weitere wichtige Aufgabe: Sie wird besonders die Aus- und Weiterbildung der künftig dringend benötigten zweisprachigen Fach- und Führungskräfte fördern. Ganz in diesem Sinn forderte auch Ministerpräsident Erdogan in Köln: „Wir müssen Investitionen in das menschliche Kapital weiter fördern.“ Dies ist einer von vielen Schritten auf dem Weg – wie er weiter sagte – zur „strategischen Partnerschaft“ beider Länder. Ähnlich wie Erdoggan ging auch Bundeskanzler Schröder dann auf das ein, was die 1.100 geladenen Gäste besonders interessierte, nämlich die im Dezember anstehende Entscheidung der EU über Beitrittsverhandlungen mit Ankara. Die Türkei, so Schröder, habe sich auf den Weg gemacht, das durchzusetzen, was die Kopenhagener Kriterien erfordern, und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern in der Praxis. „Es scheint - so Schröder – dass wenig dafür spricht, dass die Kriterien am Ende des Jahres nicht erfüllt sind.“ Erdoggan hatte zuvor den Integrationsprozess der Türkei als „unumkehrbar“ bezeichnet. Für ihren EU-Beitritt setzt sich die TD-IHK unter ihrem Präsidenten Kemal Sahin, dessen Biografie beispielhaft türkisch – deutsche Dynamik belegt, voll und ganz ein. (pa)

Kontakt:
TD – IHK, Im Mediapark 2, 50670 Köln,
Tel. 0221-5402200, 
info@td-ihk.de 

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11 Jahre nach Solingen

Essen. Anlässlich des elften Jahrestages des Brandanschlags von Solingen, bei dem fünf türkische Mädchen und Frauen ums Leben kamen, fordert der Direktor der Stiftung Zentrum für Türkeistudien (ZfT), Faruk Sen, mehr Interesse von Türken und Deutschen für einander. „Oft leben beide Gruppen noch zu sehr neben einander her, und daran sind beide Seiten nicht schuldlos." Das Engagement von Mevlüde Genç, die bei dem Anschlag auf ihr Haus am 29. Mai 1993 fünf Angehörige verlor, für die Verständigung zwischen Türken und Deutschen empfindet Sen angesichts des ihr widerfahrenen Leids als bewundernswert. Oft würde Zuwanderern lediglich unterstellt, sie wollten sich abkapseln. Die Bewahrung von kultureller Identität bedeute aber nicht automatisch, dass man sich auch von der deutschen Gesellschaft fern halten will. Beide Seiten müssten Berührungsängste überwinden. „Wo Anders-Sein, oft auch nur implizit, nur als defizitär wahrgenommen wird, ist Ablehnung und Missachtung von Fremden bereits Tür und Tor geöffnet. Eine Politik, die die Stärken von Zuwanderern fördert, ihre Leistungen deutlich nach Außen kehrt und Anders-Sein auch als Bereicherung wahrnimmt - Zuwanderer also aufwertet und nicht abqualifiziert - ist der beste Schutz gegen Rechtsradikalismus und damit ein wichtiger Integrationsbeitrag", so Sen zu den Lehren aus Solingen.

Das zu schaffende Zuwanderungsgesetz könne ein wichtiger Schritt in Richtung einer solchen Politik sein. Sen fordert, das Thema Rechtsextremismus müsse oben auf der politischen Agenda bleiben - auch wenn Fremdenfeindlichkeit in der medialen Vermittlung momentan eine weitaus geringere Rolle spielt als noch vor einigen Jahren.

Dr. Dirk Halm, ZfT

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RFZ stellt Arbeit ein

Köln. In Ermangelung einer Anschlussfinanzierung ist das Projekt eines Regionalen Förderzentrums für ausländische Existenzgründer und Unternehmer (RFZ) (vgl. AiD 3/03) zum 30. April 2004 beendet worden. Dies teilte Projektleiter Karsten Schulz Ende Mai mit. Der Projektträger des RFZ, der Trägerverein zur Förderung der interkulturellen Wirtschaft (FIW) e. V., steht weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung. Mitglieder im FIW sind der Verband portugiesischer Unternehmen in Deutschland (VPU) e. V., die Spanische Weiterbildungsakademie (AEF) e. V. und Novaimpresa – Institut zur Förderung der selbstständigen Arbeit e. V. (esf)

Kontakt: 
Trägerverein zur Förderung der interkulturellen Wirtschaft (FIW) e. V.,
Ännchenplatz 1, 53173 Bonn, 
Tel. 0228/52694-13, Fax: -11

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Die „djo-Deutsche Jugend in Europa“ wird größer und bunter

Berlin/Cuxhaven. Die djo-Deutsche Jugend in Europa hat auf ihrem Bundesjugendtag am 22. März 2004 in Cuxhaven/Sahlenburg zwei neue Jugendverbände aufgenommen. Die Delegierten votierten mit großer Mehrheit für die Aufnahme der Vereinigung der Jugendverbände aus Kurdistan, Komciwan e.V., und der Siebenbürgisch-Sächsischen Jugend in Deutschland (SJD). "Mit der Aufnahme dieser beiden Jugendorganisationen ist unser Jugendverband wieder ein Stück größer und bunter geworden", erklärte Frank Jelitto, Bundesvorsitzender der djo-Deutsche Jugend in Europa. „Die Aufnahmen zeigen, dass unter dem Dach der djo-Deutsche Jugend in Europa Platz für Jugendverbände unterschiedlichster Herkunft ist. Wir freuen uns auf alle Jugendlichen von Komciwan und den Siebenbürger Sachsen und heißen sie herzlich willkommen."

Die Vereinigung der Jugendverbände aus Kurdistan, Komciwan e.V., führt zahlreiche Aktivitäten zur Aufrechterhaltung und Entwicklung der kurdischen Sprache und Kultur durch. Ein Schwerpunkt der Tätigkeiten ist die Integrationsarbeit, die sich am Ziel des friedlichen Zusammenlebens verschiedener Volksgruppen in der Bundesrepublik orientiert. Außerdem werden Informationsveranstaltungen und Konferenzen organisiert, um auf die Situation vor allem in der Türkei und in Kurdistan aufmerksam zu machen.

Die Siebenbürgisch-Sächsische Jugend in Deutschland (SJD) hat sich zum Ziel gesetzt, die Traditionen der Siebenbürger Sachsen zu bewahren und diese zeitgemäß jungen Menschen näher zu bringen. Die weitaus meisten Jugendlichen sind in Jugendtanzgruppen tätig und tragen so dazu bei, die jahrhundertealte Geschichte der Siebenbürger Sachsen fort zu setzen. Daneben bietet die Siebenbürgisch-Sächsische Jugend ein breit gefächertes Angebot an Aktivitäten wie Sportveranstaltungen, Seminare und Freizeiten an.

Inhaltlicher Schwerpunkt des Bundesjugendtages der djo-Deutsche Jugend in Europa waren Fragen der kulturellen Jugendbildungsarbeit. Hier stellten die Delegierten übereinstimmend fest, dass diese Form der Jugendarbeit besonders geeignet ist, zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen beizutragen, Vorurteile abzubauen und das gegenseitige Verständnis zu fördern. Das stärke die Toleranz und Partnerschaft mit Menschen, Volksgruppen und Völkern unterschiedlichster ethnischer, religiöser, sozialer, wirtschaftlicher und weltanschaulicher Herkunft. (djo)

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30 Jahre spanische Elternvereine

Bonn. Die 24. Generalversammlung des Bunds der spanischen Elternvereine in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (Confederacion de Asociaciones Espanoles de Padres de Familia en la RFA) vom 11. bis 13. Juni 2004 stand im Zeichen des 30-jährigen Jubiläums der Integrationsarbeit des Vereins. Eine Vielzahl von Einzelvorträgen fasste die Erkenntnisse der bisherigen Arbeit zusammen und gab Ausblicke in die Zukunft. Die in Zusammenarbeit mit der Academia Espanola de Formacion (AEF) durchgeführte Versammlung fand statt im Katholischen Sozialen Institut (KSI) in Bad Honnef. (esf)

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Kinderfeste etablieren sich in Stuttgart und Berlin

Stuttgart/Berlin. „23 Nisan“ (türk.: 23. April) ist ein offizieller Feiertag für die Kinder in der Türkei, der im Jahr 1920 von Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk unter dem Motto „Unsere Kinder sind unsere Zukunft“ eingeführt. Der Feiertag heißt seit 1979 „Internationales Kinderfest“, womit seine vorrangige Bedeutung, Integration und Verständnis für andere Kulturen im Kindesalter zu fördern, unterstrichen wurde. In Anlehnung an diese Tradition veranstalten verschiedene türkische Vereine Feierlichkeiten anlässlich des „Tag des Kindes“. Seit 1994 haben türkischstämmige Studierende und Hochschulabsolventen in verschiedenen Städten Deutschlands internationale Feste für Kinder durchgeführt. Hauptinitiator ist die „European Assembly of Turkish Academics" (EATA), ein europaweites Netzwerk türkischstämmiger Studierender und Akademiker. Für sie steht mit dem „Internationalen Kinderfest“ der ursprüngliche Gedanke des Festes im Vordergrund: gemeinsam mit deutschen und anderen internationalen Organisationen und Vereinen sollen große gemeinsame Feste für alle Kinder veranstaltet werden.

Seit 2001 findet das Kinderfest auf dem Stuttgarter Marktplatz statt. Das Fest 2004 wurde veranstaltet von EATA Baden-Württemberg e.V. und der Landeshauptstadt Stuttgart und stand unter der Schirmherrschaft von Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck und Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster. Bis zu 35 Kooperationspartner - städtische Einrichtungen, Träger der freien Kinder- und Jugendarbeit, Organisationen und internationale Vereine - haben zum Programm beigetragen. In den vergangenen vier Jahren haben jeweils 9.000 - 15.000 Kinder und Erwachsene das Fest besucht - übrigens vor allem Deutsche. Gleichzeitig wurde auch in Berlin das Kinderfest zu einer Großveranstaltung mit über 100.000 Teilnehmern, die vom TV-Sender Kika und Popstars unterhalten wurden. Ob in Stuttgart oder Berlin:

„23 Nisan", das Fest für die Kinder des Landes, die in den verschiedensten Ländern und Kulturen ihre Wurzeln haben, will vor allem eines: Spaß für die Kids und die ganze Familie. Doch für die Veranstalter steht neben dem Feiern auch die Absicht im Vordergrund, die kulturelle Vielfalt Baden-Württembergs und der Landeshauptstadt bzw. der Stadt Berlin unter Beweis zu stellen. Das Stuttgarter Programm bot Volkstänze und Musik aus der Türkei, Uruguay, Lateinamerika , Spanien und Vietnam, Kinderlieder mit dem Musiktheater Firlefanz, Kaspertheater mit dem Theater Tredeschin und vieles mehr. (esf)

Info: www.internationales-kinderfest.de

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Erstmals staatliches TV auf Kurdisch

Istanbul. Das türkische Staatsfernsehen hat am 9. Juni 2004 erstmals in seiner Geschichte ein Programm auf Kurdisch ausgestrahlt. Mit der lange umstrittenen Reform möchte die Türkei ihre Chancen auf den Beginn von Verhandlungen für den angestrebten EU-Beitritt erhöhen. Rundfunk- und Fernsehprogramme in kurdischer Sprache gehören zu einem Forderungskatalog der Europäischen Union, den rund 20 Millionen Kurden in der Türkei mehr kulturelle Rechte einzuräumen. Neben halbaktuellen Nachrichten aus Politik und Sport waren in der halbstündigen Sendung des staatlichen Rundfunk- und Fernsehsenders TRT Musik und Tanz sowie Naturfilme zu sehen. Nahezu identische Programme hat das staatliche Fernsehen im Rahmen einer neuen Programmreihe bereits auf Bosnisch und Arabisch gesendet. Nach der Sendung sprach der kurdische Bürgermeister von Diyarbakir, Osman Baydemir, von einem ersten Schritt, seit 80 Jahren bestehende Ängste und Tabus in der türkischen Republik abzubauen. Die Benutzung der kurdischen Sprache auch in Rundfunk und Fernsehen sei ein „demokratisches Recht“ der kurdischen Bevölkerung und müsse weiter unterstützt und ausgebaut werden, sagte der Bürgermeister in einem Interview des türkischen Nachrichtensenders NTV. (esf/dpa)

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„Ethnische Kolonien und Parallelgesell-
schaften“

Berlin. In der politischen Öffentlichkeit wird häufig von „Parallelgesellschaften“ gesprochen, die als Gefahr für den Zusammenhalt des Gemeinwesens und die Demokratie gesehen werden. Doch es ist keineswegs klar, was damit gemeint ist. Wie können wir „Parallelgesellschaften“ definieren, im Kontrast zu den in der Migrationsdebatte auch häufig verwendeten Begriffen „ethnische Kolonien“ und „Ghettos“? Gibt es empirische Belege für das Bestehen von „Parallelgesellschaften“ – bezogen auf soziale Segregationsprozesse in der Großstadt Berlin? Was kann Integrationspolitik tun, um „Parallelgesellschaften“ zu verhindern? Diese Fragen waren Ausgangspunkt zur Durchführung einer Tagung „Ethnische Kolonien, Ghettos und Parallelgesellschaften“ am 11. Mai 2004 in der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) in Berlin. Diese Fachtagung führte die FES in Kooperation mit dem Zentrum für Türkeistudien, Essen/Berlin, dem Beauftragten des Senats für Integration und Migration, Berlin und der Schader-Stiftung, Darmstadt durch. Die FES wird im Laufe des Jahres eine Dokumentation der Tagung erstellen. (esf)

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Konferenz der Integrations- und Ausländerbe-
auftragten

Berlin. Auf ihrer Frühjahrskonferenz in Berlin, die am 22. April 2004 zu Ende ging, haben die Ausländer-, Integrations- und Migrationsbeauftragten der Bundesländer Mindestanforderungen an eine Integrationspolitik formuliert. Vorgeschlagen wird die Verankerung von Deutschkursen im Sozialgesetzbuch. Weitere Themen der Konferenz waren die Weiterführung der Bundesprogramme zur Bekämpfung von Rechtsextremismus sowie die Förderung der Rückkehr abgelehnter Asylbewerber.

Die Beschlüsse lauten im Wortlaut:

Beschluss: ‚Fördern und Fordern‘: Grundlage für erfolgreiche Integrationspolitik

Integrationspolitik braucht eine verbindliche Grundlage. Ausgehend von dem Grundsatz des ‚Förderns und Forderns‘ sehen die Migrations-, Integrations- und Ausländerbeauftragten folgende Mindestanforderungen an eine Integrationspolitik:

  • Transparenz und Verlässlichkeit: Der Grundsatz des ‚Förderns und Forderns‘ verlangt eine klare und transparente Formulierung von Rechten und Pflichten. Dabei müssen die geforderten Integrationsziele von den Zugewanderten auch erreicht werden können. Es ist sicherzustellen, dass verfestigte oder sich verfestigende Aufenthaltstitel nicht durch gesetzliche Rahmenbedingungen in Frage gestellt werden.

  • Ein verbindliches Integrationsangebot für Neuzuwanderer: Das bedeutet im Zuwanderungsgesetz muss es künftig neben der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs auch einen Rechtsanspruch auf Teilnahme geben.

  • Positive Anreize für Integration: Steht ein verlässliches Integrationsangebot zur Verfügung, soll vorrangig mit positiven Anreizen die Motivation gefördert werden. Wesentliche Voraussetzung für das Gelingen des Integrationsprozesses ist eine klare und nachvollziehbare Regelung zur Verfestigung des Aufenthalts.

  • Eine verlässliche und solide Finanzgrundlage: Integration gibt es nicht zum Nulltarif. Wer mehr an Integration will, wird mehr an Integrationsleistungen anbieten und bezahlen müssen. Für die Inanspruchnahme von Integrationsleistungen muss der individuelle Bedarf und darf nicht das Einkommen ausschlaggebend sein. Unter dieser Voraussetzung ist eine finanzielle Eigenbeteiligungen in Betracht zu ziehen.

  • Einbeziehung der hier lebenden Zugewanderten mit Integrationsbedarf: Der Entwurf des Zuwanderungsgesetz beschränkt sich auf Angebote für Neuzuwanderer. Die Kosten für die nachholende Integration von hier bereits lebenden Zugewanderten dürfen nicht einseitig auf die Länder abgewälzt werden, sondern erfordern mehr Anstrengungen des Bundes.

  • Integration ist Querschnittsaufgabe: Das muss sich auch in der Integrations-Infrastruktur widerspiegeln. Dementsprechend sind sowohl horizontal (Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ministerien) wie auch vertikal (Bund-Länder) verbindliche Koordinationsstrukturen aufzubauen.

Beschluss: ‚Sprach- und Integrationsförderung von Ausländerinnen und Ausländern im Sozialgesetzbuch verankern‘

Eine effektive Förderung der Integration muss die nachholende Integration der hier bereits länger lebenden Zugewanderten einbeziehen. Der Entwurf des Zuwanderungsgesetzes gibt für diese Gruppe nur unzureichende Antworten.

Die Migrations-, Integrations- und Ausländerbeauftragten der Länder schlagen eine Lösung vor, die an der Vermittlungsfähigkeit in den Arbeitsmarkt anknüpft. Die eigenständige Erwerbsgrundlage ist neben ausreichenden Kenntnissen der deutschen Sprache wesentliches Element von Integration.

Die Agenturen für Arbeit bzw. die Jobcenter sollen künftig für alle Arbeitssuchenden den jeweiligen individuellen Förderbedarf feststellen. Die Migrations-, Integrations- und Ausländerbeauftragten sprechen sich dafür aus, dass Deutschkurse in den Katalog der Förderungsmöglichkeiten aufgenommen werden.

Die Aufnahme von Deutschkursen in die Regelförderung würde den Agenturen für Arbeit bzw. den Jobcentern die Möglichkeit eröffnen, BezieherInnen von Arbeitslosengeld im Katalog der Weiterbildungsmaßnahmen und den BezieherInnen von Arbeitslosengeld II im Rahmen der jeweils individuellen Eingliederungsvereinbarung zur Teilnahme an Deutschkursen zu verpflichten. Verstößt ein Leistungsbezieher schuldhaft gegen die Eingliederungsvereinbarung, kann beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit verhängt werden bzw. das Arbeitslosengeld II um 30 % gekürzt werden.

Programme der Bundesregierung gegen Rechtsextremismus bleiben notwendig

Die Ausländer-, Integrations- und Migrationsbeauftragten der Länder haben auf ihrer Frühjahrstagung am 21. und 22. April 2004 in Berlin ein positives Resümee über die seit 2001 von der Bundesregierung geförderten Programme gegen Rechtsextremismus gezogen. Mit den Programmen XENOS, CIVITAS und ENTIMON ist es gelungen, bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen, zivilgesellschaftliche Akteure einzubinden und deren Kompetenzen und Infrastruktur zu nutzen. Damit wird ein Beitrag zur Festigung des demokratischen Kernbereichs unserer Gesellschaft geleistet. In den Bundesländern sind zahlreiche lokale und kommunale Netzwerke entstanden, die in ihrer Gesamtheit die Attraktivität rechtsextremer Organisationen für Teile der Bevölkerung wirksam begrenzt und demokratie- bzw. menschenrechtsorientiertes Handeln in den Vordergrund gestellt haben.

Die Förderung der Bundesprogramme ist degressiv angelegt. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden seit 2003 bereits reduziert. Deshalb fordern die Ausländer-, Integrations- und Migrationsbeauftragten der Länder, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die erfolgreichen und für die Kommunen und Länder unverzichtbaren Projekte fortgesetzt werden können.

Zivilgesellschaftliche Interventionen sind auf Nachhaltigkeit angewiesen. Die Stärkung von Demokratie und Toleranz und die Bekämpfung von Rechtsextremismus sind eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen, die nach wie vor aktuell ist.“

Elke Pohl
Büro des Beauftragten für Integration und Migration des Berliner Senats

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„europe works“

Saarbrücken. Vom 16. bis 25. Juni 2004 zeigt der Verein „Ramesch“ im Rathaus Saarbrücken die Ausstellung „europe works“. Die im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Euro-Visionen“ präsentierte Ausstellung ist ein niederländisch-deutsch-österreichisches Projekt, das von der Europäischen Kommission gefördert wird. Es hat zum Ziel, der Bevölkerung die Erweiterung der Europäischen Union um zehn Länder in Mittel-, Ost- und Südeuropa näher zu bringen, Vorurteile durch Fakten zu ersetzen und Ängsten entgegenzutreten. Die größten Befürchtungen gibt es im Bereich Arbeit und Wirtschaft, konkret bezüglich Zuwanderung und Arbeitsmigration. Diese werden in der Wanderausstellung thematisiert. Die Darstellung der tatsächlichen Ausmaße der durch die Erweiterung entstehenden Migration von Arbeitskräften soll fremdenfeindlichen Einstellungen entgegenwirken. Die Ausstellungsstücke stellen in ihrer Form friedliche Alltagsarbeit dar. Sie sind Träger von witzigen und provokanten, gleichermaßen aber auch informativen Inhalten zu den EU-Beitrittsländern. Diese Wanderausstellung soll das meist negative Bild von diesen Ländern verbessern. Ramesch zeigt die Ausstellung In Zusammenarbeit mit der Europäischen Akademie Bayern und dem Ausländerbeirat der Landeshauptstadt Saarbrücken. (esf)

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„Rechtfertigungs-
zwang verunsichert Muslime“

Kiel. Die Angst vor Terror in Deutschland beeinträchtigt nach Ansicht des schleswig-holsteinischen Flüchtlingsbeauftragten Helmut Frenz das Leben in Deutschland ansässiger Ausländer. „Man kann feststellen, dass sich vor allen Dingen Muslime in Deutschland verunsichert fühlen und in Rechtfertigungszwang sehen“, sagte Frenz in einem Gespräch mit der Deutschen Presseagentur in Kiel. Nach den Anschlägen von Madrid am 11. März und den nachfolgenden Terrorwarnungen sähen sich viele Ausländer in Deutschland unter Generalverdacht. „Auffällig ist, dass sich viele Ausländer oftmals ungefragt vom Terrorismus distanzieren, der sich aus dem Islam speist“, sagte Frenz. Vor allem in Deutschland lebende Flüchtlinge aus Iran und dem Irak, darunter viele Kurden, machten eine Verunsicherungsphase durch. Mitunter würden sie in Behörden intensiver befragt als nötig. Viele Betreiber von Discotheken nutzten fremdländisches Aussehen generell als Vorwand, den Einlass zu verwehren. „Das ist aber keine Frage des Terrorismus, sondern knallharter Rassismus“, betonte Frenz. ´(esf)

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„Isola Bella“

Ludwigshafen. Vom 3.-18. Juli 2004 findet in Ludwigshafen auf der Parkinsel das dritte Kultursommerfestival statt. Das diesjährige Motto lautet: ISOLA BELLA. In einem umfangreichen Programm mit 24 Veranstaltungen wird italienische Kultur präsentiert, vor allem auch italienische Kunstschaffender in Deutschland. Das Programm reicht von Kindertheater, Kabarett, Open-Air-Konzerten, Filmvorführungen, einer Fotografieausstellung bis hin zu kulturpädagogischen Angeboten für Ludwigshafener Jugendliche. Organisiert wird das Festival vom Kultur Rhein-Neckar e.V. in Zusammenarbeit mit Altilia e.V. (esf)

Infos: 
Kultur Rhein-Neckar e.V.
Eleonore Hefner, 
Brucknerstr. 13, 67061 Ludwigshafen, 
Tel.: 0621/5877648 oder 0621/567266 oder
0163/4719990, Fax 0621/562970,
www.KulturRheinNeckar.de 

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Rege Nutzung der BMI-Informations-
angebote

Berlin. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger nutzen das Online-Angebot des Bundesministeriums des Innern (BMI), sagte Staatssekretär Dr. Göttrik Wewer am 19. April 2004 in Berlin. Auch Besucherdienst und Publikationen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Seit dem Start der neuen BMI-Website im Oktober 2000 seien auch die Zugriffszahlen auf www.bmi.bund.de deutlich gestiegen, sagte Wewer. Die BMI-Website informiert aktuell über die Innenpolitik und bietet eine Vielzahl von Serviceleistungen. Allein im Jahr 2003 nutzten mehr als 10.000 Bürgerinnen und Bürger den automatischen Abonnement-Service und ließen sich tagesaktuell Fachartikel, Pressemitteilungen, Informationen zu neuen Publikationen und Reden per E-Mail auf den Rechner senden.

Insgesamt haben 2003 mehr als 2,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger das Online-Angebot des BMI besucht. Auch das Interesse an Besucherveranstaltungen im BMI ist kontinuierlich gestiegen. 2003 haben 529 Gruppen mit ca. 23.000 Personen das BMI besucht. Bei den Informationsgesprächen werden die Aufgabenbereiche des Hauses sowie aktuelle innenpolitische Fragen dargestellt und erörtert. Themenschwerpunkte der Diskussion sind derzeit Migration, Zuwanderungsgesetz, Aussiedlerthemen und die innere Sicherheit.

Während der letzten beiden Jahre nutzten ferner mehr als 10.000 Bürgerinnen und Bürger das E-Mail-Kontaktformular Internetredaktion@bmi.bund.de für Anfragen und Anregungen. Im Vordergrund stehen hier unter anderem Fragen zum Ausländer- und Asylrecht, die Aussiedlerthematik, das geplante Zuwanderungsgesetz sowie das Staatsangehörigkeitsrecht. Der Ende 2002 eingerichtete Bürgerservice wird derzeit zu einer Anlaufstelle für alle Bürgeranfragen an das BMI ausgebaut. In der Anlaufphase im Jahr 2003 hat der Bürgerservice vorrangig Anfragen aus dem Bereich des Ausländer - und Staatsangehörigkeitsrechts beantwortet. Den thematischen Schwerpunkt bildeten Fragen zum Zuwanderungsgesetz und zum Einbürgerungsrecht insbesondere zur Thematik der Doppelstaatsangehörigkeit. Die Gesamtzahl der vom Bürgerservice bearbeiteten Anfragen lag im vergangenen Jahr bei über 6200. Zwischenzeitlich wurden auch Bürgeranfragen zur Inneren Sicherheit, sowie zur Aussiedlerthematik in die Zuständigkeit des BMI-Bürgerservice übernommen. (esf)

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U.S.A. fördert Minderheiten beim Erwerb von Wohneigentum

Washington/Frankfurt am Main. In den U.S.A. leben fast 69 % aller Haushalte in den eigenen vier Wänden - so viel, wie nie zuvor. Wie aus Zahlen des Amts für Bevölkerungsstatistik in Washington hervorgeht, ist es in den vergangenen 2,5 Jahren auch vielen Familien ethnischer Minderheiten gelungen, Wohneigentum zu erwerben. Rund 1,5 Millionen dieser Familien sind seither in eigene Häuser oder Wohnungen eingezogen. Zum ersten Mal überhaupt wohnen mehr als die Hälfte der Familien von Minderheiten in den eigenen vier Wänden, berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z. vom 16.04.2004). Die US-Regierung wertet dies auch als Erfolg ihrer Wohnungsbaupolitik. Diese setzt auf eine Reihe von Anreizen, Beratungsangeboten, Vergünstigungen und Zuschüssen vor allem für Bezieher niedriger einkommen und für Minderheiten. Die Regierung will für diese Maßnahmen in den kommenden fünf Jahren jeweils gut eine halbe Milliarde Dollar unter anderem in Form von Steuerfreibeträgen für Einfamilienhäuser investieren. Damit sollen bis zum Ende des Jahrzehnts noch mindestens 3,5 Millionen Familien der Minderheiten die Verwirklichung des Traums vom Eigenheim ermöglicht werden. (esf)

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Sechs Parlamentarier mit Migrations-
hintergrund

Saarbrücken. Bei den Europawahlen am 13. Juni 2004 sind sechs deutsche Abgeordnete mit Migrationshintergrund gewählt worden. Mit dem einstigen tschechischen Dissidenten Milan Horacek und dem türkischen Schwaben Cem Özdemir (vgl. Interview S. 9) stellen die Grünen gleich zwei Abgeordnete mit Migrationshintergrund. Für die SPD gewählt wurde der Hamburger Unternehmer türkischer Herkunft, Vural Öger. Der gebürtige Grieche Dr. Georgios Chatzimarkakis zog über die F.D.P.-Liste in das Europaparlament ein. Die in Brüssel geborene und in Hildesheim lebende Dr. Godelieve Quisthoudt-Rowohl vertritt die CDU. Für die PDS bleibt die in Celle geborene Kurdin Feleknas Uca für eine zweite Legislaturperiode in Straßburg. Nicht wieder eingezogen ins Europaparlament ist dagegen der SPD-Abgeordnete Ozan Ceyhun. Insgesamt sind in Strasburg 99 deutsche Abgeordnete vertreten. (esf)

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Schily ehrt „Botschafter der Toleranz“

Berlin. Zum fünften Mal seit Bestehen des von der Bundesregierung im Jahr 2000 eingerichteten „Bündnisses für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt" wurden am 24. Mai 2004 in Berlin die „Botschafter der Toleranz" ausgezeichnet. Unter dem Motto „Aktiv werden - Zivilgesellschaft stärken" haben Bundesinnenminister Otto Schily und Justizministerin Brigitte Zypries Gruppen und Einzelpersonen ausgezeichnet, die sich ideenreich und engagiert gegen Ausländerfeindlichkeit, Diskriminierung und Ausgrenzung eingesetzt haben. Unterstützt wird die Arbeit der ausgezeichneten Initiativen mit einem Preisgeld von je 5.000,- Euro.

Weitere Informationen zu den „Botschaftern der Toleranz" und zum „Bündnis" finden sich im Internet unter www.buendnis-toleranz.de  oder über Herrn Schiller-Dickhut, 
Tel.: 01767/21005747 (BMI)

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